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Borreliose in Gesundheitsprüfung angeben?
#1

Hey,

muss für eine befristete Anstellung im öffentlichen Dienst eine Gesundheitsprüfung machen, wo ich u.a. angeben muss, ob ich chronische Erkrankungen habe Confused...

Nun weiß ich nicht wie ich damit umgehen soll.Ich bin bisher nicht wegen der Borreliose ausgefallen, möchte aber auch nicht riskieren die Stelle wohlmöglich wegen der Borreliose nicht zu bekommen.

Welche Erfahrungen habt ihr mit der Angabe als "chronisch Erkrankte" gemacht? Wie gehe ich damit um?


Liebe Grüße

Strupfsocke
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#2

Ich denke, es gibt offiziell keine *chronische Borreliose* - warum solltest Du es dann angeben?

Gruß - Rosenfan

Älter werden ist die einzige Möglichkeit länger zu leben!
Aber alt werden ist nichts für Feiglinge...


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Thanks given by: Filenada , Extremcouching , Pandora , Stahlkocher
#3

hallo rosenfan: Ja in meinen ärztlichen Rechnungen stehen immer nur so Diagnosen wie "V.a. Borreliose" oder "Symptomatische Borreliose", was ja nicht so wirklich beinhaltet, dass es eine chronische Borreliose ist..
Einzig mein Spezi (behandelt nach den unserer Meinung nach "richtigen" Leitlinien) hatte mir "chronische Borreliose" bescheinigt...

muss ich denn irgendetwas in Richtung Borreliose (s.o.)angeben? Was glaubt ihr, wie der Amtsarzt damit umgeht?
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#4

Ich habe damals beim Amtsarzt mit offenen Karten gespielt und ihm gesagt, dass ich mich mit Borreliose infiziert hätte, eine Zeit lang ausgefallen war und ich mich nun aber recht fit fühle und glaube, das alles überstanden zu haben. (Was damals auch wirklich so war.) Dazu meinte er dann, dass ich schon wüsste, dass das immer wieder kommen könne und er das auch in die Beurteilung schreiben müsse.
Das Ende vom Lied war, dass ich trotzdem verbeamtet wurde und nun keiner meckern kann, er habe nichts davon gewusst bzw. ich hätte falsche Angaben gemacht - worüber ich nun sehr froh bin. Natürlich hätte der Schuss auch nach hinten losgehen können.

Insofern weiß ich nun leider auch nicht, was dir raten. Es kommt immer darauf an, wer dir als Amtsarzt gegenüber sitzt, wie er reagiert bzw. was er dann in seinen Bericht schreibt.
Die Wahrheit zu sagen schadet - so denke ich - nie - es kommt nur darauf an, wie du sie "verpackst". Du kannst ja erwähnen, dass du dich mit Borrelien infiziert hast, behandelt wurdest, ab und an noch etwas davon merkst, aber es nach der gängigen Lehrmeinung wohl nicht mehr wieder kommt.


Dann kommt es eben - wie bereits erwähnt - darauf an, was dein Gegenüber macht bzw. denkt. Die Gefahr ist, dass er es sich so zurecht dreht wie er es eben braucht.
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#5

Hallo Dot,

vielen Dank auch für deine ausführliche Antwort. Bist du auch Lehrer?

Ist ja krass mit Verbeamtung hätte ich schon gar nicht mehr gerechnet, kommt wahrscheinlich auch darauf an, wie der Bedarf so ist und ob sie dann über sowas hinwegsehen können.

Bei mir geht es um eine befristete Stelle, daher weiß ich nicht wie streng die das beurteilen. Ausgefallen bin ich bisher nur wegen Magen-Darm- oder Grippe-Infektionen, würde das dann auch so sagen, hab aber Sorge dass sie grundsätzlich nicht einstellen, wenn man irgendeine Erkrankung mit sich rumschleppt.

Hatte bisher Ärzte, die es in Bezug auf die Umsetzung der Therapieempfehlung ernst genommen haben, aber es kamen auch schon Aussagen, wie "Es kann ja auch etwas anderes sein.." "Ich glaube gar nicht, dass das bei Ihnen noch so aktuell ist.." etc. Ein Arzt hat mir AB einfach so verschrieben ohne sich dazu zu äußern, wie er dazu steht, daher weiß ich nicht, wie Ärzte das so sehen, so dann auch dieser Amtsarzt.

Habe hier schon oft gelesen, dass Ärzte diese Erkrankung bagatellisieren. In meinen Diagnosen oben wird das ja auch schon ein bisschen angedeutet und in so einem Fall ist es ja eigentlich konsequent zu sagen "Ich habe so etwas nicht, da nicht konkret festgestellt"... Ich weiß es einfach nicht ....

Wenn die auf meine Angaben hin einen Westernblot bzw. Elisa machen, wird das schon deutlich, die sind bei mir immer grenzwertig bis leicht positiv.Dann werden sie mich doch auch zu meinen Symptomen befragen, oder?
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#6

Ich denke nicht, dass Elisa etc. gemacht wird, da Amtsärzte im Grunde "nur" das beurteilen, was man bringt bzw. dann u. U. noch Unterlagen etc. vom HA o. ä. sehen wollen.
Ich hatte ein Schreiben meines HA dabei, worin bestätigt wurde, dass bei mir serol. gesichert eine Borreliose vorliegt und diese mit Restsymptomen nach Lehrmeinung behandelt wird. Des weiteren stand darin, dass man davon ausgehe, dass diese sich legten und von einer späteren Beeinträchtigung nicht auszugehen ist. (Was wiederum nicht heißt, dass dies doch so sein könnte. Rolleyes)

Wie bereits erwähnt gibt es laut Lehrmeinung keine chron. Borreliose und da es so etwas nicht gibt, kann man dafür auch nicht zur Rechenschaft gezogen werden. Dies ist bei einer Frühberentung oder eben bei einer Therapie nach Therapie "unser" Problem, aber in diesem Fall ist es ein Glücksfall.

Ich weiß trotzdem nicht, was ich dir raten soll. Evtl. hat noch jemand anderes hier eine Meinung zu dem Thema?!

Ich für mich wollte mit offenen Karten soielen - auch auf die Gefahr hin, die Verbeamtung wird abgelehnt. Nun wurde sie bewilligt und das obwohl die Borreliose angegeben wurde bzw. der Amtsarzt sagte, er müsse erwähnen, dass die wiederkommen könnte. (Was ja eigentlich wieder entgegen der Lehrmeinung der chr. Borreliose geht.... Biggrin)
Das Risiko eines krassen Rückfalles, ohne Bescheid gesagt zu haben und die Entziehung der Verbeamtung, das wollte ich nicht eingehen und muss ich nun auch nicht mehr...
Daher bin ich aus diesem Blickwinkel ganz beruhigt.

Ich wünsche dir eine weise Entscheidung.

LG.
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Thanks given by: Rosenfan , KerstinH , Filenada
#7

Hallo zusammen,

ich habe den gleichen Gang noch vor mir in knapp 2 Jahren. Weiß ehrlich gesagt auch nicht, was anstellen. Aber ein Attest vom Hausarzt ist sicherlich gut.

Keine Ahnung... macht man sich strafbar, wenn man sowas verschweigt? Können die einem die Verbeamtung auf Lebenszeit so wieder entziehen?

Oje oje.... wenn man sich mal überlegt... da schuftet man jahrelang für dieses Ziel und so eine kleine Zecke macht alles zu nichte. Unglaublich.

Icon_winken3 Kerstin
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#8

Meiner Info nach ist man verpflichtet so etwas anzugeben, ja. Sollte man aufgrund der Vortäuschung falscher Tatsachen verbeamtet werden, dann kann einem diese entzogen werden. Wenn du es verschweigst und aufgrund der Borre arbeitsunfähig wirst, dann ist das sicherlich ein großes Problem, ja.

Daher und aus anderen Gründen war ich ehrlich.
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#9

Weiß auch nicht, wie das ist, weil ich vor 1 1/2 Jahren schonmal beim öffentlichen Dienst angestellt war und es damals (aus Nichtwissen, da es ja eigentlich bald vorbei sein sollte) nicht angegeben hatte. Sehen die das denn jetzt eh in meiner Akte?
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#10

Was meinst du jetzt? ÖD ist nicht gleich ÖD, meist du den selben Arbeitgeber? Wie soll was in den Akten stehen, was nicht passiert ist?
Die Personaler gehen medizinische Details nichts an. Wenn es der selbe medizinische Dienst ist, könnte sein, dass die Unterlagen aufbewahrt und wieder herausgesucht werden. Aber es wird dir nicht hinderlich sein. Es geht darum, ob du je nach Einsatzgebiet einen Arbeitsalltag sitzend am Computer, bei jedem Wetter auf der Straße oder auch ob du oft wegen Krankheit ausfallen wirst. Wenn du keine Augenprobleme, orthopädischen Beeinträchtigungen, Krebs, AIDS, Allergien oder sowas hast, kannst du regelmäßig arbeiten. In deinem Fall kannst du ganz entspannt sein. Sag zu deiner Borreliose, was offiziell festgestellt wurde und maximal noch, dass du bisher deswegen nicht ausgefallen bist und stelle keine Vermutungen für die Zukunft an. Damit fährst du meiner Meinung nach am Besten, auch für dein Gewissen. Alles Gute - sag uns, wie es gelaufen ist!

LG Couch

Ich bin dabei: OnLyme-Aktion.org
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Thanks given by: Rosenfan , Filenada


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