RE: Facharzt im Raum MUC bzw. Information bezüglich Krankengeld /Diagnosewechsel -
johanna cochius - 22.01.2015
Vielleicht wäre das hier eine erste Lösung ...
https://www.antispam-ev.de/wiki/Anwaltskosten_-_Beratungsschein
RE: Facharzt im Raum MUC bzw. Information bezüglich Krankengeld /Diagnosewechsel -
VitaSa - 22.01.2015
Bluesun.. danke:
Ich hab die Nachricht bekommen dass sie einen Facharzttermin beim Neurologen wollen und ich Ihnen sofort Bescheid geben soll sobald der Termin steht und bei wem er ist etc.. seitdem bekomm ich kein Geld mehr!! Denk auch dass das nicht ganz ok sein kann....
Vor zwei Tagen kam ne Erinnerung darüber dass sie auf den termin warten und sich das bis dahin negativ auf mein Krankengekd auswirkt (Fakt: Der letzte Zahlschein vom ca.13.Januar wurde ignoriert!)
Diagnosewechsel wäre also kein Problem in deinen Augen?
RE: Facharzt im Raum MUC bzw. Information bezüglich Krankengeld /Diagnosewechsel -
VitaSa - 22.01.2015
Johanna, das les ich mir später noch in Ruhe durch danke!
RE: Facharzt im Raum MUC bzw. Information bezüglich Krankengeld /Diagnosewechsel -
Bluesun - 24.01.2015
Hi,
war das eine Nachricht oder ein Bescheid mit Erläuterung der Rechtsgrundlagen?
LG
RE: Facharzt im Raum MUC bzw. Information bezüglich Krankengeld /Diagnosewechsel -
FreeNine - 25.01.2015
(22.01.2015, 19:27)VitaSa schrieb: Ich hab die Nachricht bekommen dass sie einen Facharzttermin beim Neurologen wollen und ich Ihnen sofort Bescheid geben soll sobald der Termin steht und bei wem er ist etc.. seitdem bekomm ich kein Geld mehr!! Denk auch dass das nicht ganz ok sein kann....
Vor zwei Tagen kam ne Erinnerung darüber dass sie auf den termin warten und sich das bis dahin negativ auf mein Krankengekd auswirkt
Hallo VitaSa,
Steht denn am Ende einer dieser Schreiben eine sogenannte Rechtsbehelfsbelehrung (Rechtshilfebelehrung) drunter? Dort wird dann angegeben, das du innerhalb von 4 Wochen oder einem Monat Widerspruch einlegen kannst! Diese Frist darfst du dann auf keinem Fall versäumen!!!
Steht in dem Schreiben deiner Kasse ev. etwas nach Absprache oder Befundung des MDK oder so ähnlich wurde diese Entscheidung getroffen...?. So eine Stellungnahme des MDK kannst du dir zusenden lassen, ggf. zwecks Begründung des Widerspruches.
Wenn dein HA dich bisher krank geschrieben hat, vielleicht kannst du mit ihm auch dein Problem besprechen und er hat ggf. einen Rat für dich!
Siehe auch die Fragen von Bluesun, schau dir alle diese Schreiben der Kasse dazu an. Diese Rechtsbehelfsbelehrung ist wirklich wichtig, oft sind da auch Schritte drauf, was getan werden muss bzw. kann. Jedenfalls ist es wichtig diese genannten Fristen im Zusammenhang mit der Rechtsbehelfsbelehrung, wenn vorhanden, einzuhalten, sonst kannst du notfalls den Krankenversicherungsschutz einbüßen! Sind nirgends Fristen angegeben mit der Belehrung zusammen, kannst du immer dagegen vorgehen!
LG FreeNine
PS. Oft ist ein Merkblatt dabei: Unter Punkt Mitwirkung, das wäre wichtig!
RE: Facharzt im Raum MUC bzw. Information bezüglich Krankengeld /Diagnosewechsel -
FreeNine - 25.01.2015
PS. Habe gerade mal bei mir nachgeschaut. Ich hatte 2009/2010 mal einen längeren Versuch gestartet mit einer Stufenweisen Widereingliederung und da kam auch nach ein paar Wochen ein normales Schreiben der Kasse das sie bis zum ... Krankengeld zahlen und ich laut Stellungnahme des MDK wieder voll arbeitsfähig wäre. (Mit einer Rechtshilfebelehrung am Ende)
Ich bin darauf in Widerspruch gegangen und mein Arzt hat Stellung dazu genommen und ich konnte weiter diese stufenweise Widereingliederung wahrnehmen.
(Falls jemanden nicht bekannt: Bei stufenweiser Widereingliederung in den Arbeitsprozess zahlt die Krankenkasse Krankengeld, d.h. es geht nicht auf Kosten des Arbeitgebers!)
RE: Facharzt im Raum MUC bzw. Information bezüglich Krankengeld /Diagnosewechsel -
VitaSa - 26.01.2015
Ihr Lieben,
also es steht dabei dass sie beratende den MDK hinzugezogen haben.Und eine neurologische fachärtzliche Meinung für sinnvoll und wichtig halte.Sie stellen solange die Zahlung ein...
Ich frage morgen meinen Facharzt für Borreliose ob er mir ein Attest ausstellt; hoffe das reicht. Auch wenn er kein NEUROLOGE ist....
Muss mich da jetzt ganz genau informieren bevor ich nen falschen Schritt geh. Bin auf das Geld noch angewiesen.
Wie ist es denn bei einer stufenweisen Wiedereingleiderung, bekommt man einen Prozentteil des Krankengeldes weiterhin?
RE: Facharzt im Raum MUC bzw. Information bezüglich Krankengeld /Diagnosewechsel -
FreeNine - 26.01.2015
(26.01.2015, 13:05)VitaSa schrieb: also es steht dabei dass sie beratende den MDK hinzugezogen haben.Und eine neurologische fachärtzliche Meinung für sinnvoll und wichtig halte.Sie stellen solange die Zahlung ein...
Und am Ende steht da eine Belehrung (siehe mein Beitrag #15) oder nicht? Ist wichtig!!!
Zitat:Wie ist es denn bei einer stufenweisen Wiedereingleiderung, bekommt man einen Prozentteil des Krankengeldes weiterhin?
Bei Wiedereingliederung bekommst du das volle Krankengeld, soweit du einen Anspruch hast - also nicht ausgesteuert bist.
LG
RE: Facharzt im Raum MUC bzw. Information bezüglich Krankengeld /Diagnosewechsel -
Bluesun - 26.01.2015
VitaSa,
wenn da z.B. steht: Gegen diesen Bescheid können Sie, ..., innerhalb von 4 Wochen Einspruch einlegen ... musst Du das tun. Die Begründung kannst Du später nachreichen.
Wann kam dieser Brief, Datum?
LG
RE: Facharzt im Raum MUC bzw. Information bezüglich Krankengeld /Diagnosewechsel -
VitaSa - 13.02.2015
So meine Lieben
nun ist es soweit, ich bekomm definitiv seit Jan keinen Cent mehr (d.h.also NULL finanzielles Einkommen derzeit). Der Kasse reichte ein zusätzliches Attest von meinem behandelnden Arzt in Kempten NICHT aus, stattdessen kam ne Einladung zum MDK!!!!!
Jetzt darf ich nix falsch machen, ich muss unbedingt abklären, ob es rechtens ist, dass die Zahlung einfach eingestellt wird, klingt nämlich nicht so:
http://www.123recht.net/wichtige-Aenderungen-beim-Krankengeld-__f274139.html
Und: Ob ich den Termin beim MDK trotz ausreichender Atteste wahrnehmen MUSS; sowie: ob ein Diagnosewechsel (von Borreliose auf CFS etc) möglich ist ohne Probleme.
Bitte nur antworten wenn ihrs echt wisst, ist jetzt ganz brisant, darf ja keinen falschen Schritt machen. Drück mich bisher um nen Anwalt wegen der enormen Kosten!! Aber muss einen einschalten sollte das nun nicht von der Bühne gehen
GLG u merci für jede hilfreiche Antwort!!!