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Einladung zum Medizinischen Dienst
#21

(22.06.2014, 14:13)Rosa45 schrieb:  Hallo FreeNine,

bei mir hatte die Krankenkasse immer mal wieder nachgefragt, ob es sich um die gleiche Ursache handelt.

Liebe Rosa,
da hattest du ja eine nette Krankenkasse. Bzw. Glück.!!!!!

Ich habe ja einen ersten Bescheid der Krankenkasse bekommen mit Diagnose Spirochäten von 2010, das ich bisher den Arbeitgeberanteil überschritten habe, und somit Krankengeld erhalte. -also am Anfang meiner 78 Wochen.... Dann hat man den Bescheid mehrmals korrigiert (zu meinen Ungunsten) und noch alte Erkrankungen z.B. eine Neurastenie (6 Monate) die einige Zeit davor lag dazugezählt. Jedenfalls lagen Formfehler seitens der Krankenkasse vor und letztendlich wurde ich ein halbes Jahr früher - als anfangs mitgeteilt - ausgesteuert! Am Ende sind wir vors Sozialgericht und in einer Erörterung wurde das ganze von unserer Seite durch einen Vergleich beendet. Allerdings liegt mir nun laut SG der ursächliche Zusammenhang der Erkrankungen vor - die Spirochäten!!! --> also die Borreliose von 2008 ist somit eine chron. Erkrankung mit diversen Symptomen! Der Sachverhalt scheint der Kasse nie so richtig bewußt geworden zu sein! Kann mir nur von Vorteil sein Biggrin für weitere Nachweise...
(Ich hatte ja immer Bedenken, das man alles wie üblich in Zusammenhang mit der Psyche bringt, wie so üblich, aber da hatte ich wohl Glück beim Richter!)
LG die FreeNineIcon_winken3

“Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.” Mahatma Ghandi

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Thanks given by: Rosa45 , Filenada
#22

Hallo liebe FreeNine,

das und das Versorgungsamt (inzwischen GdB 70) waren so die einzigen "Glücksfälle" Sad, sonst müßten wir ja die meisten Gerichtsverfahren nicht erst führen Angry.

Nein aber mal wirklich, die KK hat mich bisher immer sehr gut unterstützt und auch die zuständigen Sachbearbeiter haben medizinische Kenntnisse und vor allem war diesen das ganze Dilemma mit der Borreliose (und den Folgen) bekannt.
Obwohl ich zusätzlich Pech hatte, wurde mir kein Strick gedreht und sie haben immer einen Weg gefunden.
Alles in Absprache und nichts über unseren Kopf hinweg.

Die schlimmsten Vereine bei mir, so sehe ich das inzwischen, sind die DRV Bund und die VBG beide in Berlin.
Beide haben den gesetetzlich festgelegten Auftrag (in den ihnen obliegenden Bereichen) eben bei lang anhaltenden Krankheiten die finanzielle Absicherung zu übernehmen.
Inzwischen über 5 Jährige Krankheit mit dazwischen liegenden schweren Unfall läßt die in der Ablehnungswut nur noch sturer werden.

LG Rosa
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Thanks given by: FreeNine
#23

Ich habe was interessantes gefunden: Die Richtlinie, an die sich Ärzte bei der AU-Feststellung u.a. halten müssen. Hier ein Auszug:

§ 6 Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit nach Ablauf der Entgeltfortzahlung

(1) Nach Ablauf der Entgeltfortzahlung bzw. der Fortzahlung von Entgeltersatzleistungen ist ein Fortbestehen der Arbeitsunfähigkeit von der Vertragsärztin oder dem Vertragsarzt auf der Bescheinigung für die Krankengeldzahlung (Muster Nummer 17) zu attestieren.
Diese Bescheinigung ist stets mit allen aktuell die Arbeitsunfähigkeit begründenden Diagnosen – bezeichnet entsprechend den Bestimmungen des § 295 SGB V – auszustellen.

(2) Die Bescheinigung für die Krankengeldzahlung soll in der Regel nicht für einen mehr als sieben Tage zurückliegenden und nicht mehr als zwei Tage im Voraus liegenden Zeitraum erfolgen.
Ist es auf Grund der Erkrankung oder eines besonderen Krankheitsverlaufs offensichtlich sachgerecht, können längere Zeiträume der Arbeitsunfähigkeit bescheinigt werden.

(3) Die Bescheinigung über die letzte Arbeitsunfähigkeitsperiode ist dann zu versagen, wenn die oder der Kranke entgegen ärztlicher Anordnung und ohne triftigen Grund länger als eine Woche nicht zur Behandlung gekommen ist und bei der Untersuchung arbeitsfähig befunden wird.
In diesem Falle darf lediglich die Arbeitsfähigkeit ohne den Tag ihres Wiedereintritts bescheinigt werden; zusätzlich ist der vorletzte Behandlungstag anzugeben.
Erscheinen Versicherte entgegen ärztlicher Aufforderung ohne triftigen Grund nicht zum Behandlungstermin, kann eine rückwirkende Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit versagt werden.
In diesem Fall ist von einer erneuten Arbeitsunfähigkeit auszugehen, die durch eine Erstbescheinigung zu attestieren ist.


Angehängte Dateien
.pdf richtl_au.pdf Größe: 64,61 KB  Downloads: 3

Ich bin dabei: OnLyme-Aktion.org
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Thanks given by: FreeNine , Filenada
#24

Hallo liebe Rosa und @ all,

stöbere gerade durch Universum des Internets. Und bin auf diesen Beitrag gestoßen, der bestimmt so einige Wahrheit in sich trägt, sprich Befundung und Auswirkung auf Anträge und Ämter/Behörden ect.(inkl. MDK):

http://www.aerzteblatt.de/pdf/103/45/a3012.pdf
"BÜROKRATIE
Präzise berichten – im Interesse
der Patienten
Bei allem verständlichen Ärger: Der „Schreibkram“ mit den Behörden
wird auch in Zukunft den ärztlichen Alltag mitbestimmen"


Und das präzise berichten will gelernt sein, um dann bei Anträgen auch das richtige Licht in den jeweiligen Fall zu bringen. Wenn natürlich aneinander vorbei gearbeitet wird, entstehen dann Entscheidungslücken, -fehler ect. Der Beitrag zeigt viele Verbesserungspotentiale auf und wenn ich das so lese, sind das auch Fehlerquellen in heutigen Befunden, wenn ich das z.B. mit meinen vom Gericht angeforderten Befunden der einzelnen Ärzte zum DRV-Verfahren sehe/vergleiche?!

Blos wie soll das alles ein Patient verstehen? Huh
Zum Versorgungsamt wurde ich ggf. einen neuen Tread aufmachen.

LG

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Thanks given by: Extremcouching , Filenada


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