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#21

@judy: Da mache ich mir keine Hoffnungen. Zu oft wurde mir alles versprochen, nach 5 Minuten kam dann Aussagen siehe oben oder: "Am besten joggen gehen, dann gehen alle Beschwerden weg"

@johanna und Zotti: Ich werde wohl doch einfach mal höflich nachfragen müssen. Ich werde schon nicht verhungern, finanziell bin ich mehr als abgesichert, aber da gehts mir einfach ums Prinzip.
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#22

Hallo Hans-Bert,

dass eine befristete Vollrente erst ab dem 7. Monat nach Eintritt der Erwerbsminderung gezahlt wird, ist per Gesetz so.

Ich würde Dir anraten, wegen der Zahlungslücke mal bei

https://www.krank-ohne-rente.de/index.php

nachzufragen, da habe ich das Problem schon öfter gelesen, damit kennen sich einige User aus.

Mich selber betraf es nicht, ich bekam meine Rente im August 2008 rückwirkend ab Beginn meiner Arbeitsunfähigkeit Ende August 2007 bewilligt und gezahlt wurde dann rückwirkend ab März 2008.

Zotti schrieb:Argumentiert wird damit, das man ja auch zu anfang Doppelbezüge hatte.

Wieso Doppelbezüge? Die hätte man meines Wissens nur, wenn die Rente rückwirkend bewilligt und ausgezahlt wird, für Zeiträume, in denen man Krankengeld oder ALG bezogen hat. das war z.B. bei mir so, Krankengeld und Rente wurde aber zwischen Krankenkasse und DRV intern verrechnet und ich bekam den übersteigenden Betrag Rente nachgezahlt. Ich hatte keinerlei Zeiträume ohne Bezüge und auch keine mit doppelten Einkünften.

johanna cochius schrieb:Die Frage die ich mir stelle, warum zahlt die DRV erst ab August?

Wegen SGB VI § 101

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__101.html


§ 101 Beginn und Änderung in Sonderfällen
(1) Befristete Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit werden nicht vor Beginn des siebten Kalendermonats nach dem Eintritt der Minderung der Erwerbsfähigkeit geleistet.


Wenn bei Hans-Bert ab August gezahlt wird, hat die DRV demnach scheinbar den Eintritt der Erwerbsminderung ab Februar festgelegt.

Liebe Grüße

Annette

"Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren."

"Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht"

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#23

(17.06.2017, 16:20)Hans-Bert schrieb:  Der Professor dort meinte, er findet raus was mir fehlt. Na bin mal gespannt.

Finde dich auf jeden Fall nicht damit ab. Ich bin genauso alt wie du und auch schlecht dran, werde aber weitersuchen. Je mehr ich mich mit medizinischen Themen beschäftige, desto mehr wird mir bewusst, was für einen Pfusch viele Mediziner betreiben (ist zum Teil auch systembedingt).

Deshalb empfehle ich dir und jedem, der intellektuell dazu noch imstande ist, sich selber mit diesen Themen zu beschäftigen. Man kann sich ruhig auch mal Grundlagenvorlesungen antun (was einen betrifft und interessiert) und Fachbücher ausleihen. Wenn man dann sein Wissen zusammenwirft, dann kann was bei rauskommen. Ich habe es schonmal gesagt und sage es nochmal: Ich glaube nicht, dass wir Hilfe aus den Elfenbeintürmen bekommen werden.

Ich hab wirklich keine Begabung fürs Autoschrauben. Nachdem ich aber immer mitansehen musste, was da für ein Pfusch getrieben wurde und wie dafür dann noch abkassiert wird, habe ich mir selber ein paar Bücher zugelegt und vieles selber machen können (als es gesundheitlich noch ging). Medizin ist auch kein Hexenwerk, das ist keine Relativitätstheorie.
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#24

Danke Annette,

aber verstehen kann ich es noch nicht ganz mit den 7 Monaten. Er bekommt ja rückwirkend ab 2015 Rente.
Und der MDK hat ihn August 2016 AU gesehen...Wo steh ich auf dem Schlauch?

LG Jo

Liebe Grüße Jo


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Es gibt nur zwei Tage in deinem Leben,an denen du nichts ändern kannst.
Der eine ist gestern und der andere ist morgen.
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#25

Hallo!

(17.06.2017, 22:49)johanna cochius schrieb:  aber verstehen kann ich es noch nicht ganz mit den 7 Monaten. Er bekommt ja rückwirkend ab 2015 Rente.

Dass die Rente rückwirkend ab 2015 bewilligt wurde, habe ich gar nicht wahrgenommen, hatte die Beiträge vom 11.06. gar nicht gesehen (war an dem WE wegen einer Familienfeier + dem Drumherum nicht im Forum), nur die von gestern (Samstag) Blush

Dann stimmt da wirklich irgendwas nicht. Confused Dann müsste meiner Ansicht nach die Rente eigentlich auch rückwirkend gezahlt werden, wobei das rückwirkende eben zwischen den Leistungsträgern mit den anderen Lohnersatzleistungen verrechnet wird und der Leistungsberechtigte, wenn die Rente höher ist als die anderen Lohnersatzleistungen (Krankengeld, ALG), den Differenzbetrag ausgezahlt bekommt. Ist die Rente niedriger als Krankengeld oder ALG, muss man die Differenz übrigens nicht zurückzahlen.

Wie gesagt, ich habe meinen Bewilligungsbescheid im August 2008 bekommen und die erste Rentenzahlung wurde für März 2008 festgesetzt, als Eintritt der Erwerbsminderung wurde Anfang September 2007 genommen. Alles, was vom März bis August 2008 an Rente angefallen war, wurde mit dem Krankengeld verrechnet, die erste reguläre Zahlung auf mein Konto bekam ich dann im September. Und die 6 Monate vor Zahlungsbeginn, also die Wartezeit nach dem § 101 waren da schon mit Ablauf Februar vorbei.

Zitat:Und der MDK hat ihn August 2016 AU gesehen...Wo steh ich auf dem Schlauch?

AU und Erwerbsminderung sind rechtlich zwei unterschiedliche Dinge, AU ist NICHT mit Erwerbsminderung gleichzusetzen.

http://www.juraforum.de/ratgeber/arbeits...faehigkeit

Hans-Bert, was steht denn bzgl. der Daten konkret im Rentenbescheid drin?
Wenn die Rente tatächlich rückwirkend ab 2015 gewährt wird, wären die 6 Monate, wo noch nicht gezahlt wird, längst um und die müssten jetzt schon an Dich auszahlen bzw. ab dem Folgemonat des Bescheides plus nach Verrechnen mit den vorher erhaltenen Leistungen Auszahlung eines eventuellen Überschusses, wenn die Rente höher ist als die anderen Leistungen.

Ich würde noch mal nachfragen, warum Du erst ab August Zahlungen kriegen sollst, wenn so weit rückwirkend bewilligt wurde. Lasse Dir auch die vermeintliche Rechtsgrundlage nennen!

Die DRV ist wie alle Sozialleistungsträger zur Beratung, Aufklärung und Auskunft verpflichtet, d.h. die MÜSSEN Dir das erklären.

https://www.rehakids.de/phpBB2/viewtopic...cht#517916

Ich hatte in meiner Selbsthilfetätigkeit für Eltern behinderter Kinder schon so oft Fälle, wo gegen gültige Gesetze verstoßen wurde und es dann angeblich ein Versehen war, wenn die Eltern die Behörden nach Rückfrage im Forum mit den gesetzlichen Regelungen konfrontiert haben. Ich selber habe es auch schon erlebt. Meine "Freundin" von der Wirtschaftlichen Jugendhilfe z.B. hat es 11 Jahre lang nicht ein einziges Mal geschafft, unseren Kostenbeitrag für die Eingliederungshilfe unseres autistischen Sohnes so korrekt zu berechnen, dass wir kein Veto einlegen mussten (natürlich waren die Fehler immer zu unserem Nachteil Angry ) Und das war nur eine Baustelle im Behördenkrieg.... Angry

Liebe Grüße

Annette

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#26

Hallo Annette,

wie gesagt, ich werde da wohl mal anrufen müssen. Es steht drauf, dass die Rente ab August gezahlt wird. Bewilligung erfolgt rückwirkend 2015, ziemlich genau mit meinem ersten Reha Antrag.
Ausgestellt wurde der Bescheid am 01.06. diesen Jahres. Irgendwo habe ich im Internet gelesen, dass aus "systemtechnischen Gründen" eine Rente immer erst im übernächsten Folgemonat gezahlt werden kann. Dies kann ich aber so nicht glauben, bzw. wäre das dann mit Bescheiderstellung 01.06. ein starkes Stück.

D.h. mal Nachfragen, kostet ja nichts :)


Edit: habe gerade nochmal nachgeschaut. Die haben vorsorglich auch gleich den Nachzahlungsbetrag (der ja zwischen der Krankenkasse, Jobcenter) verrechnet wird, bis Ende Juli berechnet. Das heisst, die zahlen dann wirklich erst für August. Da werde ich am Ende aber doppelt bestraft, weil die Zahlungen der Krankenkasse doppelt so hoch waren wie die Rente. Und wenn jetzt noch Juni und Juli mit in die Berechnung hinein fließen und ich sowieso nichts zurück bekomme gehen 2 Monate vollkommen verloren.
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#27

Aber irgendjemand muss doch den Lebensunterhalt bezahlen bis August! Bei mir entstand ja damals auch keine Lücke...

Liebe Grüße Jo


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#28

Hallo Hansgerd!

(18.06.2017, 01:04)Hans-Bert schrieb:  Ausgestellt wurde der Bescheid am 01.06. diesen Jahres. Irgendwo habe ich im Internet gelesen, dass aus "systemtechnischen Gründen" eine Rente immer erst im übernächsten Folgemonat gezahlt werden kann. Dies kann ich aber so nicht glauben, bzw. wäre das dann mit Bescheiderstellung 01.06. ein starkes Stück.

Ich kann mir das so auch nicht vorstellen.

Zitat:D.h. mal Nachfragen, kostet ja nichts :)

Richtig.

Zitat:Edit: habe gerade nochmal nachgeschaut. Die haben vorsorglich auch gleich den Nachzahlungsbetrag (der ja zwischen der Krankenkasse, Jobcenter) verrechnet wird, bis Ende Juli berechnet. Das heisst, die zahlen dann wirklich erst für August. Da werde ich am Ende aber doppelt bestraft, weil die Zahlungen der Krankenkasse doppelt so hoch waren wie die Rente. Und wenn jetzt noch Juni und Juli mit in die Berechnung hinein fließen und ich sowieso nichts zurück bekomme gehen 2 Monate vollkommen verloren.

Wenn ich das richtig interpretiere, vemutest Du, dass sie den Rentenanspruch für Juni und Juli mit dem Krankengeld der Vormonate verrechnen. Ich weiß nicht, ob das so zulässig ist oder ob die Monate einzeln betrachtet werden müssen. Wirklich rechtssicher wird Dir das wohl nur ein Fachanwalt sagen können. Confused

Liebe Grüße

Annette

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#29

Wenn die Rentenansprüche monatlich verrechnet werden würden, wäre alles in Ordnung, denn gibt es für Juni und Juli nichts zum verrechnen und ich würde eine Nachzahlung erhalten.
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#30

Problem gelöst! Es ist wirklich so, dass die Ansprüche monatlich verrechnet werden. D.h. ich bekomme die beiden Monate nachgezahlt. Wer die 2 Monate nicht vorfinanzieren kann, kann schriftlich einen Vorschuss beantragen.

Danke an Alle!
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Thanks given by: johanna cochius , Filenada


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