24.07.2019, 16:25
(24.07.2019, 08:22)Markus schrieb: Vor allem kann man bei einem GdB von 30 sich einem Schwerbehinderten gleichstellen lassen und dann bei Stellenausschreibungen wie Schwerbehinderte behandelt werden.
Ausserdem kann man versuchen sich mit weiteren Diagnosen Stück für Stück hochzuhangeln.
Ich habe es so von 30 über 40 bis auf 70 geschafft. Geht aber auch andersrum, bin jetzt bei 50 gelandet.
Ab GDB 50 kann man mit 63 abschlagsfrei in Altersrente. Ist ja auch noch ein Aspekt. Und hier und da gibt es sogar Ermässigungen.
Ich würde auf mögliche Vergünstigungen nicht mehr freiwillig verzichten. Ob ich allerdings jetzt noch den Mumm für eine Klage hätte, weiss ich ehrlich gesagt auch nicht. Die Bequemlichkeit des Erwerbsminderungsrentenbezugs hat mich ein wenig korrumpiert.
Die, vergleichsweise wenige, Energie, die mir geblieben ist, setze ich lieber für mein Wohlergehen ein. Gelitten habe ich genug.