RE: Klage sozialgericht -
Rosa45 - 27.08.2013
Und wer hatte da hauptsächlich die "Fingerle" drin, NRZ ....
RE: Klage sozialgericht -
Stefan - 28.01.2015
ich glaube es nicht es geht weiter beim Sozialgericht es wurde ein Gutachter vom Gericht bestellt
es kann sich ja jetzt nur noch um Jahre handeln
RE: Klage sozialgericht -
anfang - 29.01.2015
Na alsoo...klappt doch,jetzt müssen nur noch wir so gut werden wie das System-so perfekt.
Oder besser+schneller gesunden... - anfang -
RE: Klage sozialgericht -
Pandabär - 02.02.2015
Hallo Klaus,
Steht auf dem Bescheid über die Anerkennung einer Berufskrankheit eine Prozentzahl oder etwas wie Berufskrankheit dem Grunde nach?
Wenn Du unter 20% MdE (Minderung der Erwerbsfähigkeit) bleibst, hast Du keinen Anspruch auf eine Rente. Unter 20% MdE zahlt die BG Rehaleistungen, Hilfs- und Heilmittel.
Ich bin auch in einem BG-Verfahren, hat aber nichts mit Borreliose zu tun. Bei mir wird die Berufskrankheit wohl nicht anerkannt werden, weil ich leider keine harten Fakten vorweisen kann.
Bei der Borreliose wären harte Fakten wohl ein Erythema migrans, eine nachgewiesene ACA oder ein postiver Nachweis im Liquor für eine Neuroborreliose.
Die weichen Fakten werden dann anderen Krankheitsbildern zugeordnet und reichen nicht zur Anerkennung einer Berufskrankheit. Das Prinzip kann man gut in dem Gerichtsurteil erkennen, welches Fischera unter # 8 eingestellt hatte.
LG
Pandabär
RE: Klage sozialgericht -
Stefan - 02.02.2015
Heute rief mich der Gutachter an er würde gerne eine Lumbalpunktion machen wenn ich damit einverstanden wäre
Er machte mir den Eindruck das er öfter etwas mit Borreliose zu tun hat
jetzt weiß ich nicht ob ich dies machen lassen soll ist sicher nicht angenehm ?
RE: Klage sozialgericht -
Pandabär - 02.02.2015
Wenn sie im Liquor eindeutige Hinweise auf eine Borrelieninfektion finden, hast Du ein hartes Kriterium für eine Neuroborreliose.
Wenn sie keine eindeutigen Hinweise finden, könnten sie den Befund eher als Argument gegen Dich verwenden.
LG
Pandabär
RE: Klage sozialgericht -
Morbus Bahlsen - 03.02.2015
Die GA die mir eine LP vorgeschlagen haben (was während meines langen Kampfes gegen die DRV auch mehr als 1x vorkam) na wie soll ich sagen, da war mir sofort klar das die von der Borrediagnostik mal so gar nichts verstehen!!!
Wenn du Glück hast finden sie evtl. bei der NB etwas auffälliges (und selbst dann zähl es doch nur als Seronarbe bzw. Zustand nach....also letztenendes auch nicht zu deinem Vorteil) , wenn nicht ist es 100% zu deinem Nachteil, denn dann ist es ein schlagendes Argument abzulehnen!!!
Wenn du Pech hast, wie es leider oft der Fall ist, finden sie nichts Auffälliges
=Ablehnung
Ich kann nur für mich selber sagen
LP - NO WAY - nicht mit mir - !!!
Merke, lass uns mal spielen wer gewinnt und wir schmeißen eine Münze:
Zahl = ICH gewinne
Kopf = DU verlierst
Ich habe natürlich beim GA nicht mehr erwähnt das ich sehr wohl um die verschiedenen Lei"d"linien weiß zu Thema LP + Borrenachweiß und das ich evtl. mehr weiß als der GA selber
RE: Klage sozialgericht -
Hausel - 03.02.2015
Hi
Welche Leitlinien hast mehr Infos ?
Hat jemand eine Scrennhot von Robert Kochinstitut wo drinnen steht das Lp so gut wie nicht aussagefähig ist ?
Die haben ja den Link gelöscht puh, also keine M.
Hausel
RE: Klage sozialgericht -
Pandabär - 03.02.2015
Hallo Hausel,
Im Epidemiologischen Bulletin des Robert-Koch Instituts Nr. 38 von 2007 steht auf Seite 3, dass nur bei 5% der Neuroborreliosekranken die Kriterien für eine Neuroborreliose im Liquor gefunden wurden: Pleozytose und Nachweis intrathekaler Antikörper.
https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2007/Ausgabenlinks/38_07.pdf?__blob=publicationFile
Meinst Du diese Veröffentlichung?
LG
Pandabär
RE: Klage sozialgericht -
Hausel - 03.02.2015
Hi
Danke Pandabär lol das bekommt meine Rechtsverdreherin den ich sollte laut Gutschlachter Neuro eine Lp machen lassen NÖ nein Danke .
Danke das habe ich immer gesucht.
Hausel