Forum Borreliose & Co-Infektionen

Normale Version: GDB Erhöhung abgelehnt
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Hallo HF
ich habe 5 Jahre lang Einsprüche und Widersprüche geschrieben und zuletzt auch noch geklagt - und es hat sich nun endlich gelohnt und ich habe 50% bekommen mit der Begründung chron. Borreliose. Natürlich nur durch die Folgeerscheinungen. Aber chron. Borreliose steht als erste Begründung drin!
Ich nehme an, Du hast 30% bekommen oder noch weniger und Dein Antrag auf 50% wurde abgelehnt? Geh davon aus, daß jeder Antrag zuerst abgelehnt wird, denn viele trauen sich dann nicht weiter-zugehen.
Als erstes kannst Du deinen Widerspruch ohne Begründung formulieren, damit Du keine Fristen versäumst (siehe Bescheid) Hattest Du ordentliche Gutachten von Ärzten oder fehlt es daran? Da müssen garkeine Diagnosen drin stehen, sondern Deine Einschränkungen im Alltag. Ohne deutliche Aussagen von Fachärzten kommst Du nicht viel weiter!

In welchem Bundesland wohnst Du?? zeitzone
Hallo HF
ich habe 5 Jahre lang Einsprüche und Widersprüche geschrieben und zuletzt auch noch geklagt - und es hat sich nun endlich gelohnt und ich habe 50% bekommen mit der Begründung chron. Borreliose. Natürlich nur durch die Folgeerscheinungen. Aber chron. Borreliose steht als erste Begründung drin!
Ich nehme an, Du hast 30% bekommen oder noch weniger und Dein Antrag auf 50% wurde abgelehnt? Geh davon aus, daß jeder Antrag zuerst abgelehnt wird, denn viele trauen sich dann nicht weiter-zugehen.
Als erstes kannst Du deinen Widerspruch ohne Begründung formulieren, damit Du keine Fristen versäumst (siehe Bescheid) Hattest Du ordentliche Gutachten von Ärzten oder fehlt es daran? Da müssen garkeine Diagnosen drin stehen, sondern Deine Einschränkungen im Alltag. Ohne deutliche Aussagen von Fachärzten kommst Du nicht viel weiter!

In welchem Bundesland wohnst Du?? zeitzone
Mein Rat: Weiter kämpfen mit einem guten Anwalt! Klage vor dem Sozialgericht einreichen! Bei den Ämtern ist es so das es meistens auf die Ärzte ankommt was man für einen G.d.B. erhält. In den Tabellen ist sehr viel Spielraum nach oben! Ein Anwalt bekommt ja Einsicht in die Akten.

Grüße von Wald 04
Das mit dem VDK ist eine schwierige Sache. Man muß auf die einzelnen Beschwerden hinweisen die diagnostisch festgestellt wurden.
Zum Beispiel: Herzprobleme, Wirbelsäule, Gelenke, Nervenausfälle bei Polyneuropathie, Augen und wichtig ist auch ob die Gehstrecke eingeschränkt ist. Wieviel m man am Stück ohne Pause laufen kann!
Alle Diagnosen angeben mit den Befunden!
Nicht auf der Borreliose beharren sondern nur die Schäden sind von Bedeutung. Psychische Probleme zählen auch bei dem GdB!

Grüße von Wald04Confused
würde nie eine Borre als Grund für Schwerbehinderung angeben.
Immer nur psychosomatische Störungen,Psychische Probleme,neurologische Ausfälle,Depressionen usw

Die wollens doch auch gar nicht anders.

Sollte der Widerspruch abgelehnt werden,sofort neuen Antrag einreichen.
Erst mal vorne weg wie Stahlkocher schon sagte es geht nur durch die Psyche wegen Borreliose kann man sich den Antrag gleich sparen !

Das würde nur Zeit und Ärger kosten und unterm Strich kommt dann sowieso nichts bei rum.

Also ich bin auf 40 Prozent nach dem Zeiten Widerspruch erst hatte ich 20 dann Begründung und Berichte vom Arzt mit geschickt dann ging es auf 30.

Dann wieder Wiedersruch gegen die 30 Unterlagen und Berichte von zwei Ärzten dazu und nun 40 die habe ich nun wieder in Widerspruch gestellt Gutachten aktuell welches mich auch in die volle Erwerbsminderungs Rente gebracht hat dazu gelegt.

Gleichzeitig hab ich alle Unterlagen einem sozial Anwalt übergeben sollte es jetzt zur Ablehnung kommen wird sofort geklagt vor dem Sozialgericht !!!

Habe auch einige Infos von dem Anwalt was man tun soll bzw. kann jedoch müsste man die über PN austauschen ist nicht zum öffentlichen einstellen gedacht bei Interesse
Einfach melden.

Also der VDK ist nicht so toll besser gleich zu einem Anwalt der auf Sozialrecht spezialisiert ist. Bin nun auch ausgetreten aus dem VDK die kämpfen nicht wirklich lahmer verein ohne "Messer zwischen den zähnen" dort läuft alles nur im Schema F ab Die haben mich überhaupt nicht weitergebracht ! Er kostet einiges an Mitgliedsbeitrag plus das was man zahlt für die Beauftragung wiederspruch usw..wenn man das alles zusammen rechnet ist jede Rechtsschutz Versicherung billiger in der man soziales mit versichert hat. Und dann kann man sich den Anwalt aussuchen !

Gruß
Pater
Hi
1 Wahres Wort mit den Vdk.

Zeitverschwendung kann nur jeden chroniker empfehlen falls es mit den Kosten geht eine Rechtsschutzversicherung zu machen.

Hausel
Hallo!

Zitat:Geh davon aus, daß jeder Antrag zuerst abgelehnt wird, denn viele trauen sich dann nicht weiter-zugehen.

Genau das ist das Problem... Die Ämter spekulieren darauf und haben leider oft Erfolg mit der Methode, weil sich die Antragsstelller nicht wehren.

Was man generell im Umgang mit Behörden und der KK wissen und beachten sollte:

http://www.rehakids.de/phpBB2/viewtopic....18#1478718

Ich habe das zwar ein einem Forum für Eltern behinderter Kinder geschrieben, aber das gilt für Erwachsene ganz genauso. Das einzige, was nicht unbedingt relevant ist, ist der 2. Link zum Thema Pflegestufe.

Zitat:Also der VDK ist nicht so toll besser gleich zu einem Anwalt der auf Sozialrecht spezialisiert ist.

Das kann man nicht verallgemeinern, es hängt wie überall von denjenigen ab, die da arbeiten. Der Leiter unserer Rechtsabteilung des VDK ist wirklich engagiert und er ist Fachanwalt für Sozialrecht.

Liebe Grüße

Annette
Wenn ich dir einen Tip geben darf gleich zum Anwalt Spar dir das Prozedere beim VDK!!! Der Anwalt kämpft wenigstens gleich hart für deine Interessen und du bist nicht nur ne Bearbeitungs od. Kundennummer wie beim VDK wo immer nur nach Schema F vorgegangen wird. Du willst ja ein Ziel erreichen und das schnellst möglich.

P.s. Als Rentner zur Kaffeefahrt oder für Tagestouren ist der VDK dann wieder interessant :-)

Gruß Pater
Ich hatte mich über den VDK vorsichtig ausgedrückt. Leider stimmt es das da so alles nicht richtig läuft! Wie bei den Gewerkschaftsrechtssekretären.Mir kommt es vor das man die Weisung hat um Kosten zu sparen möglichst wenig Klagen anzunehmen. Da hört man von Betroffenen das diese Organisationen die Klagen als aussichtslos einstufen oder nach dem ersten Gutachten auffordern die Klage zurückzuziehen. Darauf nicht einlassen! Ein Urteil in die Hand bekommen und zur nächsten Instanz. Man bekommt die Gutachten und soll dann alles selbst entkräften was da an Lügen steht! Erfahrungen zeigen das an Sozialklagen kein Interesse besteht. Alles wird halbherzig betrieben. Es werden keine Anträge an das Gericht gestellt.Man lässt es laufen wie es läuft. Benennung eines Gutachters eigener Wahl nach SGB.
Die beklagte Seite spricht aber mit dem Gericht und schlägt dem Gericht Gutachter vor. Das ist es was so schlimm ist. Der Sozialanwalt sollte dem Gericht auch Gutachter vorschlagen. In begründeten Fällen kann man den vom Gericht vorgeschlagenen Gutachter ablehnen. Wie hier in Sachsen schlägt das Gericht wenn es nicht weiter weiß einen Herrn Prof. der Arbeitsmediziner war und jetzt emeritiert ist vor. Ob bei orthopädischen Klagen oder wie oft bei Borreliose! Er arbeitet noch als Rentner mit den BG,s zusammen. Ist alles klar!
Ich würde ihn bei Borreliose ablehnen da er kein Infektiologe ist. Bei orthopädischen Sachen auch. Er ist kein Facharzt für Orthopädie.
Deswegen gibt es ja die Fachrichtungen.
Man müsste auch den Neurologen bei Borreliose ablehnen.
Er ist auch kein Infektiologe. Es müsste ein Facharzt für Allgem. oder Inneres sein mit der Zusatzqualifizierung Subspezialist f. Infektiologie.
Die gibt es aber sehr selten!

Grüße von Wald 04Angel
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