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Antrag auf LTA und Arztbefunde
#1

Ich mache hier mal einen neuen Thread dazu auf

(13.10.2019, 13:03)FreeNine schrieb:  Habe im Zusammenhang mit dem Antrag auf teilweisen EMR noch einen Antrag auf LTA gestellt um den gewünschten Weg der RV zu gehen, da ich ja noch zwischen 4-6 Stunden auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt mit diversen Einschränkungen arbeitsfähig sei. (Im Beruf unter 3 Stunden)
Da kam dieser Tage ein Schreiben der DRV, wo ich jetzt Befundberichte bei zwei Fachärzten einholen soll (Orthopäde und Neurologe). Soll die Unterlagen (Formulare) der DRV an die Ärzte selbst weiterleiten. Im Pinzip wollen sie wissen, ob es nach der Reha Verbesserungen gab. Damit teilen sie wieder das Rahaergebniss in Fachbereiche. Ich könnte ....

Bisher hat doch die DRV die Ärzte immer selbst angeschrieben?

(Da ist die Reha gerade ein gutes halbes Jahr vorbei und die spielen schon wieder mit Zeit)

Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?

(13.10.2019, 14:04)Markus schrieb:  
(13.10.2019, 13:03)FreeNine schrieb:  Bisher hat doch die DRV die Ärzte immer selbst angeschrieben?
Müsste sie m.W. auch (Stichwort Amtsermittlungsgrundsatz).

Der Gutachter hat mich getadelt, weshalb ich keine Befunde dabei hätte. Ich hätte doch selbst auf ein neuerliches Gutachten bestanden. Ich bin davon ausgegangen, dass die DRV selbst bei den Ärzten, die ich im Antrag angegeben habe, anfrägt und sich die Unterlagen kommen lässt. Anyway, mein aktuelles Gutachten hätte mit den neuerlichen Berichten meiner Fachärzte wohl kaum anders ausgesehen.

“Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.” Mahatma Ghandi

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#2

(13.10.2019, 14:04)Markus schrieb:  Müsste sie m.W. auch (Stichwort Amtsermittlungsgrundsatz).

Das hat mich gerade gedanklich beschäftigt und mir fiel ein, dass ich dazu auch mal was gepostet habe. Wink
Rentenversicherung darf Einholung ärztlicher Auskünfte nicht auf Versicherte verlagern
Zitat:Rentenversicherung muss ärztliche Auskünfte selbst einholen
Von einem Versicherten kann die Rentenversicherung nur verlangen, seine behandelnden Ärzte zu benennen und sie von der Schweigepflicht zu entbinden. Einholen muss die Rentenversicherung die ärztlichen Auskünfte selbst. Sie hat auch die Kosten dafür zu tragen. Zudem hat nur der Versicherungsträger die Möglichkeit, die Übersendung der Befundberichte durch den Arzt erforderlichenfalls zu erzwinge
n
Aus Prinzip sehe ich gar nicht ein für den Schwachsinn noch Brief-Porto usw. dafür zu zahlen und das von meinem wenigen Harz4.
Na da lass ich mir noch was einfallen.

Zumal ich den Antrag nur gestellt habe, mit der Frage, was mir die DRV da eigentlich noch mit meinen zur Reha festgestellten Einschränkungen beruflich noch bieten könnte, bzw. welche Tätigkeiten da genau noch in Frage kämen. Diese Frage konnte mir bisher keiner der DRV-Berater in den bisherigen Beratungsgesprächen beantworten. Da möchte wohl wieder keiner eine Entscheidung treffen...

(13.10.2019, 14:04)Markus schrieb:  Der Gutachter hat mich getadelt, weshalb ich keine Befunde dabei hätte. Ich hätte doch selbst auf ein neuerliches Gutachten bestanden. Ich bin davon ausgegangen, dass die DRV selbst bei den Ärzten, die ich im Antrag angegeben habe, anfrägt und sich die Unterlagen kommen lässt. Anyway, mein aktuelles Gutachten hätte mit den neuerlichen Berichten meiner Fachärzte wohl kaum anders ausgesehen.
Ich glaube, die machen es so wie es für ihre Sicht passt. Und egal ob du Befundberichte mitbringst bzw. sie sich selbst welche anfordern, picken sie sich eh nur die Stellen raus, die in ihre Gutachten passen. Diesbezüglich habe ich in meinen GA schon genug Unsinn zu lesen bekommen ...

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#3

PS. wie ging es weiter ...

Mit Rücksendung der angeforderten Befunde an die DRV habe ich um Erstattung der mir dadurch angefallen Portokosten gebeten.
Darauf kam ein BESCHEID, dass meine Antrag auf Erstattung der Portokosten abgelehnt wird.
"Es handelt sich um Verwaltungskosten und diese werden im Rahmen der Mitwirkungspfkicht gemäß § 65a SGBI von der DRV nicht übernommen."
Gegen den Bescheid kann ich in Widerspruch gehen.

Darauf habe ich dem Bescheid widersprochen und habe auf das Urteil im Beitrag 2 (link) verwiesen. Begründet u.a dass ich meiner Mitwirkungspflicht nachgekommen bin, da ich im Antrag ja meine Ärzte benannt und von der Schweigepflicht entbunden habe. (Der § 65a sagt generell nur aus, das Auslagen in angemessenen Umfang ersetzt werden können, aber nicht müssen....)

Sollten sie nach wie vor der Meinung sein, die Kosten nicht zu ersetzen nehme ich es zur Kenntniss (und hätte mich auch nicht weiter damit belastet bzw. den Widerspruch nicht aufrecht erhalten), werde aber keinen Antrag zwecks Befundbericht mehr an die Ärzte weiterleiten. (Das hatte ich so mitgeteilt.)

Dieser Tage kam die Antwort, dass nach erneuter Prüfung der Unterlagen die angefallenen Portokosten übernommen werden und einen weiteren Befundbericht wollen sie nun selbst anfordern.
Es geht doch....Wink Und in dem Fall gings mir ums Prinzip, dass man sich nicht alles gefallen lassen sollte ...

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#4

PS. für alle, die es interessiert, wie es weiter ging:

Im März bekam ich kurz hintereinander zwei Termine zu einer Begutachtung der DRV bei einem Orthopäden in  Rente (relativ hohes Alter).
Auf Grund der Kürze der Zeit habe ich den ersten Termin als nicht möglich ohne Fahrer abgesagt mit einem kurzem Schreiben an die DRV, wo ich nochmals erklärt hatte, worum es mir mit dem Antrag auft LTA eigentlich geht, nämlich eine Berufsberatung. (Hintergrund: Laut Rehabefund fällt dem Jobcenter keine Tätigkeit ein, die ich noch machen könnte und ich sollte mir diesbezüglich eine Auskunft bei der DRV holen)
Den zweiten Termin habe ich mit einem Krankenschein wegen "Akuter Belastungsreaktion"  fast genau eine gute Woche danach abgesagt und parallel auf die gerade erfolgten Corona-Kontaktbeschränkungen verwiesen. Meine Absage kreuzte sich mit der Absage des Gutachters ebenfals aus diesem Grund.

Damit war Funkstille ...

Jetzt kam in der letzten Tagen ein BESCHEID der DRV. Mir wird mitgeteilt das ich vom Grund her ein Recht auf Leistungen (LTA) habe und sich ein Rehaberater mit mir in Verbindung setzen wird.
Hoffentlich kann er Aussagen treffen, die ich angefragt hatte, was die zwei Rehaberater bisher nicht gemacht haben oder angeblich konnten. Jedenfalls scheint die Begutachtung nun erst mal vom Tisch zu sein. Und man bezieht sich endlich auf die Rehaergebnisse. Blush

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#5

PS. für alle, die es interessiert, wie es weiter ging:

Der Rehaberater hat sich mit mir in Verbindung gesetzt und ein erster Gesprächstermin fand in den Räumen eines Bildungsträgers in meinem Heimatort statt.
Man bot mir eine  "Phönix" Vollzeitmaßnahme 20 km entfernt beim Bildungsträger an. (Zielgruppe: Menschen mit seelischer Behinderung oder psychischer Erkrankung)
Die DRV hatte dafür ein neues Gutachten nach Aktenlage erstellt, da wohl nun die Reha schon reichlich 1,5 Jahre zurück lag. Das wurde mir zum Gesprächstermin überreicht.
Das Gutachten war von einem 2. Gutachter ergänzt. Jedenfalls könnte ich laut Gutachten wieder Tätigkeiten von > 6 Stunden und 3 bis < 6 Stunden verrichten. (Beide Optionen waren angekreuzt.) Handschriftlich war bei den 3-6 Stunden ergänzt: "zunächst damit beginnen".
Habe im Gespräch erklärt, dass dass doch nicht in dieser Maßnahme möglich sei bzw. ich es auch gar nicht schaffe mit der chronischen Erschöpfung. Habe aber erst mal nicht abgesagt. Ansonsten war die Beraterin relativ umgänglich. Sie bot mir an, zur Entscheidung noch einen Termin direkt beim Bildungsträger 20 km entfernt warzunehmen.
Das habe ich gemacht. War auch ein ganz verständnissvolles Gespräch mit der Folge, dass man sich informieren wolle, ob es nicht auch eine individuelle Variante für mich gibt.

Jedenfalls bekam ich die Rückinfo, dass man noch eine individuelle Maßnahme anbieten könne und das vor Ort, d.h. ohne Fahrtstrecke. Darauf wieder ein Termin beim Bildungsträger im Heimatort bei einer Psychologin.
Sie hat mir eine Maßnahme "Reha-Management" (Individuell modulares Integrationsmodell) bestehend aus mehreren Modulen angeboten. Da bei mir auch CFS auf dem Rehabefund stand. Damit kannte sich die Psychologin wohl etwas aus und meinte, dass es da wieder ganz anders für mich aussieht ... (Die Diagnose CFS fällt wohl unter MeH)

Jeder der obigen Gesprächspartner sagte, dass mein Fall bzgl. Rehabefund und neues Gutachten viele Widersprüche aufzeigt, die selbst sie nicht verstehen bzw. noch nicht so gesehen haben... Der Bildungsträger hat darauf wieder ein neues Angebot für die DRV erstellt.

Das Modul I wurde von der DRV bewilligt und läuft erst mal über ca. 3 Monate. Hier soll festgestellt werden, was beruflich noch möglich wäre. (Mein negative Leistungsbild enthält viele körperliche Einschränkungen und in meinem "Büroberuf" wurde ich für berufsunfähig zur Reha erklärt.) Laut Berater könnte es aber eben nur wieder eine Tätigkeit im Büro werden...
Terminlich läuft es so ab, dass ich so 1x wöchentlich oder 2x monatlich zu einem Termin erscheinen muss, der dann auch nur stundenweise abläuft.
Der erste Termin dauerte z. B. 1,5 Stunden. Je nach Ergebnis des Modul I, soll ggf. ein Praktikum von 2 Stunden täglich folgen - auch vor Ort.

Letztendlich dient alles zur Entscheidung der DRV wie es generell weitergehen könnte, ob Aussicht auf eine Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt besteht.
Damit arbeite ich jetzt den Schritt LTA vor Rente ab. At

VLG

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#6

#5 Ergänzung:
Eigentlich wäre die Maßnahme schon zu Ende. Aber Auf Grund der Corona-Kontaktbeschränkungen war ab Januar keine vor Ort Maßnahme bei dem Bildungsträger mehr möglich. Deshalb wurde erst mal eine Pause vereinbart mit DRV/eingelegt vom Träger. Wann es weitergeht ist offen. Ein Praktikum (Platz) in meinem Fall in dieser Zeit ist wohl auch nicht zu finden laut Bildungsträger.
Also alles noch offen.... Es dauert
LG

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