25.12.2017, 16:25
Hallo zusammen
ich (36) befinde mich derzeit wg. Lyme-Arthritis mitten in einer 21-tägigen i.V. Antibiose mit Cefotaxim.
Herxheimer und Venenprobleme könnten eine 2-3 tägige Pause nötig machen. Heute ist Tag 13 der Behandlung.
("Mein" Thread heißt: Nach 10 Jahren Lyme-Arthritis?)
Da ich nach den 21 Tagen ohnehin weiter machen muss mit ABs, überlege ich, in der Cefopause Azi (3 Tage am Stück) zu versuchen. Dann könnte ich gleich testen, ob es nach der i.V Behandlung in Frage käme (Verträglichkeit). Unerwünschte Wechselwirkungen mit Cefotaxim bestehen lt. Azi Beipackzettel nicht.
Nach Cefotaxim könnte ich Quensyl oder Tini dazunehmen.
Und dazu hätte ich eine Frage:
Warum ist (lt. DGB Leitlinien) Hydroxychloroquin (Qensyl) nur ein Co-Drug und warum wird z.B. auch Tinidazol offenbar nie allein gegeben sondern immer nur zusätzlich zu einem anderen AB, wenn doch (korrigiert mich, sollte ich falsch liegen) beide AB alle 3 Kriterien erfüllen: intrazellulär wirksam, liquorgängig, wirksam auf zystische Formen).
Liegt es an den Biofilmen? Die sind in den DGBs ja noch nicht erwähnt.
Danke und viele Grüße
Malwasneues
ich (36) befinde mich derzeit wg. Lyme-Arthritis mitten in einer 21-tägigen i.V. Antibiose mit Cefotaxim.
Herxheimer und Venenprobleme könnten eine 2-3 tägige Pause nötig machen. Heute ist Tag 13 der Behandlung.
("Mein" Thread heißt: Nach 10 Jahren Lyme-Arthritis?)
Da ich nach den 21 Tagen ohnehin weiter machen muss mit ABs, überlege ich, in der Cefopause Azi (3 Tage am Stück) zu versuchen. Dann könnte ich gleich testen, ob es nach der i.V Behandlung in Frage käme (Verträglichkeit). Unerwünschte Wechselwirkungen mit Cefotaxim bestehen lt. Azi Beipackzettel nicht.
Nach Cefotaxim könnte ich Quensyl oder Tini dazunehmen.
Und dazu hätte ich eine Frage:
Warum ist (lt. DGB Leitlinien) Hydroxychloroquin (Qensyl) nur ein Co-Drug und warum wird z.B. auch Tinidazol offenbar nie allein gegeben sondern immer nur zusätzlich zu einem anderen AB, wenn doch (korrigiert mich, sollte ich falsch liegen) beide AB alle 3 Kriterien erfüllen: intrazellulär wirksam, liquorgängig, wirksam auf zystische Formen).
Liegt es an den Biofilmen? Die sind in den DGBs ja noch nicht erwähnt.
Danke und viele Grüße
Malwasneues