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Reha zwingend?
#1

Hallo ihr Lieben,

ich haben viel gelesen, aber bisher bin ich noch nicht auf die Antwort zu meiner Frage gestoßen.
Vielleicht könnt ihr mir helfen?

Inzwischen bin ich seit 8 Wochen AU. Bisher ist in keinster Weise eine Verbesserung abzusehen, also auch nicht, dass ich bald wieder arbeiten kann.
In meinen alten Beruf kann ich vermutlich längere Zeit sowieso nicht mehr zurück - wenn überhaupt ( schwere körperliche Arbeit ).

Jetzt befürchte ich, dass irgendwann von der Krankenkasse eine Aufforderung kommt, einen Reha-Antrag zu stellen. Mein Hausarzt hat mich schon gefragt, ob wir nicht einen Reha-Antrag stellen wollen.

Eine Reha ist allerdings mein größter Horror.
Ich habe drei Hunde, die ich berufsbedingt brauche. Sie sind durch die Arbeit extrem auf mich fixiert, und als Rudel auch nicht einfach zu führen. Dazu noch eine extrem anspruchsvolle Rasse.
Die kann ich nicht einfach mal 4 Wochen in irgendeine Tierpension geben, und auch niemand engagieren, der mit ihnen rausgeht, denn die würden einfach nicht mitgehen.

Dazu kommt noch die Tatsache, dass ich alleinerziehend mit einem Erstklässer bin. Ich habe keine Verwandschaft in der Nähe. Er würde auch nicht 4 Wochen bei den Großeltern bleiben. Er ist auch sehr auf mich fixiert, weil ich schon in der Schwangerschaft alleine war. Er müsste also mit in einer Reha. Das würde garantiert nicht funktionieren, weil er einen riesen Aufstand machen würde, wenn er dort in irgendeine fremde Betreuung gehen sollte.
Er war schon nur mit größter Mühe zu bewegen, in die Schule zu gehen...

Das macht mit tierisch Angst, und ich frage mich jetzt, ob eine Reha denn zwingend angetreten werden muss, wenn man von der Krankenkasse aufgefordert wird.

Selbst wenn ich mein Kind irgendwo unterbringen würde und meine Hunde, hätte ich in der Reha einen solchen Psychostress, weil ich mir dauernd Gedanken um sie machen würde, dass es vermutlich keinen besonderen Erholungseffekt bringen würde.

Versteht mich bitte nicht falsch. Wäre ich alleine ohne Anhang oder mit Partner, der sich hier um alles kümmern kann, wenn ich weg bin, hätte ich nichts gegen Reha einzuwenden ( auch, wenn ich nicht glaube, dass es mir was bringt, aber das sei mal dahingestellt. )

Weiß jemand von euch zufällig, ob eine Reha zwingend ist?

Viele liebe Grüße,

hiiumaa
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#2

Ich befürchte da gibt es nur eine Möglichkeit, der Arzt müsste dich Rehaunfähig schreiben.
Wenn es z.B. irgendwann an eine EU-Rente gehen sollte, wird vorab auch meist eine Reha von der DRV gefordert.

LG Jo

Liebe Grüße Jo


OnLyme-Aktion.org 


Es gibt nur zwei Tage in deinem Leben,an denen du nichts ändern kannst.
Der eine ist gestern und der andere ist morgen.
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Thanks given by: Claire
#3

Kann dazu nicht viel sagen, wollte aber fragen, ob du Schäferin bist (wegen den Hunden)? Dann sollte man definitiv auch an das chronische Q-Fieber denken bei dir.
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#4

Bei mir war es wie folgt: es kam KEINE Aufforderung von der Krankenkasse eine Reha zu beantragen. Nach ca. 1,5 Jahre bekam ich eine Vorladung zum medizinischen Dienst. Dieser hat dann nach einer Begutachtung mir nahe gelegt, eine Reha zu beantragen, die ich dann kurz vor der Aussteuerung auch antrat. Sprich: es kann also dauern - mach dir zum jetzigen Zeitpunkt keine Gedanken darüber, sonder konzentriere dich auf die Genesung. Was mich wundert, warum der Hausarzt dir eine Reha vorschlägt???? Das muss er meines Wissens nicht...

Macht mit bei: www.onlyme-aktion.org

Alle meine Aussagen sind persönliche Meinungen und ersetzen keinen Arztbesuch!


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#5

Ich denke, wenn du irgendwann eine Rente haben willst, kommst du um eine Reha nicht herum. Allenfalls lässt sich die Reha zeitlich rausschieben, indem man den Antrag erst dann stellt, wenn man aufgefordert wird und nicht freiwillig und sich dann so lange wie möglich vom Arzt rehaunfähig schreiben lässt.

Wie lange hast du jetzt noch Krankengeld? Wie hoch wäre denn eine evtl. Rente? Wenn die nicht deutlich über H4-Niveau liegen würde, dann würde ich mich da eh nicht so stressen. Im Zweifel beziehst du H4 mit ärztlicher Krankschreibung. Konzentriere dich wirklich auf Genesung, denn dann brauchst du vielleicht auch keine Rente mehr.
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#6

(11.01.2019, 11:01)Markus schrieb:  Wie hoch wäre denn eine evtl. Rente? Wenn die nicht deutlich über H4-Niveau liegen würde, dann würde ich mich da eh nicht so stressen. Im Zweifel beziehst du H4 mit ärztlicher Krankschreibung.

Man sollte aber im Hinterkopf behalten, daß H4 Sanktionsfähig ist, die Rente jedoch nicht.
Ein deutlich entspannteres Gefühl, welches der Gesundheit sicherlich zuträglich ist.
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#7

Sicher ist eine Rente entspannter, aber unter den hier gegebenen Bedingungen eher nicht verhältnismäßig durchsetzbar. Wenn man von einem Arzt krankgeschrieben wird, kann ja wohl auch nicht sanktioniert werden. Man braucht halt einen Arzt, der das dann auch ggfs. auf Dauer durchzieht und nicht einknickt, also einen Menschen mit Rückgrat. Dementsprechend schwierig so jemanden zu finden.
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#8

Hallo ihr!

Lieben Dank schon mal für eure Antworten.

Ich bin "erst" in der achten Woche AU. Bis zur Aussteuerung ist also noch Zeit.
Aber ich habe jetzt schon öfter gehört, dass schon nach wenigen Monaten AU eine
Aufforderung von der KK kam, eine Reha zu beantragen.
Deswegen bin ich nervös.

Warum mein erster Hausarzt auf die Idee kam, eine Reha zu beantragen,
weiß ich nicht. Da er ja aber selbst gesagt hat, dass er kaum Borreliose-Erfahrungen
hat, und mir nach den 6 Wochen Doxy nicht weiter helfen konnte, vermute ich,
dass es ein Versuch seinerseits war, mir irgendwie etwas Gutes zu tun.

In meinem letzten Rentenbescheid von der DRV steht, dass die Anforderungen für
eine Erwerbsminderungsrente nicht erfüllt sind.
Mir weiß auch überhaupt nicht, was das im Ernstfall bedeuten würde nach
Aussteuerung. Sozialamt? Hartz IV?

Ich war einige Jahre Hartz-IV-Aufstocker und es war wirklich eine schlimme Zeit.
Am Ende habe ich auf die Leistungen verzichtet, weil vermehrt Nachfragen
zu meiner Lebensversicherung kamen, die in zwei Jahren frei wird.
Eigentlich wollte ich da auf keinen Dall mehr hinmüssen.

Meine neue jetzige Hausärztin hofft, bei mir die Borreliose als Berufskrankheit
anerkennen lassen zu können und eine Rente über die Berufsgenossenschaft
zu bewirken. Aber ich habe darüber schon viel gelesen- da scheint ja kaum Hoffnung zu bestehen.

Markus, ja, Du liegst richtig mit Deinem Tipp zu meinem Job.
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#9

(11.01.2019, 12:29)hiiumaa schrieb:  Ich bin "erst" in der achten Woche AU. Bis zur Aussteuerung ist also noch Zeit.
Dann würde ich mich so wie Luddi sagt auf die Genesung konzentrieren, und eben auch auf weitere Diagnostik neben deiner Borreliosetherapie. Man kann Läuse und Flöhe haben und vielleicht sind es auch gar keine Borrelien. Zudem solltest du anstreben, deine Beschwerden zu objektivieren, was für ein Rentenverfahren dann wichtig sein kann. Also wenn du z.B. Kribbelmissempfindungen hast zum Neurologen wegen NLG, MRT, ggfs. Biopsie, etc.

Bist du denn schon auf Q-Fieber untersucht worden? Ich hatte übrigens vor Jahren mal hobbymäßig ein Grundlagenseminar für Schafhaltung gemacht und da war kurz zuvor ein Ausbruch mit Q-Fieber auf dem Lehrhof. Bestimmt kommen bei dem intensiven Kontakt dann auch noch andere Zoonosen in Betracht. Ggfs. da mal mit einem Veterinär drüber sprechen, die sollten da fit sein. Chronisches Q-Fieber wäre auch außerordentlich hartnäckig zu behandeln, da spricht selbst die Mainstreammedizin von mehrjähriger Kombiantibiose.

(11.01.2019, 12:29)hiiumaa schrieb:  Aber ich habe jetzt schon öfter gehört, dass schon nach wenigen Monaten AU eine Aufforderung von der KK kam, eine Reha zu beantragen. Deswegen bin ich nervös.
Mach dir da kein Kopf drüber, solange du nichts schriftlich hast. Und falls du was schriftlich hast, kannst du damit zum Anwalt gehen, indem du zuvor einen Beratungsschein beim Amtsgericht beantragst.

(11.01.2019, 12:29)hiiumaa schrieb:  In meinem letzten Rentenbescheid von der DRV steht, dass die Anforderungen für
eine Erwerbsminderungsrente nicht erfüllt sind.
Mir weiß auch überhaupt nicht, was das im Ernstfall bedeuten würde nach
Aussteuerung. Sozialamt? Hartz IV?
Wenn das Krankengeld ausläuft, hast du noch Anspruch auf Arbeitslosengeld, wobei ich da nicht sicher bin, ob das auch im Fall einer AU gilt. Und letztendlich läuft es dann auf Sozialhilfe raus, falls man dir die dauerhafte Erwerbsunfähigkeit attestiert, falls nicht, Hartz 4.

(11.01.2019, 12:29)hiiumaa schrieb:  Meine neue jetzige Hausärztin hofft, bei mir die Borreliose als Berufskrankheit
anerkennen lassen zu können und eine Rente über die Berufsgenossenschaft
zu bewirken.
Wahrscheinlich besteht kaum Hoffnung, aber versuche dein Glück, ggfs. frühzeitig mit Anwalt. Beamte können wohl wegen Borreliose berentet werden, da kenne ich einen persönlich. Daran sieht man schon, dass das komplett willkürlich ist.
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#10

Hi Markus,

ich danke Dir. Auf das Q-Fieber werde ich meine neue Hausärztin ansprechen.
Sie hat gestern eine Blutabnahme gemacht für Immunglobuline, Co-Infektionen
und einen LTT.

Mich irritiert bei dem Q-Fieber nur das Fieber... Ich hatte seit gut 20 Jahren
kein Fieber mehr. Und das Fieber scheint ja ein Leitsymptom des Q-Fiebers
zu sein.

Gestern bin ich endlich im Internet fündig geworden. Es scheint so zu sein,
dass man zumindest Anspruch auf Sozialhilfe hat, wenn man "erserbsgemindert"
ist und keinen Anspruch auf Rente hat. Das würde bedeuten, dass ich es zumindest
schaffen müsste, anerkannt zu kriegen, dass ich weniger als drei Stunden arbeitsfähig bin.
Ob auch vor dem Sozialhilfeantrag eine Reha erfolgen muss, konnte ich
nicht rausfinden.
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