Das Ministerium des Herrn Gröhe teilte inzwischen mit, dass das Gesundheitsministerium bezüglich des angefragten Sachverhalts nicht zuständig ist und verwies auf das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJ). Eine entsprechende Anfrage wurde inzwischen beim BMJ gestellt.
Die Frage, ob unser Bundesgesundheitsminister die Offenlegung von Interessenskonflikten medizinischer Gutachter für notwendig erachtet, wurde leider nicht beantwortet.
Inzwischen sind einige Antworten eingetroffen.
Die Geschäftsstelle des
Patientenbeauftragten verwies mittels Textbausteinen auf die rechtliche Lage und bedankte sich für die Anregungen. Ich danke auch.
Die Rechtslage wurde auch vom
Justizministerium erörtert. Die Gerichte würden den Sachveständigen sorgfältig auswählen, sich über ihn informieren und ihn überprüfen. Eine Überprüfung, ob es Interessenskonflikte gibt, obliege im Zivilprozess auch den Beteiligten selbst. Bei Zweifeln an der Unbefangenheit könne der Sachverständige auch abgelehnt werden, über den Ablehnungsantrag entscheide das Gericht.
"Die notwendige Unabhängigkeit von gerichtlichen Sachverständigen ist für die Bundesregierung ein wichtiges Thema". Das Justizministerium verweist in diesem Zusammenhang auf den Koalitionsvertrag - Thema Moderne Justiz: „Wir wollen außerdem die Neutralität gerichtlich beigezogener Sachverständiger gewährleisten“ Es ließe sich aber derzeit nicht absehen, ob und wann entsprechende ergänzende Regelungen erlassen werden und in Kraft treten.
Die einzige aussagekräftige Nachricht kam von der
gesundheitspolitischen Sprecherin der SPD, die eine Kontrollinstanz für Gutachter für notwendig hält.
Näheres zur Rechtslage im Sozialgerichtsprozess siehe auch
http://forum.onlyme-aktion.org/showthread.php?tid=4144
http://forum.onlyme-aktion.org/showthread.php?tid=4211
fischera schrieb:In der Antwort von Dr. Franke lese ich aber, das Justizministerium könnte ... 2015 oder so.
Das Justizministerium hat dazu geschrieben, die Eingabe der Bundesregierung wurde an das BMJV überwiesen, damit sie bei zukünftiger Gesetzgebung in die Überlegungen mit einbezogen wird.
Das Justizministerium bereitet lediglich die Gesetzgebuch vor und berät. Die Gesetzgebung selbst obliegt dem Bundestag und Bundesrat. Für eine Gesetzesänderung braucht es einen entsprechenden Beschluss.
In der letzten Legislaturperiode hatte die Fraktion der Linken eine Anfrage im Bundestag gestellt: Medizinische Gutachten in Gerichtsverfahren. Die Anfrage wurde im März 2013 von der damaligen Regierung (CDU/FDP) folgendermaßen beantwortet: "Nach Abwägung aller Umstände wird aber derzeit keine Notwendigkeit gesehen, eine Gesetzesininitiative durch die Bundesregierung zu ergreifen". Es ist zumindest fraglich, ob die CDU-Fraktion ihre Haltung dazu geändert hat.
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/129/1712947.pdf
Im Koalitionsvertrag steht lediglich geschrieben (S.107):
Zitat:Wir wollen einen bürgernahen und effizienten Zivilprozess.
So werden wir den Ländern die Möglichkeit einräumen, bei den Landgerichten spezialisierte Spruchkörper einzurichten. Wir wollen außerdem die Neutralität gerichtlich beigezogener Sachverständiger
gewährleisten und in Zusammenarbeit mit den Berufsverbänden
die Qualität von Gutachten insbesondere im familiengerichtlichen Bereich verbessern
http://www.cdu.de/artikel/der-koalitions...su-und-spd