24.04.2017, 11:02
(10.03.2017, 10:52)Markus schrieb: Sieht der verordnende Arzt einen Zusammenhang zwischen Schäden und Medikamenteneinnahme? Welche Schäden? Und wurden diese ans BfArM gemeldet?
Gerade gefunden: Fluorchinolone und Chinolone: BfArM stößt europäisches Risikobewertungsverfahren an
Zitat:Bei Arzneimitteln aus der Gruppe der Fluorchinolone handelt es sich um hochwirksame synthetische Antibiotika, die ein breites Wirkspektrum besitzen und insbesondere bei schwerwiegenden bakteriellen Infektionen zum Einsatz kommen. Schwerwiegende Nebenwirkungen dieser Arzneimittel (z. B. Veränderungen an den Sehnen) sind seit langem bekannt und werden entsprechend in den Produktinformationen aufgeführt. Bereits in der Vergangenheit wurde die Sicherheit entsprechender Präparate auf europäischer Ebene bewertet und daraus resultierend deren Indikationen eingeschränkt. Indikationseinschränkungen wurden auch mittels Rote-Hand-Briefe an die möglichen Verordner kommuniziert. Zuletzt hatte die amerikanische Arzneimittelbehörde (FDA) 2016 über Nebenwirkungen im Zusammenhang mit der systemischen Anwendung von Fluorchinolonen berichtet, die zu starken Einschränkungen führen und unter Umständen dauerhafte Beeinträchtigungen verursachen können.
Es ist deshalb wichtig, jeden Fall (auch Verdachtsfall) zu melden. Notfalls kann das auch der Patient übernehmen, gewichtiger ist es aber wahrscheinlich wenn der Arzt es tut.
Mit dem verordnenden Arzt habe ich keinen Kontakt.
Meinem jetzigen behandelndem Arzt sind die potentiellen Schäden allerdings bewusst.
Unternommen habe ich diesbezüglich bisher nichts, die Einnahme erfolgte im Oktober 2013.
Seitdem permanente, intensive Verschlechterung bis hin zur AU und voll ausgeprägtem CFIDS-Krankheitsbild.