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Aktenkundige Psychodiagnosen und Antrag auf EU-Rente

(09.10.2019, 12:36)derhorror2 schrieb:  dass das dann oft nicht anerkannt wird.
Weil es ein Parteigutachten ist. Deswegen habe ich dem Sozialgericht ja Gutachter genannt und über die Kontroverse um CFS informiert. Wenn das SG dann einen von mir vorgeschlagenen Gutachter beauftragt, hat man das Problem nicht. Ich denke, die Kiste ist für dich dann schon gelaufen. Du müsstest dann in die nächst höhere Instanz gehen, vermute ich mal.
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(09.10.2019, 11:09)johanna cochius schrieb:  Aber auch Menschen mit Psychischen Erkrankungen bekommen oft eine Rente...
Ja, aber nicht bei CFS. Das wird zwar als psychisch angesehen, aber ursächlich sei nur falsche Krankheitsüberzeugung und damit verbundene Schonhaltung. Also muss man nur Sport machen und man ist geheilt. Daher kann man damit kaum berentet werden.
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(09.10.2019, 15:02)Markus schrieb:  
(09.10.2019, 12:36)derhorror2 schrieb:  dass das dann oft nicht anerkannt wird.
Weil es ein Parteigutachten ist. Deswegen habe ich dem Sozialgericht ja Gutachter genannt und über die Kontroverse um CFS informiert. Wenn das SG dann einen von mir vorgeschlagenen Gutachter beauftragt, hat man das Problem nicht. Ich denke, die Kiste ist für dich dann schon gelaufen. Du müsstest dann in die nächst höhere Instanz gehen, vermute ich mal.
Oh mann oh mann. Da steig ich aus.
Mein Anwalt hat mir gesagt ich kann mir den gutachter nicht aussuchen ich muss den nehmen der vorgeschlagen wurde. Und eben sonst ein gegengutachten erstellen lassen. Aber gerade diese gegengutachten von cfs kundigen Ärzten werden dann trotzdem abgelehnt. (laut diversen facebookgruppen)

Ich Klage ja gegen die pensionsversicherungsanstalt
Das sozialgericht hat mir einen gutachter zugestellt.
Hab ich das richtig verstanden. Ich müsste dann beim sozialgericht Beschwerde einlegen, dass ich einen anderen gutachter möchte. Aber ob dem stattgegeben wird? Kennst du jemanden wo das durchgegangen ist. Weil üblich ist ja diese Vorgehensweise nicht.
Welche Behörde lässt sich schon vorschreiben was sie tun sollen?
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(09.10.2019, 15:22)derhorror2 schrieb:  
(09.10.2019, 15:02)Markus schrieb:  
(09.10.2019, 12:36)derhorror2 schrieb:  dass das dann oft nicht anerkannt wird.
Weil es ein Parteigutachten ist. Deswegen habe ich dem Sozialgericht ja Gutachter genannt und über die Kontroverse um CFS informiert. Wenn das SG dann einen von mir vorgeschlagenen Gutachter beauftragt, hat man das Problem nicht. Ich denke, die Kiste ist für dich dann schon gelaufen. Du müsstest dann in die nächst höhere Instanz gehen, vermute ich mal.
Oh mann oh mann. Da steig ich aus.
Mein Anwalt hat mir gesagt ich kann mir den gutachter nicht aussuchen ich muss den nehmen der vorgeschlagen wurde. Und eben sonst ein gegengutachten erstellen lassen. Aber gerade diese gegengutachten von cfs kundigen Ärzten werden dann trotzdem abgelehnt. (laut diversen facebookgruppen)

Ich Klage ja gegen die pensionsversicherungsanstalt
Das sozialgericht hat mir einen gutachter zugestellt.
Hab ich das richtig verstanden. Ich müsste dann beim sozialgericht Beschwerde einlegen, dass ich einen anderen gutachter möchte. Aber ob dem stattgegeben wird? Kennst du jemanden wo das durchgegangen ist. Weil üblich ist ja diese Vorgehensweise nicht.
Welche Behörde lässt sich schon vorschreiben was sie tun sollen?

bei uns in österreich gibt es eine liste nach gutachtern und die halten sich natürlich an die geltende medizinische Lehrmeinung. genau wie die gutachter in deutschland wenn ein gutachter nicht auf CFS schreiben will dann kommt eben genau das raus was bei markus herausgekommen ist.

irgend ein haar in der suppe finden die schon warum es kein CFS sein soll man muss sich ja nur mal ICD oder DSM V durchelsen da stehn 1000 diagnsoen zur auswahl einfach eine davon nehmen.
https://sdgliste.justiz.gv.at/edikte/sv/...a?Openform

horror2 gutachter ablehen bringt dir nichts da das Landesgericht als Sozialgericht den Gutachter bestimmt . du könntest den gutchater auch ablehnen so viele dazu aber kommt eben ein anderer gutachter bei dir dran d aus der liste und da dein verfahren lang dauern wird wirst du so oder so noch bei mehreren gutachtern in ganz Österreich sitzen . mehr wie 1 stunde bist du beim gutachter in der praxis so oder so nicht das geht alles nach aktenlage.

ich habe das ja alles schon durch und hinter mir.

lg free

Je mehr ich über die Borreliose weiss, desto mehr weiss ich, dass man fast gar nichts weiss.


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(09.10.2019, 15:22)derhorror2 schrieb:  Welche Behörde lässt sich schon vorschreiben was sie tun sollen?
Keine. Es geht darum dem Gericht die Konroverse um CFS zu schildern; Stellungnahme des Arztes dazu, Infoblatt von der Charite, etc. Es ist klar, dass das Krankheitsbild derzeit nur von Spezialisten beurteilt werden kann und die gängigen Leitlinien falsch sind. Das kann auch ein Richter nachvollziehen. Wenn er ein objektives Urteil sprechen will, wird er das Gutachten bei einem solchen Spezialisten anfertigen lassen. Natürlich hat man keinen Anspruch darauf. Aber ich werde es so versuchen. Ein CFS-Gutachter, mit dem ich gesprochen habe, hat gemeint, die Chancen stünden nicht schlecht. Zudem wird ein eigen bezahltes Gutachten als Parteigutachten gewertet und hat daher oft nur geringe Gewichtigkeit.
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Okay danke für die Erklärung Markus jetzt weiss ich was mit parteigutachten gemeint ist.
Alles Gute und viel Kraft weiterhin
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Thanks given by: Markus

Aus #125
Zitat:Es geht darum dem Gericht die Konroverse um CFS zu schildern; Stellungnahme des Arztes dazu, Infoblatt von der Charite, etc. Es ist klar, dass das Krankheitsbild derzeit nur von Spezialisten beurteilt werden kann und die gängigen Leitlinien falsch sind. Das kann auch ein Richter nachvollziehen. Wenn er ein objektives Urteil sprechen will, wird er das Gutachten bei einem solchen Spezialisten anfertigen lassen. Natürlich hat man keinen Anspruch darauf. Aber ich werde es so versuchen. Ein CFS-Gutachter, mit dem ich gesprochen habe, hat gemeint, die Chancen stünden nicht schlecht. Zudem wird ein eigen bezahltes Gutachten als Parteigutachten gewertet und hat daher oft nur geringe Gewichtigkeit.

Ich hatte mich mit voller Absicht auf chronische Borreliose als Diagnose eingelassen. Ich nahm abweichende Diagnosen nicht an. Auch wenn mir klar war, das wird kein einfacher Weg.
Aber ich wollte der Borreliose helfen anders betrachtet zu werden. Waren es nicht genau diese AUSWEICHSDIAGNOSEN die die Borreliose so einfach oder nicht häufig erscheinen lassen.

In meinem Fall ging der Vorgang bis vor's Bundessozialgericht
Zitat: Der Antrag des Klägers, ihm für die Durchführung des Verfahrens der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts .... wird abgelehnt

Ich schreibe nur mal einige Stichworte/Punkte, es ging nicht nur um die Revisionszulassung.
Erwerbsminderungsrente, Berufsunfähigkeitrente. Nicht arbeitsfähig.

Aus dem Urteil des BSG

... Er wolle Licht in das dunkle Thema Borreliose bringen, das von grundsätzlicher Bedeutung für den Bürger sei. Die Aussagen zu seinem Gesundheitszustand seien wegen mangelnder Forschung und Weiterbildung fachlich nicht haltbar. ...

Ich stellte auch eine Diskussion der 3 Gutachter mit mir vor einem Gericht in Aussicht.
(3 weitere Gutachter hatten keine Zweifel an meiner chronischen Borreliose)

Revision wird nur zugelassen wenn Aussicht auf Erfolg besteht.

... Bei der Einschätzung der konkreten Leistungsfähigkeit des Klägers am Massstab des §43 ... §240 SGB VI
handelt sich um eine Wertung im Einzelfall.
Auch wenn die Erkrankung an Borreliose eine Vielzahl von Personen betrifft und es nach dem Stand der Wissenschaft ungeklärte medizinische Fragen geben mag, liegt deshalb hier keine grundsätzliche Bedeutung im Rechtssinne vor. ...

Dann hatte mein Anwalt in der Verhandlung LSG keinen Beweisantrag gestellt. Das ist in meinem Anliegen als Verfahrensfehler zu werten.

Das Gericht ...
Denn im Rahmen eines Rentenverfahrens kommt es letztlich nicht auf die Diagnosestellung, sondern auf das verbliebene Leistungsvermögen an.


Auch meine Hinweise auf die aus meiner Sicht viel zu gering angesetzten Verhandlungszeiten vor Gericht konnte das BSG nicht folgen.
Die 1. Verhandlung war beim LSG mit 30 Minuten angesetzt, Aushang vor dem Saal.
Das ging ich gleich an, bat um 1-2 Verhandlungstage. Es gehe um mein weiteres Leben, in Strafprozessen wäre das ja wohl kein Problem.

Ich konnte Neugier erzeugen, Richter stellten mir Fragen und hörten sehr aufmerksam zu. Um am Ende aber, auf die nächste Instanz zu verweisen!

Das BSG dazu
ein Verfahrensfehler ist nicht ersichtlich. Eine Mindest- oder Regeldauer der mündlichen Verhandlung ist nicht vorgeschrieben, diese hat sich vielmehr an den Umständesn des Einzelfalls zu orientieren. .... Ein Verstoß sei nicht zu erkennen wie die Niederschrift wiedergibt.
12:50 bis 13:25
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Thanks given by: claudianeff , Markus , magihe , FreeNine , Towanda

@Fischera, also wenn ich dich richtig verstehe, dann bist du bezüglich Anerkennung von Borreliose nicht durchgerungen. Aber hast du wenigsten eine Rente zugesprochen erhalten?
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Das tut mir echt leid zu hören, Markus! Es schockiert mich auch, dass selbst CFS nicht anerkannt wird . (Bei Borreliose wundert es mich leider nicht mehr). Ich hatte vom VDK Berlin gehört, dass die Chancen bei CFS durchaus gut stünden auf eine Rente. Es ist wirklich unverständlich, warum eine Erkrankung, die in den Medien immer präsenter wird und die von einer renommierten Professorin der renommiertesten deutschen Klinik (Charité) erforscht wird, dermaßen abgetan wird. Schreibe doch einfach mal Frau Prof.Scheibenbogen an. Ich drücke dir auf jeden Fall die Daumen. Eine weitere Möglichkeit wäre den Patientenverein Fatigatio zu kontaktieren und um Rat zu fragen. (Das wusstest Du aber vermutlich schon)

Macht mit bei: www.onlyme-aktion.org

Alle meine Aussagen sind persönliche Meinungen und ersetzen keinen Arztbesuch!


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Thanks given by: johanna cochius , Markus

(10.10.2019, 17:49)Amandin schrieb:  @Fischera, also wenn ich dich richtig verstehe, dann bist du bezüglich Anerkennung von Borreliose nicht durchgerungen. Aber hast du wenigsten eine Rente zugesprochen erhalten?
Das würde mich auch brennend interessieren. Wink

Ich habe ja einen anfangs ähnlichen Weg wie fischera hinter mir. Die Borreliose als Diagnose selbst wurde in einem Gerichtsverfahren gegen die Krankenkasse anerkannt. Und es gab auch ein positives Gutachten des MDK im Vorfeld, dass die geminderte Leistungsfähigkeit beschrieb.

Bei dem Rentenverfahren wurden diese Erkenntnisse und das Gutachten des MDK immer wieder von den Gutachtern der DRV, als auch von dem vom SG und LSG beauftragten Gutachtern wörtlich unter den Tisch gekehrt. Und meine Leistungsfähigkeit um die es ja im eigentlichen Sinne ging, wurde von den Gutachtern "nicht richtig" eingeschätzt. - In ihren Worten "wie sehen ja nur eine Momentaufnahme" - und wie die eingeschätzt wurde, brauche ich hier wohl nicht zu erklären.
Was man nicht sehen wollte, hat man auch nicht untersucht ...

Letztendlich hatte ich 5 Gutachten, die mich in meinem Beruf weiter als leistungsfähig sahen. Ich hätte noch ein Gegengutachten nach 109 machen lassen können. Aber laut Gericht und anwaltlicher Info hätte ich da keine Aussicht auf Erfolg gehabt (bei 5:1 Gutachten). Somit habe ich die Klage vorm LSG in meinem Fall letztendlich nach 6jährig laufenden Rentenantrag zurückgenommen. (Siehe auch meine Beiträge # 26 und 27)
Zitat:Erwerbsminderungsrente, Berufsunfähigkeitrente. Nicht arbeitsfähig.
Bei mir gabs im Rentenverfahren nur eine Verhandlung vorm SG. Dort hat mich ein Familienangehöriger mit Rechtskenntnissen vertreten. Die Verhandlung war auch auf eine halbe Stunde angesetzt. Zu Wort kamen wir kaum. Der Ausgang der Verhandlung stand schon im Vorfeld beim Richter fest (das konnte man aus seinen Erläuterungen heraushören) und er erklärte meinem "Vertreter", dass er sich ja mit Berufung schon befasst habe und wir könnten ja gern in Berufung gehen ...
Aus meinem Beruf machte der Richter in seinem "Vortrag" noch einen "Anlernberuf" - was ich noch richtigstellen wollte, auch dazu kam es nicht. Die festgesetzte Zeit musste ausreichen!

Also Berufung am LSG. Dort hatte ich die Hoffnung in den vom Gericht bestellten Gutachter gesetzt. Aber der Allgemeinmediziner (und Arbeitsmediziner) mit sehr guten Ruf bei seinen Patienten hat wohl bei Gerichtsgutachten nicht den Schwerpunkt auf den Kläger gelegt. Es war mehr als ernüchternd für mich.

Anfang des Jahres war ich nun zu einer MBOR-Reha. Dort wurde ich arbeitsunfähig entlassen. In meinem Beruf (körperlich leichter "Bürojob") bin ich nur noch unter 3 Stunden als leistungsfähig eingeschätzt wurden - also "Berufsunfähig", da vor 1961 geboren. Für den allgemeinen Arbeitsmarkt waren 4-6 Stunden angegeben. Allerdings nicht, was generell für Arbeiten noch möglich wären...
Körperliche Einschränkungen wurden beschrieben.
Habe nun einen neuen Antrag u.a. auf teilweise Erwerbsminderungsrente gestellt und der Spaß geht wohl von vorn los.
Den Schwerpunkt habe ich diesmal auf die beschriebenen Einschränkungen (u.a. Orthopädischer Art) gelegt.
Bis jetzt gabs schon beim Antragsverfahren/Antragsstellung einige HÜRDEN zu überwinden. Was nicht an mir lag, sondern an den wohl "(un?)fähigen" Mitarbeitern der RV. - Und ich bin gespannt, was diesmal daraus wird. Undecided
(Hintergrund ist die "Auflage" des Jobcenters diesen Antrag neu zu stellen.)

Bisher habe ich auch wie fischera versucht zu kämpfen. Aber auf diese 2. Runde habe ich absolut keine Lust dazu.

Ich kann dich - Markus - verstehen und hoffe du findest den für dich besten Weg in diesem ganzen Wirrwarr!
LG

“Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.” Mahatma Ghandi

Macht mit in unserem Patientenverein!
Ohne OnLyme-Aktion.org = kein Forum!
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Thanks given by: magihe , Towanda , Markus


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