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Das Buhner-Protokoll - Druckversion

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RE: Das Buhner-Protokoll - cognito - 16.09.2016

ja ich habe mir auch das pulver deswegen von lymeherb geholt . bei kräuter schulte gibt es nur extrakt und wer denkt denn schon daran , dass da gluten drin sein könnte ?


RE: Das Buhner-Protokoll - Herbst - 19.09.2016

[quote='KeyLymePie' pid='109312' dateline='1473934380']
5 Wochen sind schon sehr kurz. Bist du denn in der kurzen zeit schon auf die max Dosierungen gekommen?

Wieviel ist die max. Dosis vom Knöterich? Ich habe 3x eine Pipette (ca. 30 Tropfen) von der Tinktur genommen, jeweils vor dem Essen.
Ist ja auch mühsam all die Fläschen und das mixen. Den ganzen Tagesablauf muss mal an seine Medis denken. Darum auch die Idee mit der Superpille, wo grad alles auf einmal drin ist (siehe anderer Thread) ;-)


RE: Das Buhner-Protokoll - KeyLymePie - 21.09.2016

Habe gerade Monteagle Herbs in Kanada entdeckt. Die scheinen fast alle Buhner Kräuter zu haben. Viele auch wildcrafted und zu anständigen Preisen. Liefern tun sie scheinbar weltweit. Macht der Zoll da Probleme?
Jemand Erfahrungen?

http://monteagleherbs.ca/


RE: Das Buhner-Protokoll - Markus - 21.09.2016

Ich habe da Alchornea, Sida und Cryptolepis bestellt (jeweils als Rohware um Tinktur anzusetzen). Ich musste einige Wochen warten, bis ich die Sachen dann durch den Zoll bekommen habe. Die wurden an einem pharmazeutischen Institut geprüft. Bei Rohware können sie denke ich nichts machen, Tinkturen können sie schon eher einkassieren, da man das als Arzneimittel einstufen könnte.


RE: Das Buhner-Protokoll - KeyLymePie - 21.09.2016

Danke Markus, das ist ja ziemliche Schikane!

Sida und Alchornea würdest du auch bei Bristol Botanicals bekommen. Weiß nicht, macht der Zoll innerhalb der EU weniger Stress?


RE: Das Buhner-Protokoll - Markus - 21.09.2016

Laut der hiesigen Oberpharmazierätin sind alle Kräuter (zumindest Tinkturen) als Arzneimittel einzustufen, wenn es einen wissenschaftlichen Wirkungsnachweis dafür gibt. Glücklicherweise gibt es den für die meisten Sachen nicht (zumindest nach deutschem Behördenermessen - chinesische Studien genügen idR nicht deren Ansprüchen), somit sollte es auch bei den meisten Sachen keine Probleme geben. Geprüft wurde es aber trotzdem, könnten ja verbotene Substanzen drin sein.

Ich glaub innerhalb der EU gibt es keinen Zoll und somit keine Probleme. Vieles gibt es auch bei lymeherbs - kannte ich damals noch nicht. Buhner meint ja, dass Pacific Botanicals die beste Qualität an Rohdrogen hätte. Kannst dich da mal umschauen, vielleicht können wir eine Art Sammelbestellung machen. Ich wollte von denen gerne Scut. baic. haben, das kriegt man hier nicht in ordentlicher Qualität.


RE: Das Buhner-Protokoll - urmel57 - 21.09.2016

(21.09.2016, 15:04)Markus schrieb:  Laut der hiesigen Oberpharmazierätin sind alle Kräuter (zumindest Tinkturen) als Arzneimittel einzustufen, wenn es einen wissenschaftlichen Wirkungsnachweis dafür gibt.

Das kann man so sehen aber auch anders:

Zitat:Arzneimittel sind Stoffe oder Zubereitungen aus Stoffen, die zur Anwendung im oder am menschlichen oder tierischen Körper bestimmt sind und als Mittel mit Eigenschaften zur Heilung oder Linderung oder zur Verhütung menschlicher oder tierischer Krankheiten oder krankhafter Beschwerden bestimmt sind oder die im oder am menschlichen oder tierischen Körper angewendet oder einem Menschen oder einem Tier verabreicht werden können, um entweder die physiologischen Funktionen durch eine pharmakologische, immunologische oder metabolische Wirkung wiederherzustellen, zu korrigieren oder zu beeinflussen oder eine medizinische Diagnose zu erstellen (§ 2 Absatz 1 AMG).
http://www.bmg.bund.de/themen/krankenversicherung/arzneimittelversorgung/arzneimittel.html

Solange da nichts daraus hergestellt wurde mit der erklärten Absicht, eine Wirkung zu erzielen, ist es kein Arzneimittel. In dem Moment wo eine Indikation angegeben ist auf der Ware ist eine Tinktur ein Arzneimittel. Wenn du damit deinen Salat würzen willst, ist es einfach nur ein Kraut oder Nahrungsergänzungsmittel. Da kann das Gleiche ganz anders interpretiert werden. Da gibt es eine ausgeprägte Grauzone dazwischen. Bei Tinkturen fragt der Zoll dann auch bei nichteuropäischer Ware gerne nach dem Alkohol, da ist der Zoll ganz scharf drauf, denn der muss besonders versteuert werden. Auch artengeschützte Pflanzen etc. sollte man nicht einführen wollen, weder als Kraut noch als Tinktur.


RE: Das Buhner-Protokoll - Markus - 21.09.2016

Recht haben und Recht kriegen sind halt auch zwei paar Schuhe. Wenn die Tinktur einkassiert wird, wird man im Endeffekt nicht viel machen können. Aber im Prinzip kann es nicht beanstandet werden, wie du richtig sagst. Bei Wurzeln und Blättern meiner Meinung nach eh nicht, da dies Rohstoffe sind.


RE: Das Buhner-Protokoll - KeyLymePie - 23.09.2016

Macht hier eigentlich jemand das komplette core Protokoll?


RE: Das Buhner-Protokoll - KeyLymePie - 29.09.2016

Buhner gibt Dosierungsangaben für Tinkturen immer in "Teelöffel" an. Wie rechnet man das um in Tropfen?

1 tl = 5ml = 120 Tropfen? 3x 120 Tr. am Tag. Erscheint mir recht viel, da ist so eine 100ml Flasche Tinktur recht schnell alle.
Eleuthero gibt es jetzt zb als 2:1 Tinktur bei lymeherbs und Buhner gibt bis zu 3x 1tl an. Scheint mir eine heftige Dosis zu sein und geht auch ins Geld.