Forum Borreliose & Co-Infektionen

Normale Version: Versichertenauskunft/Patientenquittung
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Hier erhalten Sie die Leistungs- und Abrechnungsdaten Ihrer medizinischen Behandlungen

http://www.versichertenauskunft.de/datenquellen.html
Zuzahlungsbefreite Medikamente
Stand: 15. September 2012

http://www.aok-gesundheitspartner.de/www...02634.html
In diesem Threat hat landei schon früher auf ein wichtiges Thema hingewiesen. Ich möchte das nochmal heute aufgreifen. Grund: Es gibt viele Betroffene die mit all möglichen rechtliche Problemen konfrontiert werden z.B. für GDB-Ausweis, Jobcenter, Gerichte usw. und wenig Argumente haben.

Grundlage ist § 305 SGB V
In Abs.1 für Auskunft der Krankenkassen und in Abs.2 Auskunft des Arztes.

http://dejure.org/gesetze/SGB_V/305.html

Auf Grund meiner 150 Arzttermin seit 02/2013 habe ich meine Krankenkasse angeschrieben und um eine Patientenquittung 18 Monate rückwirkend vom Quartal 3 / 2014 verlangt. 1 Woche später lagen die Daten auf meinem Tisch.

Dem Versicherten werden die Ärzte, die Termin, die Medikamente, Zuzahlungen und Einzelpositionen der Abrechnungskennziffern ausgewiesen. Die jeweiligen Beträge sind saltiert in Summen von den gesamten Kosten die sich aus den einzelnen Positionen ergeben. Es ist ebenfalls ersichtlich, welche Abrechnungen der Arzt nach dem ICD Kennziffern veranlasst hat. Bei mir konnte ich lesen, da wurde mehrmals eine Position

Verbale Interventition bei psychosomatischen Krankheitszuständen

abgerechnet. Genau hinter die Psyche kann keiner schauen und schon im nach hinein nicht.

1.) Der Arzt hatte mich auf diese von Ihm abgerechnete Behandlung nie behandelt und auch kein Medikament verschrieben.

2. Eine Ärztin hatte ich aufgesucht wegen weitere Schmerzen nach einer Behandlung beim Masseur und habe Ihr meine Hals,- Schulter- und Nackenschmerzen geschildert. Sie hat mir auf grünen Schein ein Schmerzöl verschrieben das ich selbst bezahlt habe und dann wurde sowas abgerechnet, weil es wohl hier mehr Geld gibt.

Insgesamt habe ich 7 Positionen solcher Falschberechnungen gefunden.
Für einen Ortopäden wurde eine Behandlung 05/2013 abgerechnet "Muskelschwund etc.". Dabei war ich bei diesem Arzt seit 2008 nicht mehr. Kopfschüttel. Ich war auch nicht im Traum bei dem Arzt.

Ein anderer Arzt hat den Besprechungstermin zur Labordiagnose vom 27.3.2013 einfach auf den 27.5.2013 gelegt somit gibt es wieder die volle Quartalserstpauschale und nicht die Zweitbesuchspauschale.

Rückwirkend vom 1.1.13 bis 22.12.14 ausgewiesen haben meine Aufwendung insgesamt 7 000.- Euro gekostet.

Man bedenke ohne Eindeutige Befunderhebung.

Ich muss erwähnen, dass die Aufwendungen vom 4.Q 2104 fehlen. Ich gehe von insgesamt 10 Tsd. Euro kosten aus. Denn hinzu kommen noch 700 Euro Laborleistungen und 380 Euro Park- und Bahngebühren die von mir selbst bezahlt wurden.

Man bedenke, dass bei alle angerechneten Untersuchungen keine Borreliose festgestellt wurde, sondern nur die von mir selbst in Auftrag gegeben Untersuchungen brachten mir den Nachweis. Und dafür bekam ich kein AB oder eine sonstige medizinische Leistung und Unterstützung.

Ein Musterformular ist hier zu finden:
http://www.versichertenauskunft.de/image...nft_KH.pdf

Bitte beachten Sie beim Schriftverkehr, an wenn Sie das Schreiben richten
§ 305 Abs. 1 SGB V = Auskunft der Krankenkassen
§ 305 Abs. 2 SGB V = Auskunft der Ärzte, MVZ, Kliniken (zeitliche Einschränkungen beachten.)

Zur gleichzeitgen Verwendung kann sicherlich folgende Bezeichnung verwendet werden

Antrag Patientenquittung gem. § 305 Abs. 1 SGB V / § 305 Abs. 2 SGB V.

Sollen die Erfinder entscheiden was richtig ist.
Meinen Formularbrief stelle ich auf Wunsch ebenfalls zur Verfügung.

Gruß Gräterle
aber spielt es wirklich so eine große Rolle - was der Arzt da meldet? Der Arzt bekommt ohnehin nur diese Pauschalen pro Patient und Quartal. Auch bei mir wurden falsche Diagnosen und Behandlungen aufgeschrieben - aber auf die ausgezahlte Endsumme hatte das überhaupt keinen Einfluss. Ich habe eher das Gefühl, dass das von einer "Abrechnungshilfe" durch copy&paste eingesetzt wurde um diesen geforderten Abrechnungswahnsinn zu bedienen.

Ich fand die Kosten für meine Behandlung übrigens erstaunlich niedrig und was die Ärzte da als Honorar bekommen fand ich ehrlich gesagt auch erschreckend wenig. Ich bin chronisch krank und habe mehrere Diagnosen. Ich muss jedes Quartal zum Hausarzt, zusätzlich zu mehreren Fachärzten im Jahr, hatte in dieser Zeit eine ambulante HNO-OP und war 3x beim Zahnarzt.

meine Kosten vom 01.01.2013 bis 30.06.2014 (also 18 Monate):
Arzthonorare (inkl Zahnarzt und Narkosearzt, wegen ambulanter OP) insgesamt 1070,- Euro
(in dieser Summe sind auch die Praxismieten, alle medizinischen Geräte, die Gehälter der Arzthelfer, usw. ... enthalten)
Arzeimittel insgesamt 610,- Euro
Zuzahlung von mir insgesamt 105,- Euro

Das macht alles zusammen weniger als 100 Euro im Monat - und ich bin wirklich kein gesunder Mensch. Ich hatte da min. mit dem 3- bis 5fachen gerechnet...

lg moritz
Mir, ist es auch lieber, der Arzt behandelt mich gut, draufschreiben kann er dann was er will, hauptsache er gibt sich Mühe.
Ich finde es aber nett zu wissen wie man den Überblick behalten kann, wenn man will.
Falsche Diagnosen in der Krankenakte zu haben, kann bei Anträgen zu Lebensversicherungen und Berufsunfähigkeitsversicherungen große Probleme bereiten. Auch bei der privaten Krankenversicherung führt es zu Problemen, wenn man den Vertrag wechseln will.

Ich habe solche falschen Diagnosen in meiner Krankenakte bei der privaten Krankenkasse entdeckt. Diagnosen waren keine Lappalien. Diese falsche Diagnosen waren auf Unterlagen zu finden, die ich wegen eines Berufskrankheitsverfahren an die Berufsgenossenschaft schicken mußte. Nachdem die private Krankenkasse die falschen Diagnosen nicht aus dem Ausdruck entfernen wollte, habe ich einen Brief an die Beschwerdestelle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) geschrieben. Nach einigen Monaten hat die Krankenversicherung dann reagiert und mir ein korrigierten Ausdruck geschickt.

LG

Pandabär
Falsche Diagnose:
Mir stellt sich da auch die Frage, wenn z.B. zur Differenzialdiagnose auf dem Befund z.B. bei einem Krankenhausaufenthalt, z.B. eine Verdachtsdiagnose steht, es werden Untersuchungen durchgeführt zu der Diagnose. Die Diagnose bestätigt sich aber nicht, aber abgerechnet wird sie natürlich, da ja die dafür benötigten Untersuchungen durchgeführt wurden. Auf dem Befund steht dann zwar eine Abschlussbefundung aber der enthält ja dann keine Korrektur der "behandelten" abgerechneten Diagnosen.

Im Zusammenhang mit den Borreliosesymptomen wurde bei mir z.B. ein Verdacht auf eine Myositis geäußert, der sich aber bis zur Muskelbiopsie nicht bestätigt hat. Die 1,5 Wochen lange Behandlung (Krankenhaus) bis zum Ergebnis war aber bestimmt sehr teuer?
Wie wird das ganze dann wohl ausgewertet?!
Soweit ich informiert bin übernimmt die Krankenkasse die Daten (ICD-Codes) der Ärzte, die ggf. nachträglich ergänzt werden. Diese ICD-Codes dienen übrigens auch zu Berechnungszwecken für Krankengeld.

Gerichtliche Gutachten stützen sich nicht auf die ICD-Codes sondern auf die Krankenakte. Mittels der Krankenkassendaten werden aber die behandlenden Ärzte und Einrichtungen ermittelt und entsprechend um Auskunft ersucht.

Problematisch kann es vor allem bei Versicherungsfällen werden und zwar nicht nur bei Antragstellung oder Vertragswechsel. Gerade im Leistungsfall prüfen Versicherer die Daten genauer. Kommt es zu Ungereimtheiten nutzen Versicherer häufig das Argument der vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung bzw. bestehender Vorerkrankungen, was zu einer Ablehnung der Leistung führen kann . Der Versicherte muss dann beweisen, dass die Diagnose falsch war bzw. sich nicht bestätigt hat, was rückwirkend oft recht schwierig ist. Es lohnt also durchaus seine Krankenakten im Blick zu haben und die Patientenquittung regelmäßig einzusehen, unabhängig vom Honorar der Ärzte.