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Rentenversicherung darf Einholung ärztlicher Auskünfte nicht auf Versicherte verlager
#1

Sozialgericht Dresden, Urteil vom 15.04.2019
- S 22 R 261/19 -


Rentenversicherung darf die Einholung ärztlicher Auskünfte nicht auf den Versicherten verlagern
Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Dresden vom 15. April 2019

Zitat:Bei Entscheidungen über Rehabilitations­anträge ist Rentenversicherung von Amts wegen zur Ermittlung des Gesundheits­zustandes verpflichtet

Das Sozialgericht Dresden hat entschieden, dass die Deutsche Rentenversicherung von ihren Versicherten nicht verlangen darf, erforderliche ärztliche Auskünfte auf eigene Kosten selbst zu beschaffen. Sie ist zur Ermittlung des Gesundheits­zustandes bei der Entscheidung über einen Rehabilitations­antrag von Amts wegen verpflichtet.

https://www.kostenlose-urteile.de/SG-Dre...s27347.htm

PS. Ich habe hier eine Medieninformation des Sozialgerichtes Dresden per als PDF vorliegen und per E-Mail von einem Bekannten bekommen , finde das Schreiben aber nicht im www zum verlinken. Also wer es braucht, muss mich mal anschreiben. Wink

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