30.10.2014, 19:49
Zitat:anscheinend muss es auf ein privates BTM-Rezept ausgestellt werden.
Privat-Rezept: Ja, aber es fällt nicht unter das Betäubungsmittelgesetz. Von daher ist auch keine Verschreibung auf einem speziellen "BTM-Rezept" von Nöten.
Es ist im Grunde ein sogenanntes Off-Label-Use. Das ist nicht so ungewöhnlich.
Ich hab mein Rezept hier von mir liegen...da ist definitiv nix mit BTM.
Die Risiken halten sich auch sehr in Grenzen, da Naltrexon ein Opiatantagonist ist und selber keinerlei suchterregende oder berauschende Wirkungen auslöst (ganz im Gegenteil!)...und in den Dosierungen in denen wir das zu uns nehmen wollen, halten sich auch sämtliche NW sehr in Grenzen.
Man kann nur parallel keine opiathaltigen Schmerzmittel zu sich nehmen, das kann gefährlich werden.
Hier nochmal ein Wikipedia-Artikel zum Thema:
http://de.wikipedia.org/wiki/Naltrexon
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Platon