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Aktenkundige Psychodiagnosen und Antrag auf EU-Rente - Druckversion

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RE: Aktenkundige Psychodiagnosen und Antrag auf EU-Rente - Markus - 22.06.2018

(22.06.2018, 10:12)Hans-Bert schrieb:  Du musst dich auf gar nichts einstellen. Einfach über dich ergehen lassen und nicht anfangen zu diskutieren. Einen Gutachter wirst du nicht beeinflussen können. Diskussionen machen den Gutachter nur ärgerlich (du zweifelst an seiner Kompetenz als Arzt), was sich auf das Gutachten auswirken könnte. Sachlich mit ihm reden, auf Fragen höflich Antworten. Einfach sagen wie es ist.
Wenn der Gutachter aber z.B. von Anfang an das Krankheitsbild negiert bzw. z.B. im Fall von CFS meint, dies sei eine Modeerkrankung oder eine psychische Krankheit, was glaubst du dann wird passieren, wenn man eben so jemandem sachlich erklärt, dass es sich um eine von der WHO als neuro-immunologisch klassifizierte Erkrankung handelt und dann ein paar aktuelle Studienergebnisse dazu zitiert?

Dann wird das in den meisten Fällen wohl nicht gut ausgehen für den Patienten. Hält man den Mund und schluckt die Fehleinschätzung, geht es auch nicht gut aus für einen. Ich habe mittlerweile viele Mediziner kennengelernt, und die meisten scheinen sich an gut informierten Patienten zu stören anstatt mal ihr eigenes Treiben zu hinterfragen. Denn wenn die Ärzte mit Kompetenz bei der Sache wären und - falls es an der Kompetenz mangelt, was keine Schande ist - ihre Grenzen kennen, dann wäre das alles ok und man müsste als Patient sich dann auch nicht selbst in diese ganzen Sachverhalte einarbeiten, was einem ja noch nichtmal gedankt wird ("Sie sollten nicht so viel googlen", etc.).


RE: Aktenkundige Psychodiagnosen und Antrag auf EU-Rente - Markus - 22.06.2018

(22.06.2018, 10:32)Hans-Bert schrieb:  Warum sollte es zu keiner realistischen Beurteilung kommen? Niemand will dir etwas böses. Man will dir helfen.
Davon würde ich jetzt mal nicht pauschal ausgehen. Und falls es so sein sollte, ist es mit dem bloßen Wollen auch nicht getan; es bedarf auch der notwendigen Kompetenz. Und die ist häufig nicht vorhanden. Die Deutsche Gesellschaft für Immunologie kann in ganz Deutschland - abgesehen von der Charité - keinen Immunologen benennen, der sich mit CFS auskennt. Bei der DRV werden sie dann wohl auch nicht sitzen.


RE: Aktenkundige Psychodiagnosen und Antrag auf EU-Rente - Hans-Bert - 22.06.2018

Zitat:Wenn der Gutachter aber z.B. von Anfang an das Krankheitsbild negiert bzw. z.B. im Fall von CFS meint, dies sei eine Modeerkrankung oder eine psychische Krankheit, was glaubst du dann wird passieren

Dann ist es eben so. Du wirst so einen Arzt nicht verändern können. Es gilt dann, dass beste aus der Situation zu machen. Streiten wird dir nicht helfen. Ein Arzt der diese Einstellung hat, wird sich nicht belehren lassen.
In diesem Fall ist der Arzt am Zug. Frag ihn, was er denn empfiehlt, damit deine Beschwerden behandelt werden. Wenn er sagt, psychosomatische Reha, dann ist es eben so. In der Reha triffst du dann wieder auf ganz andere Ärzte, die das Krankheitsbild vielleicht kennen und diese Ärzte können dann auch das Gutachten entkräften. Und wenn die Ärzte in der Reha sich dem anschließen, dann sollen sie dich therapieren. Dann werden sie sehen, ob es was bringt oder nicht.

Zitat:wenn man eben so jemandem sachlich erklärt, dass es sich um eine von der WHO als neuro-immunologisch klassifizierte Erkrankung handelt und dann ein paar aktuelle Studienergebnisse dazu zitiert?

Das kannst du gerne versuchen. Ich warne nur davor. Ich würde als Gutachter dann auch denken, dass man so krank nicht sein kann wenn man dazu fähig ist. Es kann also genau nach hinten losgehen. Ist nur ein Hinweis von mir, ein Arzt kann das dann auch ganz schnell gegen dich auslegen.

Zitat:Dann wird das in den meisten Fällen wohl nicht gut ausgehen für den Patienten. Hält man den Mund und schluckt die Fehleinschätzung, geht es auch nicht gut aus für einen. Ich habe mittlerweile viele Mediziner kennengelernt, und die meisten scheinen sich an gut informierten Patienten zu stören anstatt mal ihr eigenes Treiben zu hinterfragen. Denn wenn die Ärzte mit Kompetenz bei der Sache wären und - falls es an der Kompetenz mangelt, was keine Schande ist - ihre Grenzen kennen, dann wäre das alles ok und man müsste als Patient sich dann auch nicht selbst in diese ganzen Sachverhalte einarbeiten, was einem ja noch nichtmal gedankt wird ("Sie sollten nicht so viel googlen", etc.).

Das ist auch meine Erfahrung. Leider trifft das "Götter in Weiss" Klischee auf viele Ärzte zu. Im übrigen sind diese Ärzte auch in allen anderen Bereichen so unterwegs, die mit ihrem Fachwissen nichts zu tun haben. Das ist deren Einstellung, weil sie als Ärzte eben was besonderes und Allwissend sind. Dagegen kommt man nicht an.


RE: Aktenkundige Psychodiagnosen und Antrag auf EU-Rente - johanna cochius - 22.06.2018

Zitat:Das war aber eine niedergelassene Medizinerin, oder? So habe ich das schon öfters gehört. Ich bin jetzt aber direkt zum sozialmedizinischen Dienst der DRV eingeladen worden. Möglicherweise schicken die bei speziellen Sachen dann zu externen Gutachtern, wenn sie selbst die Kompetenz nicht vor Ort haben?

Ich hab das damals so verstanden, dass die DRV eigene Gutachter hat und externe, da die eigenen den Bedarf nicht decken.


RE: Aktenkundige Psychodiagnosen und Antrag auf EU-Rente - Free - 22.06.2018

(22.06.2018, 10:54)Markus schrieb:  
(22.06.2018, 10:32)Hans-Bert schrieb:  Warum sollte es zu keiner realistischen Beurteilung kommen? Niemand will dir etwas böses. Man will dir helfen.
Davon würde ich jetzt mal nicht pauschal ausgehen. Und falls es so sein sollte, ist es mit dem bloßen Wollen auch nicht getan; es bedarf auch der notwendigen Kompetenz. Und die ist häufig nicht vorhanden. Die Deutsche Gesellschaft für Immunologie kann in ganz Deutschland - abgesehen von der Charité - keinen Immunologen benennen, der sich mit CFS auskennt. Bei der DRV werden sie dann wohl auch nicht sitzen.

so ist leider die realität da bleibt für einen nur noch der gang zum Landgericht.


RE: Aktenkundige Psychodiagnosen und Antrag auf EU-Rente - Free - 22.06.2018

(22.06.2018, 10:19)Markus schrieb:  
(22.06.2018, 10:12)Hans-Bert schrieb:  Ich musste vor meiner zweiten Reha zum Gutachter, einer Psychiaterin.

Das war aber eine niedergelassene Medizinerin, oder? So habe ich das schon öfters gehört. Ich bin jetzt aber direkt zum sozialmedizinischen Dienst der DRV eingeladen worden. Möglicherweise schicken die bei speziellen Sachen dann zu externen Gutachtern, wenn sie selbst die Kompetenz nicht vor Ort haben?

Es ist so wie du sagst, dass man den Gutachter nicht unnötig verärgern will. Daher wäre es wichtig zu wissen, auf was die Sache rauslaufen soll. Wenn ich nämlich von Anfang an ankomme, dass ich gleich einen Zeugen mitbringe, mir vorab Akteneinsicht gewähren lasse, etc. dann sind die Fronten schon von Anfang an verhärtet. Diesen Weg würde ich daher nur gehen, wenn von vorneherein eigentlich klar ist, dass mit keiner realistischen und objektiven Beurteilung zu rechnen ist, was ich derzeit nicht einschätzen kann.

Unter einer Rehabilitation verstehe ich eigentlich den Versuch den Patienten wieder herzustellen. Ist das von vornherein nicht möglich, weil es für die Erkrankung bisher keine Therapie gibt bzw. experimentelle Therapien in der Reha nicht angeboten werden können, so ist eine Reha m.E. hinfällig. Eine bloße Begutachtung kann man auch vor Ort machen, zumal sich die Frage stellt wie man Erschöpfung begutachten will.

dein gesetzliches recht ist es Akteineinsicht zu nehmen da du ja wissen musst was ist alles da von befunden krankeakten diagnosen darauf kannst du dich dann vorbereiten bzw. die passenden antworten geben.

ich würde akteneinsicht nehmen den jeder anwalt nimmt sich zuerst mal akteneinsicht.


RE: Aktenkundige Psychodiagnosen und Antrag auf EU-Rente - Markus - 22.06.2018

(22.06.2018, 18:30)Free schrieb:  dein gesetzliches recht ist es Akteineinsicht zu nehmen
Natürlich ist es das Recht. Aber man hat damit schon einen ensprechenden ersten Eindruck hinterlassen. Ich habe noch Zeit zum Überlegen, aber derzeit tendiere ich dazu, mit Zeugen hinzugehen. Falls man dem Gutachten widersprechen will, ist es sicher besser, wenn man einen Zeugen in der Hinterhand hat. Ich will mir durch ein entsprechendes Gutachten nicht eine potentielle IVIG-Therapie gefährden. Falls sich bei DRV und Co nichts geändert hat, werden chronische Borreliose, CFS, etc. nämlich als somatoforme Störungen begutachtet. Davon muss man leider ausgehen und sich drauf einstellen. Sollte es anders kommen, umso besser.


RE: Aktenkundige Psychodiagnosen und Antrag auf EU-Rente - Free - 22.06.2018

(22.06.2018, 18:57)Markus schrieb:  
(22.06.2018, 18:30)Free schrieb:  dein gesetzliches recht ist es Akteineinsicht zu nehmen

Natürlich ist es das Recht. Aber man hat damit schon einen ensprechenden ersten Eindruck hinterlassen.

welcher etsprechenden eindruck denn die DRV wird dir alles aushändigen müssen so ist es gesetz.? davon macht man gebrach den Harzt4, rente ist auch ein gestz und ohne dieses gesetz würden wir kein hartz4 oder die rente bekommen.

du benötigst mal genau was den gegen dich und für dich in den akten da ist ansonsten wirst du es wohl spiegelverkehrt beim gutachter entschlüsseln müssen.

politiker im deutschen bundestag verdienen auch merh als 8000 EUR so ist es gesetz.


RE: Aktenkundige Psychodiagnosen und Antrag auf EU-Rente - Hans-Bert - 22.06.2018

Einfach nur noch Kopfschütteln. Ich bin raus aus dem Thema. Viel Erfolg dir Markus Icon_thumbs1


RE: Aktenkundige Psychodiagnosen und Antrag auf EU-Rente - Markus - 23.06.2018

Hans-Bert, was macht dich eigentlich so sicher, dass dein Vorgehen der richtige Weg ist? Schließt du von deinem Fall auf die Allgemeinheit oder kennst du andere Leute die mit CFS oder chronischen Multisystemerkrankungen begutachtet wurden?