19.06.2018, 17:18
Grade durch Zufall gelesen, dass die Rentenversicherung den Inhalt des Reha-Entlassungsberichts an Dritte nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Patienten weitergeben darf [p. 12]. Dann spielt es auch nicht so die Rolle, was die schreiben, wenn man verhindern kann, dass es Dritte zu Gesicht bekommen. Das Problem ist, dass man als Laie mit dieser ganzen Juristerei gar nicht vertraut sein kann. Die Behörden informieren zudem häufig falsch. Ist mir jetzt schon öfter passiert.
Dr. Rainer Rothfuß: Feindbilder pflastern den Weg zum Dritten Weltkrieg