12.05.2019, 06:14
@ Horror und Zuvi:
Viel, viel Glück wünsche ich euch - diese Situation wie ihr hatte ich auch. Der Klageweg brachte mir bisher gar nichts - außer viel unnötiger Schreibarbeit. Mit einem guten Anwalt wäre das vielleicht anders gelaufen - doch auch der kostet Geld, und das hatte ich eben in der Situation nicht für mehrere Anwälte bei mehreren nötigen Parallel-Prozessen.
Wenn ich euch etwas nah legen darf:
Eure Borre-Folge-Erkrankungen machen euch wohl die größten Probleme; wie so viele sucht ihr ggf. darin auch verzweifelt Beweise für des Übels Wurzel; das ist schwierig mit dem, was wir bei Ärzten erleben...
Kümmert euch also mindestens darum, dass ihr eine Dunkelfeld-Mikroskopie habt. Selbst wenn die von der Ärzteschaft oft nicht anerkannt wird (derzeit!), sehe ich die als echte Chance. Die Nicht-Anerkennung der Dunkelfeld-Mikrskopie kann man juristisch durchaus in Frage stellen, wenn man zugleich auf die LMU-Dissertation verweist, welche unlängst hier im Forum verlinkt war. Dort: "schicke" Borrelien-Bilder. Und die Frage danach, weshalb dies einerseits für die Erlangung eines Doktor-Grades relevant scheint, aber weshalb dann "eure" sichtbaren Borrelien nicht zur Krankheits-Anerkennung beitragen, ist selbst ggf. medizinisch überforderten Richtern leichter plausibel
Hätte ich meinen Weg nochmals zu gehen, würde ich sofort (!) auf eigene Rechnung eine gute Dunkelfeld-Mikroskopie anstreben. War ein Fehler das damals nicht zu tun...
Viel, viel Glück wünsche ich euch - diese Situation wie ihr hatte ich auch. Der Klageweg brachte mir bisher gar nichts - außer viel unnötiger Schreibarbeit. Mit einem guten Anwalt wäre das vielleicht anders gelaufen - doch auch der kostet Geld, und das hatte ich eben in der Situation nicht für mehrere Anwälte bei mehreren nötigen Parallel-Prozessen.
Wenn ich euch etwas nah legen darf:
Eure Borre-Folge-Erkrankungen machen euch wohl die größten Probleme; wie so viele sucht ihr ggf. darin auch verzweifelt Beweise für des Übels Wurzel; das ist schwierig mit dem, was wir bei Ärzten erleben...
Kümmert euch also mindestens darum, dass ihr eine Dunkelfeld-Mikroskopie habt. Selbst wenn die von der Ärzteschaft oft nicht anerkannt wird (derzeit!), sehe ich die als echte Chance. Die Nicht-Anerkennung der Dunkelfeld-Mikrskopie kann man juristisch durchaus in Frage stellen, wenn man zugleich auf die LMU-Dissertation verweist, welche unlängst hier im Forum verlinkt war. Dort: "schicke" Borrelien-Bilder. Und die Frage danach, weshalb dies einerseits für die Erlangung eines Doktor-Grades relevant scheint, aber weshalb dann "eure" sichtbaren Borrelien nicht zur Krankheits-Anerkennung beitragen, ist selbst ggf. medizinisch überforderten Richtern leichter plausibel
Hätte ich meinen Weg nochmals zu gehen, würde ich sofort (!) auf eigene Rechnung eine gute Dunkelfeld-Mikroskopie anstreben. War ein Fehler das damals nicht zu tun...