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Wohin mit Au Bescheinigung nach Aussteuerung
#11

Ich hab nachgeschaut - es gibt seitdem 2016 eine neue Regelung. Die Auszahlungsscheine sind komplett weggefallen.
Das war mir nicht bewußt, weil ich bereits 2015 ausgesteuert wurde.

Hier eine aktuelle Zusammenfassung über die Neuregelungen AU:
https://www.kvb.de/fileadmin/kvb/dokumen...b-2016.pdf

Ich persönlich würde an deiner Stelle beim Arbeitsamt anrufen und nachfragen, wie du dich verhalten solltest.
Mir haben die ganz oft bei ähnlich gelagerten Fragestellungen weitergeholfen.

Prinzipiell hat dein Arbeitgeber ein Recht darauf, dass du ihm einen Nachweis deiner Arbeitunfähigkeit vorlegst...auch wenn sehr viele Arbeitgeber darauf verzichten.
Ob er allerdings Anspruch auf den "gelben Schein" hat, weiß ich nicht.

Vormals war das so geregelt, dass er nach Ende der Lohnfortzahlung ein Attest verlangen konnte, aber dafür selber zahlen musste.

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Wenn die Guten nicht kämpfen, werden die Schlechten siegen.
 

Platon
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Thanks given by: johanna cochius , FreeNine
#12

Zitat:a, als Nachweis meiner AU, schließlich habe ich ja ein bestehendes Arbeitsverhältnis.

Das habe ich auch, obwohl ich seit Anfang 2011 AU und dann berentet wurde.
Wahrscheinlich ist es von Arbeitgeber zu Arbeitgeber verschieden.

Liebe Grüße Jo


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Thanks given by: leonie tomate
#13

(09.01.2017, 14:35)Hans-Bert schrieb:  Ja, als Nachweis meiner AU, schließlich habe ich ja ein bestehendes Arbeitsverhältnis.

Ich habe ja auch noch ein bestehendes Arbeitsverhältnis (also noch nicht gekündigt). Siehe auch meinen Beitrag #3.

Also mein Arbeitgeber weis ja nun nach der langen Zeit, dass ich einen Rentenantrag laufen habe und wie es um mich steht, so dass ich keine Nachweise erbringen muss. - Ich denke es wird so unterschiedlich gehändelt, wenn der Arbeitgeber immer noch im unklaren ist, ob er für dich nur kurz oder längerfristig Ersatz schaffen muss ...

Der Arbeitgeber zahlt ja für dich momentan kein Geld mehr.

Also will meist der, der zahlt auch einen Nachweis. Bei mir ist es halt jetzt das Jobcenter, denn durch laufenden Rentenantrag und AU falle ich ja auch nicht unter die zu vermittelnden Arbeitssuchenden.

Deshalb auch von mir, must du mal abklären, ob AfA den Schein bekommt bzw. wie es genau gehändelt wird. Ansonsten kannst du den Arbeitgeber ja eine Kopie von diesem Schein schicken ...
LG

“Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich, dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du.” Mahatma Ghandi

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#14

(09.01.2017, 15:06)Leonie Tomate schrieb:  Ich hab nachgeschaut - es gibt seitdem 2016 eine neue Regelung. Die Auszahlungsscheine sind komplett weggefallen.

Das hatte ich ja schon im Beitrag #3 versucht herüberzubringen. Wink

Das ist ja dass, was mich am meisten nervt.
Erst hatte die Kasse die Auszahlscheine, als ich ausgesteuert war und kein Geld mehr von der Krankenkasse bekommen habe, gabs die Auszahlscheine noch zur Dokumentation. D.h. ich habe den Schein so nach einem halben bis dreiviertel Jahr (wenn er voll war) bei der Krankenkasse abgeben müssen.

Und seit 2016 darf/muss ich nun wieder regelmäßig (je nach Arzttermin so aller 4 Wochen) den gelben Schein bei der Krankenkasse abgeben oder zusenden. und genauso beim Jobcenter. Das bedeutet wieder mehr Wege oder Portokosten! Huh
LG

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