Beiträge: 513
Themen: 17
Registriert seit: Feb 2013
Thanks: 5020
Given 982 thank(s) in 227 post(s)
Liebe Stüberin,
ich kann Dir da leider gar nicht weiterhelfen, aber ich möchte Dir sagen, dass es mir leid tut, dass Du diesen Schritt gehen willst (musst). Ich wünsche Dir, dass Du eine Lösung findest, um das Atelier abzuwickeln. Und ganz viel gute Besserung, Kraft und Zuversicht trotz allem.
LG Nala
Beiträge: 594
Themen: 7
Registriert seit: Sep 2012
Thanks: 67
Given 962 thank(s) in 300 post(s)
15.08.2013, 20:58
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 15.08.2013, 21:00 von
Helena.)
stüberin, überlege doch mal ob es nicht besser ist, vorerst mal den Betrieb nur stillzulegen. Das kann man wegen Krankheit machen. Bist du dann irgendwann über 55 Jahre alt und/oder dauerhaft erwerbsunfähig im Sinne des SGB hast du einen Freibetrag bei einer Betriebsaufgabe.
Ich habe das im Verwandtenkreis schon mal so machen lassen. Der Betrieb wurde wegen Krankheit nur unterbrochen bzw. vorläufig stillgelegt - und ist es nun schon seit einigen Jahren. Auch eine Verpachtung wäre keine Betriebsaufgabe, weil du ja dann Pacht erzielen würdest, die du wieder versteuerst.
Ich glaube, du solltest da mal einen guten Steuerberater um Rat fragen. Die Kosten für ihn sind bestimmt gut angelegt.
Hier kannst du ja schon mal schauen:
http://www.steuerlinks.de/gesetz/estg/par16.html#abs-4
http://www.steuerlinks.de/steuerlexikon/...etrag.html
LG. Helena
Ich lasse mich von niemandem verbiegen.
Beiträge: 1.614
Themen: 72
Registriert seit: Feb 2013
Thanks: 1504
Given 3531 thank(s) in 1041 post(s)
Hallo und Grüße,
ich kann dir auch nur raten, nicht allein eine endgültige Entscheidung zu treffen. Ich schicke dir noch eine PN. Oolong
Geduld und Gelassenheit des Gemüts tragen mehr zur Heilung unserer Krankheit bei,
als alle Kunst der Medizin.
Wolfgang Amadeus Mozart
Beiträge: 1.175
Themen: 60
Registriert seit: Aug 2012
Thanks: 8243
Given 2536 thank(s) in 671 post(s)
16.08.2013, 07:04
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 16.08.2013, 07:04 von
Extremcouching.)
Ach Stüberin, das tut mir so leid!!!
Ansonsten finde ich die Tipps der anderen gut. Manchmal sind Verbraucherzentralen ganz hilfreich (außer in meiner Stadt - da denkt man, die wollen gar nicht mit Verbrauchern sprechen...).
Ganz liebe Grüße,
Couch
Ich bin dabei: OnLyme-Aktion.org
Beiträge: 594
Themen: 7
Registriert seit: Sep 2012
Thanks: 67
Given 962 thank(s) in 300 post(s)
Ich werde dieses Jahr noch 60..... Bist also noch ein junger Springer gegen mich!
Also hast du ja schon den Freibetrag, ist doch schon mal was!
Was hat dein Steuermensch zur vorübergehenden Stilllegung gesagt? Du hast es ja nicht mal so weit bis zur offiziellen Altersrente, falls nichts vorher gelingen sollte. DIE wenigen Jahre sitzt du doch noch auf einer Backe ab...
LG, Helena[/i]
Ich lasse mich von niemandem verbiegen.
Beiträge: 188
Themen: 13
Registriert seit: Nov 2012
Thanks: 212
Given 454 thank(s) in 111 post(s)
Liebe Beate,
Stillegen oder Überschreiben kann man nur einen Betrieb, den habe ich aber nicht. Künstlerische freiberufliche Arbeit ist allein an die Person gebunden.
Ich möchte schon gern einen rechtlichen Zustand erreichen, der es mir gestattet, auch wieder anzufangen, wenn das Hirn wieder funktioniert. Aber im Moment ist meine größte Sorge, dass man mir das Krankwerden nicht glaubt...