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Normale Version: Grad der Behinderung - Versorgungsamt
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(28.09.2019, 17:15)Michael Myers schrieb: [ -> ]Meint Ihr ich habe eine Chance, schon allein damit mehr als GdB 30 zu bekommen?
GdB 30 geht denke ich einfach, das kostet die ja nichts. Bei mir ist heute auch der Bescheid reingeflattert mit GdB 30 wegen Chronic Fatigue Syndrom.
Deswegen schrieb ich, "mehr als GdB 30". 30 hat für mich was von Abwimmeln.
(29.09.2019, 07:26)Michael Myers schrieb: [ -> ]30 hat für mich was von Abwimmeln.
Hat es auch. Aber das wäre bei 40 ja nicht anders. Erst ab 50 ist man schwerbehindert. Die Frage ist, was du damit erreichen willst. Man kann sich auch mit 30 von der Arbeitsagentur einem Schwerbehinderten gleichstellen lassen, was die Vergünstigungen beim Bewerbungsverfahren/Einstellungsprozess anbelangt. Darum geht es mir und da reicht mir ein GdB von 30.
Was für Vergünstigungen konkret?

Ich will in erster Linie einen Nachweis, dass ich nicht voll belastbar bin. Einen Job habe ich ja schon, bei dem ich allerdings schnell an meine physischen und psychischen Grenzen gelange.
(29.09.2019, 09:23)Michael Myers schrieb: [ -> ]Was für Vergünstigungen konkret?
Dass man bei gleicher Eignung bevorzugt eingestellt werden muss und ich glaube auch, dass man zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden muss. Für den aktuellen Job bringt das wohl nichts, aber ggs. wenn man sich neu bewerben will oder muss. Wobei es fraglich ist, wann diese Schiene von Vorteil ist. Ich denke in der freien Wirtschaft tut man sich keinen Gefallen, und der Arbeitgeber findet immer Gründe, warum jemand anderes besser geeignet ist. Aber ich denke für Bewerbungen im ÖD kann das hilfreich sein.
Zum ÖD kann ich nichts sagen. Was die freie Wirtschaft angeht, teile ich deine Vermutung.

Ehemaliges Mitglied 1

(29.09.2019, 09:23)Michael Myers schrieb: [ -> ]Was für Vergünstigungen konkret.

.... Mir fällt da als erstes Kündigungsschutz ein. Aber ich glaube da muss mindestens Gdb 50 vorliegen.
(29.09.2019, 09:23)Michael Myers schrieb: [ -> ]Was für Vergünstigungen konkret.

Es sind keine Vergünstigungen, sondern Nachteilsausgleiche. Wink Da gibt es verschiedene, die abhängig sind vom zuerkannten Grad der Behinderung sowie von den Merkzeichen abhängig.

https://forum.onlyme-aktion.org/archive/...d-950.html

Es ist schon einige Jahre her, dass ich das zusammengestellt habe, die Schwerbehindertenausweisverordnung und die Versorgungsmedizinischen Grundsätze wurden seitdem geändert. Aber die Nachteilsausgleiche gibt es nach wie vor.

Zitat:.... Mir fällt da als erstes Kündigungsschutz ein. Aber ich glaube da muss mindestens Gdb 50 vorliegen.

Mit GdB 30 und 40 kann man sich gleichstellen lassen und hat den Kündigungsschutz dann auch.

https://www.arbeitsagentur.de/menschen-m...chstellung
(30.09.2019, 01:27)Amethyst schrieb: [ -> ]Mit GdB 30 und 40 kann man sich gleichstellen lassen und hat den Kündigungsschutz dann auch.

Die Gleichstellung hat man bei mir z.B. abgelehnt, da ich ja arbeitsunfähig war/bin. Hatte ihn ja auch gestellt nach Erhalt des GdB, da mir in meiner Firma bisher noch nicht gekündigt wurde. ( d. h. wen ich theoretisch wieder voll arbeitsfähig wäre, hätte ich ja noch einen Arbeitsplatz) [attachment=5126]

Widerspruch habe ich darauf hier nicht eingelegt. Es ist alles so deprimierend. Einen Verschlimmerungsantrag des GdB müsste ich auch mal stellen.
Aber erstmal bin ich ja am erneuten Antrag zur teilweisen Erwerbsminderung daran und da habe ich irgendwie schon wieder viel "Spaß" damit. Angry

PS. Und das Leben besteht nicht nur aus Akten! Wink
Du bist seit 2010 arbeitsunfähig und immer noch in der Firma??
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