Forum Borreliose & Co-Infektionen

Normale Version: Saarbrücker Zeitung, 7.9.2012
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Hier mal ein Leserbrief zu dem Bericht der Saarbrücker Zeitung

Gruß
Pater
Ehrlich gesagt, habe ich die Zusammenhänge zwischen Meldepflicht und verbesserter Arztausbildung bzw. ärztlicher Behandlung auch noch nicht verstanden - und die Ärzte wahrscheinlich auch nicht.

Die Meldepflicht mag zwar ein Instrument sein, die Zahlen festzuzementieren aber die Kriterien, nach der diese Meldung erfolgt, sind doch stark an dem Wissen der Mediziner orientiert, wann und mit welchen Erscheinungen 100% ig von einer Borreliose auszugehen ist. Und selbst mit diesem Wissen hat man immer noch nicht richtig behandlet.

Bis auf die Wanderröte direkt nach Zeckenstich oder einem PCR-Test, gibt es doch keine Tests auf die diese Meldungen eindeutig zurückgreifen können. [Bild: a015.gif]

Warum also sollte die Meldepflicht eine verbesserte Behandlung nach sich ziehen? Jedenfalls nicht als Instantlösung. Da gibts noch einiges zu tun im Umfeld.

Wenns im Wald brennt, reicht es auch nicht eine Brandwache einzurichten und den Feuermelder zu bedienen. Ok, dann lesen wir am nächsten morgen in der Zeitung: WIr hatten einen Waldbrand aber leider ist der Schaden groß, weil die Löschfahrzeuge nicht ausreichten und zu wenige erfahrene Feuerwehrleute im Einsatz waren. Wen wundert das. Solange man nur auf dem Stuhl sitzen bleibt und Zeitung liest, wird sich auch nichts daran ändern [Bild: s030.gif]

LG Urmel
Zitat:Ehrlich gesagt, habe ich die Zusammenhänge zwischen Meldepflicht und verbesserter Arztausbildung bzw. ärztlicher Behandlung auch noch nicht verstanden - und die Ärzte wahrscheinlich auch nicht.
Zitat:Warum also sollte die Meldepflicht eine verbesserte Behandlung nach sich ziehen?

So offensichtlich ist der Zusammenhang tatsächlich nicht!
Die Meldepflicht würde einen ganz anderen Fokus auf die Krankheit richten. Auch bei Ärzten!
Es ist ein gewaltiger Unterschied, ob du eine nicht existente chronische Borreliose (sie fehlt in der Liste der Chronischen Krankheiten seit 2009) hast, oder ob die Erkrankung meldepflichtig ist.
Das Unverständnis und der Unmut, eine meldepflichtige Krankheit nicht adäquat behandeln zu können würde proportional mit den Meldezahlen steigen.
Genau die unzureichenden momentanen Meldekriterien für die Borreliose würden ein Streitpunkt werden.
Die unzuverlässigen Blutuntersuchungen würden von Patienten und Ärzten kritisiert, da sie oft eine Meldung fraglich machen.
Es würde schlagartig jedem auffallen, dass das Erythem nicht in jedem Fall auftritt.
Kurz, es würden jede Menge Unzulänglichkeiten sichtbar, die jetzt der Einzelne ( Arzt und Patient) einfach so hinnehmen muß. Das widerum kann im besten Fall dazu führen, dass Forschung angemahnt wird, um die Sicherheit der Behandler zu unterstützen, damit sie nicht weiterhin im Regen stehen.
Ich gebe dir recht, die Meldepflicht allein ändert nichts.
Aber sie ist ein Punkt unter vielen und vor allen Dingen ein Punkt, den wir als Laien anstoßen können und zwar parallel zu vielen anderen.
Ich glaube nicht, dass hier eine Reihenfolge wie bei der Waldbrandbekämpfung eingehalten werden kann und muß.
Viele Initiativen gleichzeitig, viel Aufmerksamkeit auf alle möglichen Mißstände im Rahmen der Erkrankung und Hartnäckigkeit in Aufklärung und Forderung nach wissenschaftlichen Beweisen, nur so können wir eine Änderung von
" Wo ist das Problem"
zu
" Es ist Zeit, das Problem zu lösen"
schaffen.
Dazu gehört meiner Meinung auch die bundesweite Meldepflicht.
Wir sind da in guter Gesellschaft, denn andere Länder ( weltweit) haben die gleiche Forderung.
Natürlich geht es nicht nur um die Meldepflicht, eine Verbesserung von Diagnose und Therapie hängt doch aber eng damit zusammen. Seit Jahren wird eine Inzidenz behauptet, die nicht annähernd die reale Neuerkrankungsrate abbildet, wie neueste Zahlen verschiedener Krankenkassen aber auch die Studie von Hunfeld et al. erahnen lassen. Diese Neuerkrankungszahlen sind aber wiederum Grundlage für weitere Maßnahmen. Das Infektionsschutzgesetz existiert schließlich nicht zum Selbstzweck. Solange die zuständigen Wissenschaftler aber diese Erkrankungszahlen nachweislich beschönigen, mangelhafte Labordiagnostik und Therapieversagen verharmlosen und Betroffene öffentlich ungestraft diskreditieren wird sich weder an der Forschungslage noch an der Versorgung etwas ändern. Die Meldepflicht ist ein wichtiger Hebel um hier anzusetzen. Nebenbei bemerkt können Laborleistungen meldepflichtiger Erkrankungen außerhalb des RLV (Budgets) abgerechnet werden. Ärzte und Patienten in Bundesländern ohne Meldepflicht sind hier eindeutig im Nachteil. Das dürfte sich auch auf die Anzahl der nicht erkannten Erkrankungen mit entsprechender Gefährdung zur Chronifizierung auswirken.
Bitte nicht falsch verstehen,

ich bin nicht dagegen, dass die Meldepflicht eingeführt wird!

Und ich bin auch nicht der Meinung, dass es nur einen richtigen Weg gibt, um dasselbe Ziel zu erreichen!

Ich bin nur dafür, sich nicht nur auf dieses Ziel "Meldepflicht für Borreliose" festzulegen, um dann zu beklagen, dass sich nichts ändert!

Zitat: Seit gut einem Jahr gibt es im Saarland die Meldepflicht für Borreliose-Erkrankungen. Nach Ansicht des Borreliose und FSME Bundes hat sich die Situation der Patienten dadurch aber nicht verbessert.

Solange nicht in die Köpfe reingeht, dass die Laborwerte größtenteils nicht viel Aussagekraft haben, gerade bei der chronischen Erkrankung, solange werden auch alle Zahlen der Welt daran nichts ändern - und wenn es in die Köpfe reingeht, dass die Laborwerte keine Aussagekraft haben, werden die Erkrankungszahlen gleich hinterher relativiert werden und zwar immer gerade so, wie die Verantwortliche es sehen wollen. So sehe ich das jedenfalls.

Es fehlt einzig und alleine AM WILLEN der Forschenden, der Krankenkassen und der Mehrzahl der Ärzte, die sich auf die Problematik nicht einlassen wollen. Letztendlich vernachlässigt die Meldepflicht für Borreliose, dass es oftmals die Coinfektionen, die anderen 29 möglichen von Zecken übertragenen Erreger gibt, die Lyme-disease mitausmachen und sie so schwer greifbar macht.

Wie die Situation, sprich bessere ärztliche Versorgung und soziale Absicherung der Patienten verbessert werden kann, das bleibt mit oder ohne Meldepflicht die Hauptaufgabe ALLER Patientenorganisationen im direkten intensiven Kontakt mit den Verantwortlichen.

@landei: Die besseren Abrechnungsmöglichkeiten von Laborleistungen wäre natürlich ein echter Vorteil. Würde mich interessieren, ob die dann nur für die direkten Leistungen erstattet werden zum Nachweis oder auch für alles was drumrum stattfindet. Aber anscheinend findet das im Saarland trotzdem nicht statt. Fehlt es da am Willen oder am Wissen ob dieser Abrechnungsmöglichkeiten?

Liebe Grüße Urmel
Die bessere Abrechnungsmöglichkeit ergibt sich aus der Ausnahmeziffer 32006 des EBM
„Erkrankungen oder Verdacht auf Erkrankungen, bei denen eine gesetzliche Meldepflicht besteht, sofern in diesen Krankheitsfällen mikrobiologische, virologische oder infektionsimmunologische Untersuchungen durchgeführt werden, oder Krankheitsfälle mit meldepflichtigem Nachweis eines Krankheitserregers“
gilt aber nur für die vom G-BA anerkannte 2-Stufen-Diagnostik ELISA und Blot.

Woran es im Saarland krankt weiß ich leider auch nicht.
Möchte noch anmerken das "1 Jahr" kein Zeitraum ist in dem man Änderungen feststellen kann, die Entwicklung der Veränderungen dürfte eher wie eine exponentielle kurve aussehen.
(hier zum anschauen, wobei die gerade unten die zeit darstellt und die senkrechte den Grad der Veränderung http://thomas.promny.de/wp-content/uploa...7/expo.gif )

Ich würde mit einem Zeitraum von 3-5 Jahren rechnen bevor Sichtbahre Veränderungen eintreten, aber auch nur wen an mehreren Fronten gleichzeitig druck gemacht wird.

Die Meldepflicht ist und kann nur ein Teil im Puzzle sein!
Hallo Urmel,

ich glaube, wir liegen gar nicht so weit auseinander, wenn überhaupt.

Zitat:Ich bin nur dafür, sich nicht nur auf dieses Ziel "Meldepflicht für Borreliose" festzulegen, um dann zu beklagen, dass sich nichts ändert!


Genau, das geht gar nicht! Aber das tut auch niemand, der einigermaßen nachdenkt.

Die Meldepflicht bringt allerdings den Vorteil, von dem landei spricht:

Nach EBM (Einheitlicher Bewertungsmaßstab)Nr. 32006 sind:
" Erkrankungen oder bei Verdacht auf Erkrankungen, bei denen eine gesetzliche Meldepflicht besteht, sofern in diesen Krankheitsfällen mikrobiologische, virologische oder infektions-immunologische Untersuchungen durchgeführt werden oder Krankheitsfälle mit meldepflichtigem Nachweis eines Krankheitserregers." für den Arzt nicht budgetbelastend.
siehe auch hier:http://www.labor-limbach.de/Ausnahmeziffern.174.0.html

Ob alle Ärzte, in deren Ländern die Meldepflicht schon besteht das wissen, wage ich auch zu bezweifeln.

Die Arbeit geht uns nicht aus, ich bin sicherConfused

LG
pelle
Zitat:Ob alle Ärzte, in deren Ländern die Meldepflicht schon besteht das wissen, wage ich auch zu bezweifeln.

Deine Zweifel sind berechtigt. Als ich letztes Jahr im Khs war, wußten drei Ärzte (junge!) nicht, daß Borreliose bei uns in Berlin meldepflichtig ist. Auch eine Heilpraktikerin (Abschluß letztes Jahr), die ich kenne, wußte dies nicht. Und das, obwohl es die Meldepflicht für Borreliose hier nicht erst seit vorgestern gibt... Icon_verwirrt2
urmel57 schrieb:Wie die Situation, sprich bessere ärztliche Versorgung und soziale Absicherung der Patienten verbessert werden kann, das bleibt mit oder ohne Meldepflicht die Hauptaufgabe ALLER Patientenorganisationen im direkten intensiven Kontakt mit den Verantwortlichen.
Wie pelle schon schrieb liegen wir gar nicht weit auseinander. Eine Zusammenarbeit aller Patientenorganisationen ist ohne Frage unerlässlich! Es reicht aber nicht aus sich auf Patientenorganisationen zu verlassen. Das tun wir schon viel zu lange. Wenn wir etwas verändern wollen müssen wir uns schon selbst bewegen - je mehr umso besser.
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