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Off-Label-Use und Budget
#1

Wenn für eine Krankheit (z.B. Babesien) kein Arzneimittel ausdrücklich zugelassen ist, handelt sich bei der Behandlung ja um Off-Label-Use.

Wenn man dafür einen Antrag auf Kostenübernahme bei der Krankenkasse stellt und das Glück hätte, dass die Kasse der Behandlung mit Kostenübernahme zustimmt, könnte der Arzt es dann verschreiben, ohne dass es sein Budget belastet?
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#2

Hallo Ursula,
eine Frage die ich nicht mit Ja/Nein beantworten kann. Doch wenn die Krankenkasse der Behandlung zu stimmt, sollte es auch bei den Kosten so sein.
Sonst bliebe da noch eine IGEL Verschreibung.
Ich denke, da Du folgende Beiträge genauer betrachten wirst als ich, werden sie Dir helfen in der Frage.
https://www.thieme.de/statics/dokumente/...-artis.pdf
http://www.rwf-online.de/node/1643
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#3

Vielen Dank Fischera,
vor allem der erste Link war sehr hilfreich, klärt aber meine Frage nicht direkt, aber indirekt insoweit, dass der Arzt ein Privatrezept ausstellen kann, das der Patient bei der Kasse einreichen kann. Es steht ja auf den grünen Rezepten, dass man sie bei der KK einreichen kann. Bleibt die Frage: das geschriebene Privat-Rezept einreichen mit dem schriftlichen Antrag? Oder erst in der Apotheke bezahlen und dann bei der Kasse einreichen?
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#4

Wenn der Arzt ein kassenrezept ausstellt belastet es sein Budget.
Bei schwerwiegenden Erkrankungen für die es keine geeignete Therapie gibt, darf zu Lasten der gkv off-label behandelt werden. Man muss es halt durchsetzen, was in unserem Fall schwierig ist.
Der normale weg ist, Privatrezept ausstellen lassen, in apotheke holen und dann bei der Krankenkasse einen Antrag auf Erstattung stellen.
Solltest du positiv auf Babesien getestet sein, wäre die Behandlung kassenleistung.

Ich bin dabei :-)
Onlyme-Aktivisten: www.onlyme-aktion.org
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#5

(15.09.2015, 14:51)judy schrieb:  Der normale weg ist, Privatrezept ausstellen lassen, in Apotheke holen und dann bei der Krankenkasse einen Antrag auf Erstattung stellen.
Solltest du positiv auf Babesien getestet sein, wäre die Behandlung kassenleistung.

Vielen Dank Judy!

Wenn der Arzt das Privatrezept ausgestellt hat, dokumentiert er ja, dass er die Behandlung für notwendig hält und auch die Risiken übernimmt. Und er belastet sein Budget nicht und die Kasse kann nicht nachträglich fordern, dass er ein rotes Kassen-Rezept ausstellt.

Ich will die Therapie auf jeden Fall machen, aber wenn das mit der Erstattung nicht klappt, käme mich das teuer zu stehen, denn in Frankreich kostet das Atovaquon nur die Hälfte.

Leider bin ich nicht positiv auf Babesien getestet, aber die klinische Diagnose soll auch reichen. Das lasse ich mir vom Arzt schriftlich geben.
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#6

Zitat:Ich will die Therapie auf jeden Fall machen, aber wenn das mit der Erstattung nicht klappt, käme mich das teuer zu stehen, denn in Frankreich kostet das Atovaquon nur die Hälfte.

Du kannst es natürlich auch im Voraus abklären, damit du dir im Fall einer Ablehnung ein Rezept in Frankreich holen kannst. Bei den Beträgen, ist das ev. der bessere Weg.

Ich würde die schriftliche (klinische) Diagnose deines Arztes beilegen. Ev. kann er auch kurz darstellen wie unzureichend die diagnostischen Möglichkeiten sind und dass Babesiose deshalb anhand der Symptome diagnostiziert werden muss.

Viel Glück

Ich bin dabei :-)
Onlyme-Aktivisten: www.onlyme-aktion.org
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Thanks given by: hanni , Hydrangea
#7

hilft das????


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Thanks given by: urmel57 , TomTom , Amrei
#8

Danke für Eure Hinweise.
Leider ist mir immer noch nicht klar, wie es ablaufen muss, damit das Budget des Arztes nicht belastet wird - das ist doch "der" Punkt, warum die Ärzte Therapien nicht verschreiben sondern den Patienten zur Krankenkasse schicken.
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