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Messung des AB-Serumspiegels
#11

Krankenkassen zahlen leider nicht immer alles. Insbesondere wenn es sich um nichterstattungpflichtige Arzneimittel handelt. Welche das sind, dafür gibt es Kataloge. Das wird von den Krankenkassen auch sehr unterschiedlich gehandhabt. Im Zweifelsfall dürfen auch Apotheken dafür aufkommen, die die Patienten mit den nichterstattungsfähigen Arzneimitteln auf KK-Kosten beliefert haben.

Das trägt dann sehr seltsame Blüten.

Die drei Wochen Doxycyclin sollten das Kraut auch nicht allzu fett machen, dagegen die Laborkosten schon. Da Borreliose auch eine klinische Diagnose ist, sollten negative Laborwerte kein Regressforderungen nach sich ziehen. Insbesondere in der Frühphase der Borreliose gibt es eh keine Antikörper.

Das Problem ist die Auslegung der Lehrmeinung (hätte eben fast passenderweise Leermeinung geschrieben).

Problematisch wird immer die Spätphase sein, solange noch nicht mal Diagnoseschlüssel für anerkannte Borreliosebegleiterkrankungen, z.B. die Lyme-Karditis, besteht. Ebenso gibt es für das "vielgepriesene" Post-Lyme-Syndrom auch keinen Diagnoseschlüssel. Das gibt es also gar nichts zum abrechnen.

Da hat der Arzt dann schon ein Problem, das überhaupt abzurechnen, bleibt Diagnose-schlüssel A69.2 für Lyme-Krankheit. Wobei ich Lyme-Krankheit eigentlich auch mit allen Coinfektionen sehe. Eine klare Definition gibt es gar nicht dafür.

Was die Krankenkassen für diesen Diagnoseschlüssel wirklich locker machen, das wäre interessant zu hinterfragen. Das Prinzip der KVen ist dagegen ein wilder Verdrängungskampf, der sich irgendwie so etabliert hat, dass man wohl als Kassenarzt am Besten fährt, wenn man im Mainstream bleibt. Da stört das 5. MRT im Jahr für denselben Patienten nicht (weils alle Kollegen so machen) aber ein Westernblot spart man sich, weils keiner ansonsten macht und man damit mit den Mehreistungen auffällt. Das System ist perfide.

Ebenso ist es mit den Bestimmungen des Blutspiegels von Antibiotika. Einen so logischen Schritt geht keiner, weils keiner macht - lieber wird dann an die Fachkollegen verwiesen und es gibt einen Rattenschwanz an Mehrkosten, weil man an der Primärbehandlung gespart hat.

Konformität wird belohnt und sei es noch so unsinnig, Denken und Handeln abseits eingefahrener Gleise wird bestraft.

Ich bin übrigens bei 75 kg KG und 300 mg Doxycyclin auf einen Plasmaspiegel von 6yg/ ml gekommen. Das hat zumindest bei mir für ein frisches EM ausgereicht. Ich würde es jedem raten, diesen Labortest auch schon in der frühen Behandlung machen zu lassen und ihn auch selbst zu bezahlen. Billiger als später alle möglichen selbst zu zahlendenden Therapien ist es sicherlich.

Liebe Grüße Urmel

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#12

(18.11.2014, 11:37)Sunflower schrieb:  Aber du meinst eher: Budget nicht überschritten = Prämie, Budget überschritten = keine Prämie, aber auch keine Strafgeld?

Von dieser Prämie hatte ich bisher nie gehört.

Ich hatte "Prämie" extra in Anführungsstriche gesetzt. Es ist natürlich KEINE Prämie, sondern sicherlich ein Teil des Honorars. Genaues weiß ich nicht.
Ein "Strafgeld", Regreß o. ä. ist dann wohl nicht zu zahlen. (Dies gibt's dafür umso mehr bei der Überschreitung des Budgets für Medikamenteverordnungen... Sad )
Aber wie gesagt, es geht dabei nur um Laboruntersuchungen, die im Katalog der gesetzlichen Krankenkasse stehen! Und jeder Arzt darf ja auch nicht jede Laboruntersuchung anordnen - Internisten haben da zum Beispiel einen größeren Spielraum als der gute alte Allgemeinmediziner von nebenan.


(18.11.2014, 08:28)hanni schrieb:  @ filenada - das hat mich schon immer interessiert - wie hoch ist denn diese "Ich-hab-mich-an-die-Laborkostenvorgaben-gehalten-Prämie" ??? im chlam-forum war mal die rede von 2000€.

Weiß ich nicht. So indiskret wollte ich dann doch nicht sein. Blush

Shit happens. Mal bist Du die Taube, mal das Denkmal...

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