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Endspurt beim e-Health Gesetz
#1

http://www.aerztezeitung.de/praxis_wirts..._-E-Health

Endspurt beim E-Health-Gesetz eingeläutet


Der Gesundheitsausschuss des Bundestages hat grünes Licht fürs E-Health-Gesetz mitsamt der Änderungsanträge der Koalitionsfraktion gegeben. Am Donnerstag soll das Gesetz im Bundestag verabschiedet werden.

Danach soll ab 1.1. 2016 das neue Gesetz eingeführt werden, gegen die Anträge der Linken, die die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte ganz stoppen wollten. Die Grünen wollten noch ein Prüfsiegel für die Gesundheitsapps eingeführt wissen.

Neu lt. Änderungsantrag ist es, dass Patienten nach den Änderungsanträgen allerdings über ein gesondertes Patientenfach, das getrennt von der E-Patientenakte vorgehalten wird, Einblick in ihre Gesundheitsdaten erhalten können.

In dem Fach können Ärzte Befunde und Dokumente aus der Patientenakte hinterlegen. Der Patient soll dort aber auch selbst ermittelte Gesundheitsdaten einstellen und dem Arzt somit zur Verfügung stellen können.

Noch weitere Dinge sollen dazu kommen, wie Pflicht zur Erstellung eines Medikationsplanes, etc, Notfalldaten und natürlich soll es auch ein Fristen und Sanktionsplan geben, wer das nicht einhält.

Bis Juli 2018 soll das alles umgesetzt sein.

Mal schauen wann es dann für uns den Diagnosestecker gibt und wie die Software bei uns manipuliert wird, dass wir alle ganz schnell gesund sind, nach EU-Norm. Icon_winkgrin

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Lass das Verhalten anderer nicht deinen inneren Frieden stören (Dalai Lama)
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Thanks given by: AnjaM , USch4 , Hydrangea , borrärger , Petronella
#2

Da sollen dann alle Patientendaten drauf gespeichert werden ohne Möglichkeit diese E-Card abzulehnen?
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#3

Diese E- Card besitzt du schon, die kannst du nicht ablehnen! Es gibt aber einen freiwilligen und einen Pflichtteil.

Der Pflichtteil umfasst nur die Stammdaten eines Patienten:

Name
 Geburtsdatum
 Geschlecht
 Anschrift
 Krankenkasse
 Krankenversichertennummer
 Versichertenstatus (z.B. Familie, Rentner)
 Zuzahlungsstatus (z.B. Sozialhilfeempfänger)
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Thanks given by: urmel57 , borrärger
#4

Mir geht's ja um das neue Gesetz, ob sich da was ändern wird / soll bezüglich der Daten die darauf gespeichert werden. Ich habe hier gerade erstmalig davon gelesen.
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#5

Ja das soll sich einiges ändern. Allerdings werden kaum Daten auf der eGK selbst gespeichert, die Daten werden zentral auf Servern gespeichert. Die eGK dient als Schlüssel um auf diese Daten zugreifen zu können. Dafür hast du eine PIN. Ohne deine Erlaubnis kann also niemand deine Daten abrufen. Diese neuen Funktionen wie z.b. die elektronische Patientenakte sind aber alle freiwillig. Du kannst selber entscheiden, ob du diese Funktionen freischalten möchtest. Die Stammdaten wie oben sind aber Pflicht!

https://www.gematik.de/cms/de/egk_2/anwe...ngen_1.jsp
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Thanks given by: urmel57 , Markus , Hydrangea , borrärger
#6

Ist es wirklich sicher, dass die freiwilligen "Zusatzdaten", nicht einfach auch ohne Einverständnis des Versicherten, gespeichert werden?
Hab schon erlebt, dass ein Arzt Zugriff auf Befunde von mir hatte, OHNE dass ich in irgendeiner Form mein Einverständnis dafür gab...
Das war eine regionale interne Vernetzung von den Ärzten. Dafür bekam niemand ein Einverständnis von mir!

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Thanks given by: urmel57 , borrärger
#7

(03.12.2015, 22:44)Hydrangea schrieb:  Ist es wirklich sicher, dass die freiwilligen "Zusatzdaten", nicht einfach auch ohne Einverständnis des Versicherten, gespeichert werden?

Das Problem wird viel mehr sein, dass der Staatsapparat sich Zugriff darauf verschaffen wird und das nicht zum Vorteil des Bürgers ausfallen wird. In Kombination mit der mittelfristig kommenden Abschaffung des Bargelds (siehe sogenannter Wirtschaftsweiser Bofinger) ist man dann gefährlich nahe am vollkommenen Überwachungsstaat.
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Thanks given by: borrärger , WasIstDaLos , Petronella
#8

Jetzt wird doch die Schweigepflicht meist nicht eingehalten. Eine Bekannte ist Psychologin in einer Drogeneinrichtung, deren Ärztin ruft oft bei Ärzten von Patienten an, und bekommt fast immer die gewünschte Auskunft ohne Schweigeoflichtenbindung. Ich glaube nicht, daß sich durch die Datenspeicherung was ändert. Und die meisten werden freiwillig mitmachen. Von wegen ::: ich hab doch nichts zu verbergen.... Wurde doch bei facebook auch von vielen gesagt.
Und wenn dann die Hälfte aller Leute schon mitmacht dann wird es zur Pflicht.
Hört sich pessimistisch an, aber gut für die Patienten ist es wohl kaum.
Für mich wäre es gut, hier in der Reha, wenn die Ärzte wenigstens einen Bruchteil, meiner Befunde überfliegen würde, aber das schaffen sie kaum. Wieso sollten dann noch mehr gesammelte Sachen für Patienten gut sein.
Wir alle werden dann bestimmt schon vorab in irgendwelche Kategorien eingeteilt. Und wer wird UNS dann noch Ab verschieben.??

Heart danke Urmel, das wäre an mir auch wieder vorbeigegangen
,
.

liebe Grüße borrärgerIcon_winken3
Glücklich ist der, der hinter den schwarzen Regenwolken auch die Sonne sieht.

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Thanks given by: urmel57 , Filenada , Hydrangea
#9

(03.12.2015, 22:44)Hydrangea schrieb:  Ist es wirklich sicher, dass die freiwilligen "Zusatzdaten", nicht einfach auch ohne Einverständnis des Versicherten, gespeichert werden?

Ja, schon. Auch die Ärzte und Apotheker werden eine elektronische Karte haben, den elektronischen Heilberufeausweis. Wenn nun Daten von dir gespeichert werden sollen, muss sowohl deine eGK sowie der Heilberufeausweis in ein entsprechendes Lesegerät gesteckt werden, welches Zugang zur Telematikinfrastruktur bietet. Sowohl du, als auch der Arzt, müssen für die Speicherung von Daten ihre PIN eingeben. Die letzten 50 Zugriffe werden auf der Karte selbst gespeichert.

Der größte Nachteil an dem Ganzen ist, dass es viel zu umständlich ist. In einer Notsituation bräuchten die Rettungskräfte ein Kartenlesegerät um meine Notfalldaten zu lesen, was in der Praxis wohl unpraktisch sein dürfte.
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Thanks given by: urmel57 , Hydrangea


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