In diesem Threat hat landei schon früher auf ein wichtiges Thema hingewiesen. Ich möchte das nochmal heute aufgreifen. Grund: Es gibt viele Betroffene die mit all möglichen rechtliche Problemen konfrontiert werden z.B. für GDB-Ausweis, Jobcenter, Gerichte usw. und wenig Argumente haben.
Grundlage ist § 305 SGB V
In Abs.1 für Auskunft der Krankenkassen und in Abs.2 Auskunft des Arztes.
http://dejure.org/gesetze/SGB_V/305.html
Auf Grund meiner 150 Arzttermin seit 02/2013 habe ich meine Krankenkasse angeschrieben und um eine Patientenquittung 18 Monate rückwirkend vom Quartal 3 / 2014 verlangt. 1 Woche später lagen die Daten auf meinem Tisch.
Dem Versicherten werden die Ärzte, die Termin, die Medikamente, Zuzahlungen und Einzelpositionen der Abrechnungskennziffern ausgewiesen. Die jeweiligen Beträge sind saltiert in Summen von den gesamten Kosten die sich aus den einzelnen Positionen ergeben. Es ist ebenfalls ersichtlich, welche Abrechnungen der Arzt nach dem ICD Kennziffern veranlasst hat. Bei mir konnte ich lesen, da wurde mehrmals eine Position
Verbale Interventition bei psychosomatischen Krankheitszuständen
abgerechnet. Genau hinter die Psyche kann keiner schauen und schon im nach hinein nicht.
1.) Der Arzt hatte mich auf diese von Ihm abgerechnete Behandlung nie behandelt und auch kein Medikament verschrieben.
2. Eine Ärztin hatte ich aufgesucht wegen weitere Schmerzen nach einer Behandlung beim Masseur und habe Ihr meine Hals,- Schulter- und Nackenschmerzen geschildert. Sie hat mir auf grünen Schein ein Schmerzöl verschrieben das ich selbst bezahlt habe und dann wurde sowas abgerechnet, weil es wohl hier mehr Geld gibt.
Insgesamt habe ich 7 Positionen solcher Falschberechnungen gefunden.
Für einen Ortopäden wurde eine Behandlung 05/2013 abgerechnet "Muskelschwund etc.". Dabei war ich bei diesem Arzt seit 2008 nicht mehr. Kopfschüttel. Ich war auch nicht im Traum bei dem Arzt.
Ein anderer Arzt hat den Besprechungstermin zur Labordiagnose vom 27.3.2013 einfach auf den 27.5.2013 gelegt somit gibt es wieder die volle Quartalserstpauschale und nicht die Zweitbesuchspauschale.
Rückwirkend vom 1.1.13 bis 22.12.14 ausgewiesen haben meine Aufwendung insgesamt 7 000.- Euro gekostet.
Man bedenke ohne Eindeutige Befunderhebung.
Ich muss erwähnen, dass die Aufwendungen vom 4.Q 2104 fehlen. Ich gehe von insgesamt 10 Tsd. Euro kosten aus. Denn hinzu kommen noch 700 Euro Laborleistungen und 380 Euro Park- und Bahngebühren die von mir selbst bezahlt wurden.
Man bedenke, dass bei alle angerechneten Untersuchungen keine Borreliose festgestellt wurde, sondern nur die von mir selbst in Auftrag gegeben Untersuchungen brachten mir den Nachweis. Und dafür bekam ich kein AB oder eine sonstige medizinische Leistung und Unterstützung.
Ein Musterformular ist hier zu finden:
http://www.versichertenauskunft.de/image...nft_KH.pdf
Bitte beachten Sie beim Schriftverkehr, an wenn Sie das Schreiben richten
§ 305 Abs. 1 SGB V = Auskunft der Krankenkassen
§ 305 Abs. 2 SGB V = Auskunft der Ärzte, MVZ, Kliniken (zeitliche Einschränkungen beachten.)
Zur gleichzeitgen Verwendung kann sicherlich folgende Bezeichnung verwendet werden
Antrag Patientenquittung gem. § 305 Abs. 1 SGB V / § 305 Abs. 2 SGB V.
Sollen die Erfinder entscheiden was richtig ist.
Meinen Formularbrief stelle ich auf Wunsch ebenfalls zur Verfügung.
Gruß Gräterle