17.04.2019, 20:15
Ich verstehe auch nicht, was Jonas da sozialrechtlich beachten soll. Der ist 14 und soll sich jetzt aufs Gesundwerden konzentrieren. Eine Psychodiagnose steht dann halt bei einem Arzt in der Akte, das lässt sich nicht ändern. Die Gefahr ist nur, wenn man da einen Aufriss macht, dass das schnell als querulatorisch gesehen wird.
Wenn die gesetzliche Mindestdauer zur Speicherung der Abrechnungsdaten bei der Krankenkasse abgelaufen ist (einige Jahre), kann man beantragen die Daten löschen zu lassen. Dann steht es nur noch in der Akte des betreffenden Arztes, und den kann man ja wechseln.
Wenn die gesetzliche Mindestdauer zur Speicherung der Abrechnungsdaten bei der Krankenkasse abgelaufen ist (einige Jahre), kann man beantragen die Daten löschen zu lassen. Dann steht es nur noch in der Akte des betreffenden Arztes, und den kann man ja wechseln.
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