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Normale Version: Rechtssprechung zur Borreliose
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Zum letzten link von fischera
Vielleicht sollten einige gleich in die Türkei reisen. Leider wissen wir nichts über die Behandlung in der Türkei.
Zitat:Eine Borreliose könne in Deutschland jedoch gut behandelt werden.
dieser Satz aus dem obigen link ist ja wohl der größte Lacher. Biggrin
Ich hab bei der Krankenkasse alles versucht, da ich zeitweise nur Infusionen vertrug, das hat mir nichts genutzt.

Ehemaliges Mitglied

Zitat:Reisinger: „Das Berufungsgericht war tatsächlich der Meinung, dass die Versicherte nicht verpflichtet war, die Bedingungen des zwischen ihrem Ehegatten und der Versicherung geschlossenen Unfallversicherungsvertrags auf die Frage hin zu prüfen, ob auch Borreliose unter den vereinbarten Unfallversicherungsschutz fällt.“
Der OGH habe diesen „an sich vertretbaren Rechtsstandpunkt“ nicht geteilt und war der Ansicht, den anspruchsberechtigten Dritten treffen gewisse Verpflichtungen zur Ausforschung bestehender Verträge, wenn dies ohne nennenswerte Mühe möglich sei.
Aus:
http://www.asscompact.at/nachrichten/m%C...chert-sind
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Zum letzten link von fischera
Vielleicht sollten einige gleich in die Türkei reisen. Leider wissen wir nichts über die Behandlung in der Türkei.
Zitat:Eine Borreliose könne in Deutschland jedoch gut behandelt werden.
dieser Satz aus dem obigen link ist ja wohl der größte Lacher. Biggrin
21 tage antibiotika egal wie spät begonnen und borreliose ist ausgeheilt so die führenden gutachter der berufsgenossenschaften und versicherer --

Ehemaliges Mitglied

Zitat:VGH München, Beschluss v. 06.03.2017 – 3 ZB 14.1047
Titel:
Rücknahme einer anerkannten Dienstunfallfolge - Borreliose-Erkrankung
...
Der Beamte trägt für den Nachweis des Kausalzusammenhangs die materielle Beweislast. Lässt sich der Kausalzusammenhang zwischen Unfall und Körperschaden trotz Ausschöpfung aller Mittel nicht klären, geht dies zu Lasten des Beamten. Dies gilt auch im Fall der Rücknahme der Anerkennung von Unfallfolgen, die nicht zu einer Beweislastumkehr führt (BayVGH, U.v. 21.9.2011 - 3 B 09.3140 - juris Rn. 36).

http://www.gesetze-bayern.de/Content/Doc...40?hl=true

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