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Normale Version: Medizinisches Gutachten?
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Hallo ZusammenIcon_winken3

befinde mich momentan etwas in der Zwickmühle.

Aktuelle Situation:
Ich habe vor kurzem Erwerbsminderungsrente beantragt. Dazu musste ich vorher zu einem medizinischen Gutachten (Psychologin). Sie hat mir gesagt das ich in meinem jetzigen Zustand nicht Auto fahren oder arbeiten kann.

Nun kam vor zwei Wochen von der deutschen Rentenversicherung dass ich für 3h am Tag arbeitsfähig bin laut medizinischer Beurteilung. Ob das jetzt die Beurteilung vom medizinischen Gutachten oder von einem anderen Arzt ist weiß ich nicht.
Leider bin ich dazu überhaupt noch nicht in der Lage. Kann noch kein Auto fahren wegen Wahrnehmungsstörungen und zur Arbeit muss ich mit dem Auto fahren. Alternativ wäre mit dem Bus, das dauert dann aber 4h mit Hin- und Rückfahrt dann kann man aber nicht mehr erwarten das ich 3h am Stück arbeiten soll.
Und auch wegen der täglichen Schlaflosigkeit bin ich tagsüber körperlich ziemlich eingeschränkt in der Leistungsfähigkeit.
Mein Beruf ist Krankenschwester im Krankenhaus.

Heute habe ich nun bei der Ärztin angerufen die das medizinische Gutachten gemacht hat ob ich denn eine Kopie davon haben kann weil ich nämlich einen Wiederruf einlegen will. Daraufhin hieß es nein das sei nur für die Rentenversicherung bestimmt.

Meine Frage habe ich ein Anspruch auf das medizinische Gutachten?
Und kann die Rentenversicherung mich zur Arbeit zwingen auch wenn ich körperlich dazu noch nicht in der Lage bin?
(ein paar Tage würde ich das vielleicht packen, dann wird aber nix mehr gehen mit der Arbeit. Das ist doch auch nicht Sinn und Zweck des arbeitens!)

Grüße korri
Also bei uns in der Schweiz hat man das Recht auf Akteneinsicht. Ich habe immer Kopien von den Gutachten bekommen. Jedoch habe ich die Kopien bei der Rentenversicherung (Auftraggeber) beantragt. Evtl. lohnt es sich Einsicht ins komplette Dossier zu nehmen, wenn das möglich ist. Sollte eigentlich, weil es eine Datensammlung über DICH ist.

LG, Regi
Moin Korri,
Patientendaten sind immer Dein Eigentum, d.h. Du hast ein Anrecht auf das Gutachten. Gutachter geben die Arbeit oft nur an den Auftraggeber heraus, aber dort kannst Du das dann einfordern. Hier also beim Rententräger. ( Dies ist keine Rechtsberatung, sondern ein Erfahrungabericht und mein Kenntnisstand).

Natürlich kann es nicht der Sinn sein ein paar Tage zu arbeiten und dann zusammenzuklappen. Manchmal ist es aber nötig auf diese Weise einen Beweis zu führen.
Du müsstest ja vermutlich eine Wiedereingliederung machen, die kann aber scheitern!
Ist mir auch passiert...

Du schreibst von 3 std arbeitsfähig. Oft steht in dem Gutachten " bis 3 std arbeitsfähig" .
Wenn das der Fall ist, würde ich davon ausgehen das der Arbeitsmarkt keine derartigen Stellen anbieten kann. Das weiss auch der Rententräger und gewährt möglicherweise eine befristete Rente auf Grund der Arbeitsmarktsituation.

Das ist jedenfalls mir passiert. Ich bin unter 3 std leistungsfähig bekomme aber volle Rente. Irgendwie scheuen die sich, einen völlig platt zuschreiben.
Bei mir hat sicherlich auch der Berufsschutz eine Rolle gespielt.

Ich drücke Dir die Daumen für einen "guten" Ausgang und das du ohne viel Druck Dein Gutachten bekommst. Icon_winken3
wenn die Rentenversicherung die Einschätzung findet, dass Du drei Stunden arbeiten kannst, dann hast Du m.E. Anspruch auf eine Teilerwerbsminderungsrente. Dein Arzt kann dich trotz dieser Einschätzung dennoch krankschreiben, also Du musst nicht arbeiten gehen... so genau kenne ich mich aber nicht aus. Mein Tipp: trete dem VDK bei und lass dich dort beraten.
Hallo Korri,

also bei mir hat der VDK die Akten angefordert, sind die Berichte der
Ärzte die du als Gutachter gehabt hast.
Darauf kannste dann Einspruch erheben.

Auf jedenfall möglich
Ich antworte auf deine Einträge bzw. Fragen Antworten zu geben:

Aktuelle Situation:
Ich habe vor kurzem Erwerbsminderungsrente beantragt. Dazu musste ich vorher zu einem medizinischen Gutachten (Psychologin). Sie hat mir gesagt das ich in meinem jetzigen Zustand nicht Auto fahren oder arbeiten kann.

Frage: Ist die Gutachterin Fachärztin für Neurologie und Psychiatrie?
Eine Psychologin darf eigentlich kein Gutachten erstellen.

Nun kam vor zwei Wochen von der deutschen Rentenversicherung dass ich für 3h am Tag arbeitsfähig bin laut medizinischer Beurteilung. Ob das jetzt die Beurteilung vom medizinischen Gutachten oder von einem anderen Arzt ist weiß ich nicht.

Frage: Was hat dir die DRV Bund mitgeteilt, dass du unter 3 Stunden täglich arbeitsfähig bist - oder 3 bis 6 Stunden?

Leider bin ich dazu überhaupt noch nicht in der Lage. Kann noch kein Auto fahren wegen Wahrnehmungsstörungen und zur Arbeit muss ich mit dem Auto fahren. Alternativ wäre mit dem Bus, das dauert dann aber 4h mit Hin- und Rückfahrt dann kann man aber nicht mehr erwarten das ich 3h am Stück arbeiten soll.
Und auch wegen der täglichen Schlaflosigkeit bin ich tagsüber körperlich ziemlich eingeschränkt in der Leistungsfähigkeit.
Mein Beruf ist Krankenschwester im Krankenhaus.

Heute habe ich nun bei der Ärztin angerufen die das medizinische Gutachten gemacht hat ob ich denn eine Kopie davon haben kann weil ich nämlich einen Wiederruf einlegen will. Daraufhin hieß es nein das sei nur für die Rentenversicherung bestimmt.

Meine Frage habe ich ein Anspruch auf das medizinische Gutachten?

Frage: Du hast kein Anrecht, von der Gutachterin eine Kopie zu erhalten.
Aber du hast das Recht, bei der DRV Bund eine Akteneinsicht zu beantragen. Da erhältst du auch Kenntnisse, was die Gutachterin überhaupt geschrieben hat?


Und kann die Rentenversicherung mich zur Arbeit zwingen auch wenn ich körperlich dazu noch nicht in der Lage bin?
(ein paar Tage würde ich das vielleicht packen, dann wird aber nix mehr gehen mit der Arbeit. Das ist doch auch nicht Sinn und Zweck des arbeitens!)

Zwingen kann dich eigentlich niemand! Jedoch kommt es auf dein Alter an.
Bist du vor dem 1.1.1961 geboren (altes Recht) oder danach (neues Recht)?
Nach altem Recht, also für vor dem 1.1.1961 geborene, gibt es noch die "alte" BU-Rente und Verweis auf einen anderen Beruf, das könnte heißen, eine halbe Rente, und wenn du es geschickt anstellst, die zweite Hälfte als sog. Arbeitsmarktrente (d.H. wenn in deinem Beruf nachweislich der Arbeitsmarkt für dich verschlossen ist!).
Nach neuem Recht, also für ab 1.1.1961 geborene gilt das neue Recht, d.h. entweder eine volle Erwerbsminderungsrente (arbeitsfähig unter 3 Stunden) oder die halbe Erwerbsminderungsrente (Arbeitsfähigkeit von 3 bis 6 Stunden). In dem neuen Recht greift allerdings die Verweisung auf einen anderen Beruf oder Tätigkeit. Trotzdem kann dich niemand zwingen, einer Arbeitstätigkeit nachzukommen - nur gibt es in dem Fall nur das Geld in Höhe einer halben Erwerbsminderungsrente.


Wenn du alleine in der Rentenangelegenheit nicht weiter kommst und Hilfe benötigst, wende dich an den Sozialverband VdK (kostenlose Vertretung bei Mitgliedschaft) oder über einen freien Rentenberater (kostet etwas, ist aber zielführend).

Wenn du mir die Fragen beantwortest, kann ich dir eventuell noch einige Infos zukommen lassen.
Ich hoffe, ich konnte dir in deinem Anliegen weiter helfen
Hallo ihr Lieben,

vielen Dank für eure schnellen Antworten.

Meine Frage kann ich keinen persönlichen geschriebenen Wiederruf einschicken oder wird der nicht akzeptiert wenn er nicht von der VdK oder einem freien Rentenberater erstellt wurde?

Ich bin Jahrgang 1987

Auf dem Schreiben von der Rentenversicherung stand bis 3h arbeitsfähig.

Die Gutachterin ist Psychiaterin. Meine Diagnosen sind:
-Psychose (wegen der Insomnie)
-Depression
-Die per Liquorpunktion diagnostizierte Neuroborreliose wurde nach 2 Wochen i.v. Antibiose nicht mehr berücksichtigt
Hallo Korri,

du hast schon viele gute Tipps bekommen...

Doch du kannst selber einen Widerruf machen. Ich würde aber empfehlen von deinem behandelnden Arzt ein Attest mit rein zu legen, der deine weitere AU befürwortet und deinen Zustand nochmal genau beschreibt.
Außerdem arbeitest du im KH, dass ist ein sehr verantwortungsvoller Beruf. Bei psychischen Problemen und starkem Schlafdefizit fände ich es unzumutbar dich derzeit dort arbeiten zu lassen, dass sollte finde ich auch aufgeführt werden.
Ich drück dir die Daumen!!!

LG Jo
Ohweh...ohweih - das hört sich ganz nach Erwerbsminderungsrente an und das in diesem alder.
ich bekam sie mit 57J.-2jahre nach Diagn.+Erstbehandlung im Anschluss von der Reha.
Wegen der damals schwierigen,Wirtschaftlichen Lage wurde sie mir als Voll und nicht Teil angerechnet.
Würde da keine Zicken machen,sie annehmen und wenn hoffentlich besser geht,mußt ja keinem verrraten...halt das best draus machen...so abgedroschen der Spruch auch klingt-er hat heute noch seine Gültigkeit,auch trotz Elektronik+Apple-u.s.w.
Alles Gute - anfang -
Hallo Korri,
Das Gutachten kannst du in Kopie bei der Rentenversicherung anfordern. Mache es schriftlich.
Bei mir wurden 3 Gutacheten durch die DRV gemacht und sie haben sie jedesmal auf Anforderung von mir zugeschickt.

Wichtig ist Fristgerecht erst mal schriftlich Widerspruch einzulegen. Die Begründung kann nachgereicht werden.

Ansonsten hole dir Hilfe. Wenn "bis zu 3" Stunden stand, das ist wieder so eine Formulierung?! Wo ich jetzt erst mal passen muss. Das ist ja wieder so eine "Kaugummi-Formulierung", denn unter 3 Stunden würde volle EM-Rente bedeuten. Diesen feinen Unterschied solltest du genau abklären!!

Die Gutachterin selbst darf die Unterlagen so weit mir bekannt erst rausgebe, wenn der Fall mit der DRV soweit abgeschlossen ist. Ging mir nämlich bei der Orthopädischen GA so. Ich hatte gefragt, ob sie mich ggf. weiterbehandeln würde, da ich zu der Zeit keinen Orthopäden hatte und sie sehr genau untersucht und gemacht hat. Da hat sie mir das inetwa so erklärt.
Sonst könnte man ja das GA schon vor Bescheid der DRV lesen und sich dementsprechend vorbereiten. Und das ist ja nicht gewollt.

LG FreeNine
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