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#1

Moin,

kennt jemand von Euch eine Seite, die sich ausschließlich mit dem Thema EU Rente beschäftigt?

Oder anders gefragt, hat hier jemand Erfahrungen die meinem ähnlich sind:

Der MDK hat begutachtet, dass ich AU bin und Reha/Rente beantragen soll. (Im schreiben steht, dass der Antrag gleichzeitig beides ist) (das war in 08/2016)

Daraufhin wurde ich zum Gutachter der RV bestellt, welcher Rente empfahl und Reha ablehnte (12/2016)

Im Februar war ich daraufhin zur Reha, da die RV die Reha trotz Gutachten bewilligte.

Aus der Reha wurde ich mit Rentenempfehlung entlassen. (unter 3 Stunden etc.)

Daraus ergibt sich für mich 2 Fragen:

1. Wie stehen die Chancen das die Rente bewilligt wird, oder wird mich die RV nun erneut zum Gutachter schicken? (Ich weiss, ihr könnt nicht hellsehen, aber evtl. hat jemand Erfahrung?)

2. Muss ich überhaupt Rente beantragen oder geschieht dies auf Basis des vorhergehenden Antrages von selber bzw. aufgrund der Empfehlung der Reha Einrichtung?


Danke und Grüße

HB
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#2

Hallo,

1. Ich denke die Chancen stehen sehr gut.
2. Ich würde in der Rehaklinik anrufen und fragen. Ich denke aber das du selbst einen Rentenantrag stellen musst, bzw. würde ich den MDK nochmal kontaktieren oder auch die DRV ob der Antrag damals wirklich gleichzeitig ein Rentenantrag war.

Wann bist du genau aus der Reha entlassen worden? Ich hatte damals 2 Wochen nach Reha den positiven Rentenbescheid...

LG Jo

Liebe Grüße Jo


OnLyme-Aktion.org 


Es gibt nur zwei Tage in deinem Leben,an denen du nichts ändern kannst.
Der eine ist gestern und der andere ist morgen.
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Thanks given by: Hans-Bert , Extremcouching
#3

Danke Dir.
Hattest du die Rente nochmal beantragt oder kam die automatisch nach Reha?

Das der Rehaantrag gleichzeitig Rentenantrag ist habe ich schriftlich. Bin letzte Woche entlassen worden.

Grüße

HBM
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#4

Hallo Hans-Bert!

(27.03.2017, 19:39)Hans-Bert schrieb:  kennt jemand von Euch eine Seite, die sich ausschließlich mit dem Thema EU Rente beschäftigt?

https://www.krank-ohne-rente.de/

Deine Fragen am besten dort in der Rubrik "Dein Fall" https://www.krank-ohne-rente.de/viewforum.php?f=21 stellen.

Zitat:Der MDK hat begutachtet, dass ich AU bin und Reha/Rente beantragen soll. (Im schreiben steht, dass der Antrag gleichzeitig beides ist) (das war in 08/2016)

Die DRV kann einen Reha-Antrag in einen Rentenantrag umwandeln.

Zitat:Daraufhin wurde ich zum Gutachter der RV bestellt, welcher Rente empfahl und Reha ablehnte (12/2016)

Bei mir wurde damals (2007/08) der Reha-Antrag abgelehnt, nach Widerspruch (Gutachter) bewilligt und ich wurde mit Empfehlung für eine Vollrente, also unter drei Stunden erwerbsfähig aus der Reha entlassen.

Zitat:1. Wie stehen die Chancen das die Rente bewilligt wird, oder wird mich die RV nun erneut zum Gutachter schicken? (Ich weiss, ihr könnt nicht hellsehen, aber evtl. hat jemand Erfahrung?)

Hellsehen kann in der Tat niemand Wink, aber Deine Chancen sehe ich als ganz gut an. Ich habe nach der erfolglosen Reha einen Rentenantrag gestellt und dieser ging sofort durch, der Reha-Entlassungsbericht galt als Gutachten. D.h. ich musste zu keinem weiteren Gutachter.

Ich bekam die Rente zunächste für 21 Monate befristet bewilligt. Die Rehaklinik hatte noch ein Jahrlänger empfohlen, aber ich wollte damals unbedingt so schnell wie möglich wieder wieder arbeiten (ich hatte meinen Traumjob als Erzieherin im Waldkindergarten) und habe die Klinikärzte um ein Jahr heruntergehandelt. Blush Aber ich musste irgendwann einsehen, dass es wirklich nicht mehr geht.

Auch die zwei Weitergewährungsanträge gingen problemlos durch, der erst nach Begutachtung für 2 Jahre und 11 Momate (maximal möglich sind bei befristeten Renten 3 Jahre), der zweite unbefristet. Berentungsgrund war bei mir allerdings nicht die Borreliose, sondern schon vorher unparallel bestehende psychische Erkrankungen.

Zitat:2. Muss ich überhaupt Rente beantragen oder geschieht dies auf Basis des vorhergehenden Antrages von selber bzw. aufgrund der Empfehlung der Reha Einrichtung?

Du musst den offiziellen Rentenantrag (also Formulare ausfüllen) selber stellen, das machen weder die Rehaklinik noch die DRV für Dich, es passiert nicht automatisch.

Der gestellte Reha-Antrag kann für die Festlegung des Zeitpunktes des Eintritts der Erwerbsminderung relevant sein. Bei mir galt damals das Datum des Beginns der Arbeitsunfähigkeit als Zeitpunkt des Eintritts der Erwerbsminderung, meine Rente wurde rückwirkend bewilligt.

Zur Rentenantragstellung:

https://forum.onlyme-aktion.org/showthre...rungsrente

Ich weiß nicht genau, ob die Links noch alle funktionieren, falls nicht, nach Anmeldung in oben verlinktem Forum hier lesen:

https://www.krank-ohne-rente.de/viewtopi...4436#p4436

Dort kann ich als Moderatorin defekte Links zeitlich unbegrenzt selber reparieren/ersetzen und tue es auch, wenn nötig, hier kann ich das nicht.

Du kannst übrigens den Reha-Entlassungsbericht bei der DRV anfordern.

https://forum.onlyme-aktion.org/showthre...31#pid5631

Liebe Grüße

Annette

"Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren."

"Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht"

(Bertolt Brecht)

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#5

Zitat:Hattest du die Rente nochmal beantragt oder kam die automatisch nach Reha?


Ich wurde damals nach Aussteuerung KK vom Arbeitsamt zum Gutachten geschickt. Danach musste ich einen Rentenantrag stellen. Habe zeitgleich noch eine zweite Reha beantragt. Danach dann ging die Rente sofort durch für 3 Jahre (ein Jahr wurde Rückwirkend bezahlt).

Liebe Grüße Jo


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Thanks given by: Hans-Bert
#6

EU-Rente gibt es übrigens nur noch für vor 1961 geborene Versicherte. Die Erwerbsunfähigkeitsrente wurde schon 2001 durch die Erwerbsminderungsrente abgelöst.

Noch mal etwas hierzu:

Zitat:wird mich die RV nun erneut zum Gutachter schicken?

http://www.deutsche-rentenversicherung.d...nFile&v=20

S. 2

Der Reha-Entlassungsbericht dient der Darstellung des klinischen Verlaufs und des unmittelbaren Reha-Erfolges. Über die spezifischen Nachsorgeempfehlungen hinaus interessiert das im Reha-Entlassungsbericht festgehaltene Behandlungsergebnis insbesondere aus sozialmedizinischer Sicht. Das heißt, der Umfang der möglicherweise nach der Rehabilitation fortbestehenden funktionalen Beeinträchtigungen der Rehabilitanden mit ihrem Einfluss auf das Leistungsvermögen im Erwerbsleben muss klar beschrieben werden. Mit dieser Aufgabe bekommt der Reha-Entlassungsbericht den Charakter eines sozialmedizinischen Gutachtens und gilt damit im sozialrechtlichen Feststellungsverfahren als Beweismittel. Das Dokument bildet eine wesentliche Entscheidungsgrundlage bei der Frage, ob die persönlichen Voraussetzungen für beantragte Sozialleistungen – sei es zum Beispiel zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) oder eine Rente wegen Erwerbsminderung – gegeben sind.


S. 8

Der Reha-Entlassungs bericht wird durch die
Beurteilung der Leistungsfähigkeit um die Dimension eines sozialmedizinischen Gutachtens erweitert. Er richtet sich somit nicht nur an die am bulant behandelnden Ärztinnen und Ärzte, sondern dient als sektorenübergreifende Entscheidungsgrundlage für nachfolgende Leistungen der Renten- oder anderer Sozialversicherungsträger.....

.....2.1 Funktion und Bedeutung
Im Einzelnen erfüllt der Reha-Entlassungsbericht – jeweils unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Bestimmungen – verschiedene Funktionen:

.... Sozialmedizinisches Gutachten
Im Reha-Entlassungsbericht werden die festgestellten Beeinträchtigungen
der funktionalen Gesundheit in ihren Auswirkungen auf Alltag und
Beruf bewertet. Er erhält damit die Funktion eines sozialmedizinischen
Gutachtens....


S. 13

...Für die Rentenversicherungsträger hat der Reha-Entlassungsbericht den Stellenwert eines sozialmedizinischern Gutachtens...

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#7

Vielen herzlichen Dank für die ausführlichen Erläuterungen. Nun heisst es warten.
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#8

Wenn es nicht so traurig wäre und ich nicht den ganzen Tag Beschwerden hätte, eigentlich ein Wochenende zum freuen. Ich habe meinen Rentenbescheid, mit nun 33 Jahren, auf volle Erwerbsminderung erhalten. Rückwirkend für 3 Jahre ab Beginn der ersten Reha, im Jahr 2015 bis Mitte nächsten Jahres.

Die Begründung liest sich interessant: "Befristung, da aufgrund der medizinischen Befunde davon ausgegangen wird, dass eine Erwerbsfähigkeit wieder zu erwarten ist". Da würde man am liebsten Anrufen und Fragen, woher die denn den Optimismus nehmen, wenn kein Arzt mehr irgendeine Behandlungsmöglichkeit sieht. Ahja, Selbstheilung, ich vergaß.

Dies zur Info für Euch und nochmal Danke für alle Tipps. Vielleicht ist es auch ein wenig Hoffnung für alle, die ebenfalls einen Antrag gestellt haben oder noch stellen werden.


PS: Da ich in einem halben Jahr bereits einen Verlängerungsantrag stellen muss, wie sollte ich mich Eurer Meinung nach verhalten? Bzw was muss ich jetzt tun, damit die DRV über eine Verlängerung entscheiden kann? Oder schicken die mich dann wieder zum Gutachter?
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Thanks given by: Filenada
#9

(11.06.2017, 21:38)Hans-Bert schrieb:  PS: Da ich in einem halben Jahr bereits einen Verlängerungsantrag stellen muss, wie sollte ich mich Eurer Meinung nach verhalten? Bzw was muss ich jetzt tun, damit die DRV über eine Verlängerung entscheiden kann? Oder schicken die mich dann wieder zum Gutachter?

Stell ihn einfach - ohne Einlassung und drumherum.Wird wohl durch gewunken,erstmal zumindest. Sooone Schei.....e , mit 33 J.
Hört sich erstmal blööde an - machs beste drauß. - anfang -

... auch du bist ein Teil des Wasser`s - das jeder Fisch zum schwimmen braucht...
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Thanks given by: Hans-Bert , Greif
#10

Erstmal gut das die Rente durch ist...
Normalerweise muss man dann zu einem Gutachten, außer es liegen neue KH-Berichte vor, die den allgemeinen Zustand gut beschreiben.
Da du aber jetzt erst die Rente bewilligt bekommen hast durch quasi mehrere Gutachten, stehen die Chancen glaub gut, dass du ohne weiteres Gutachten verlängert wirst.


LG Jo

Liebe Grüße Jo


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Der eine ist gestern und der andere ist morgen.
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Thanks given by: Hans-Bert , Greif


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