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BR: Extreme Wartezeiten - Erwerbsminderungsrente
#11

(14.01.2020, 19:01)Markus schrieb:  Mich hat der Gutachter übrigens angepflaumt, warum ich denn meine Befunde nicht mitgebracht hätte - ich hätte doch extra ein neues Gutachten haben wollen.

Neben mannigfaltigen Somatisierungen mangelt es mir angeblich lediglich an Motivation. Was soll man dazu noch sagen?

Ich hatte immer Befunde mit bei den Gutachtern und DVD mit MRT und weis der Teufel. Keinen Gutachter hat es groß interessiert und wenn dann haben sie sich nur das rausgesucht, was sie ggf. dann auch noch gegen mich verwenden konnten.

Ich war zu Intelligent laut Gutachter, was hat das eigentlich damit zu tun, bei der Einschätzung der Leistungsfähigkeit ect. Es heist doch nicht, das man mit CFS auch seine Intelligenz verliert? Trotzdem kann doch eine verlangsamte Reaktion, Kordination, kogn. Störungen ect. vorliegen...

Mit dem Zeitpunkt der Rentenbeantragung (welcher gezählt wird) warte ich erst mal ab. Das ist nämlich der fragwürdige Punkt mit der Versichertenberaterin. Sie hat zu dem R100 komplett nochmal alle anderen Angaben der Formulare, die ich schon im Juni abgegeben hatte abgefragt und ausgefüllt und dass im Galopp. Ich habe bei ihr aber nichts unterschrieben, nur dass sie den R100 per E-Antrag weiterleiten darf. Zu der Schweigepflichtsentbindung hat sie Kopien von Juni von meinem Antrag verwendet, also mit Datum Juni.
Dann kam ihre Post, dass ich eine Schweigepflichtsentbindung mit Datum September nachreichen müsse, dass habe ich nicht gemacht. Allerdings habe ich der DRV mitgeteilt, dass ich um eine Antragskopie des R100 bitte. Und die anderen Formulare nach wie vor mit Inhalt vom Juni gültig sind, da ich die aktuellen Angaben ja nicht nachlesen konnte und deren Richtigkeit damit nicht bestätigen kann.... Ich habe nämlich den argen Verdacht, dass in den anderen von ihr neu ausgefüllten Formularen viele Angaben gar nicht vollständig sind usw. und es wohl ein komplett neuer Antrag mit neuen Datum werden sollte.

Ich hatte bei der Ausfüllrunde mehrmals betont, dass ich das schon alles an die DRV gesendet habe und die nur den R100 noch benötigen und sie hat mir eingeredet, dass es alles komplett sein muss, sonst geht es schief mit dem Antrag Biggrin Da kenne sie sich aus damit ....

In meiner ersten Rentenrunde 2011 wurde sogar die mündliche Antragsstellung (also Abholung erster Auskunft als Antragsdatum gewertet).
Das hatte ich bei dem Beratungstermin im Mai schon nachgefragt, ob dann dieser Termin als mündliche Antragsstellung zählt und gilt? Damit bekam ich noch einen Datumsstempel der DRV auf einen dieser Formulare.

Bei dem ganzen Wirrwarr habe ich keine eigentliche Eingangsbestätigung der Anträge erhalten, was früher immer passiert ist. Bei den alten Anträgen kam gewöhnlich ein Schreiben, dass der Antrag am x.x.xxxx eingegangen ist und unter dem Kennzeichen 1234 läuft. usw.

Aber jetzt mit dem Portokosten waren sie echt schnell, was weiter oben als Beispiel verlinkt ist! Tongue

“Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.” Mahatma Ghandi

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#12

@ Markus wg. # 10: Zu Begleitung bei psychiatrischen Gutachten gibt es Grundsatz-Entscheidungen/Gericht. Ist aber ein Stück weit Länder-abhängig. Findest du bei Google mehr dazu... LG, Mari
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#13

@mari: Ist eigentlich eh schon gelaufen. Aber falls die Aussage des Gutachters falsch wäre, er mir unrechtmäßig einen Zeugenbeistand verweigert hat, dann wäre ggfs. das Gutachten nichtig. Muss ich vielleicht mal den Anwalt fragen.
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#14

Zitat:Da mir die DRV aber nicht im Mai zum genannten Beratungstermin den Hauptrentenantrag (Formular R100) mitgegeben hatte

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__16.html

Zitat:3) Die Leistungsträger sind verpflichtet, darauf hinzuwirken, daß unverzüglich klare und sachdienliche Anträge gestellt und unvollständige Angaben ergänzt werden.

"Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren."

"Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht"

(Bertolt Brecht)

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