(29.09.2019, 09:23)Michael Myers schrieb: Was für Vergünstigungen konkret.
Es sind keine Vergünstigungen, sondern Nachteilsausgleiche. Da gibt es verschiedene, die abhängig sind vom zuerkannten Grad der Behinderung sowie von den Merkzeichen abhängig.
https://forum.onlyme-aktion.org/archive/...d-950.html
Es ist schon einige Jahre her, dass ich das zusammengestellt habe, die Schwerbehindertenausweisverordnung und die Versorgungsmedizinischen Grundsätze wurden seitdem geändert. Aber die Nachteilsausgleiche gibt es nach wie vor.
Zitat:.... Mir fällt da als erstes Kündigungsschutz ein. Aber ich glaube da muss mindestens Gdb 50 vorliegen.
Mit GdB 30 und 40 kann man sich gleichstellen lassen und hat den Kündigungsschutz dann auch.
https://www.arbeitsagentur.de/menschen-m...chstellung
"Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren."
"Wo Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht"
(Bertolt Brecht)
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