22.01.2016, 17:40
(22.06.2014, 21:34)Rosa45 schrieb: Bekommst du GdB 30 o- 40, dann kannst Du einen Gleichstellungsantrag machen.
D.H. wenn Dein Arbeitsplatz auf Grund Deiner Krankheit in besonderer Gefahr ist, dann hast Du die gleichen Vorteile wie ein Schwerbehinderter.
Hätte das für mich jetzt einen Sinn? Bin ja in meiner Firma noch nicht gekündigt. Aber seit 5 Jahren zusammenhängend auf ein und dieselbe Erkrankung arbeitsunfähig. Wenn ich jetzt zurückgehen würde, versuchsweise, würde ich bestimmt die Kündigung erhalten.
Hat sich schon einer von Euch intensiver damit befasst?
LG
“Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.” Mahatma Ghandi
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