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IDSA-Richtlinien wurden entfernt - Druckversion

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RE: IDSA-Richtlinien wurden entfernt - Ingeborg - 06.03.2016

(06.03.2016, 11:54)Morbus Bahlsen schrieb:  na dann haben wir ja noch Hoffnung das sich diesbezüglich in den kommenden 100 Jahren villeicht mal etwas ändert
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Max Planck schrieb:
Irrlehren der Wissenschaft brauchen 50 Jahre bis sie durch neue Erkenntnisse abgelöst werden,weil nicht nur die alten Professoren, sondern auch deren Schüler aussterben müssen.


Noch einen Trost von Eugen Roth geschrieben im Jahr 1935:

Halt durch!- und wärs für Tage bloß !
Nur Mut! Die Rettung ist schon nah- sie kommt bestimmt aus USA.
Wo, wie man liest,beinahe stündlich,die Heilkunst umgewälzt wird, gründlich.
Und wäre auch dein Fall der schwerste, bist du vielleicht der allererste,den, durch die Luft herbeigeeilt, von drüben ein Professor heilt !!


Wünsche uns allen, daß der wissenschaftliche Irrtum das Leid der Kranken nicht weitere Jahre verstärkt:
Denn wenn ein Arzt sagt:" Das mache ich seit 20 Jahren so! " jedoch kann seine Diagnose/Therapie auch 20 Jahre lang falsch sein.


Sonntagsgedanken von
Ingeborg


RE: IDSA-Richtlinien wurden entfernt - Sunflower - 06.03.2016

Prof.Terry Wahls schreibt auf ihre Webseite, dass es meist 10, 20 und sogar 30 Jahre dauert, bis die aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisse Eingang in die medizinische Praxis finden!

Hoffentlich leben wir alle sehr lang (bei 30 Jahren wäre ich da 76), um diese Revolution erleben zu können!


RE: IDSA-Richtlinien wurden entfernt - Petronella - 09.03.2016

Vergessen werden darf auch nicht Folgendes:

"Es bleibt dabei: Leitlinien sind nicht rechtlich verbindlich

Urteil des Bundesgerichtshofs v. 15.04.2014 – VI ZR 382/12 –

In seinem aktuellen Urteil[1] vom 15.04.2014 bestätigt der Bundesgerichtshof (BGH) seine bisherige Rechtsprechung zur Frage der rechtlichen Verbindlichkeit von Leitlinien und führt zutreffend aus:
„Handlungsanweisungen in Leitlinien ärztlicher Fachgremien oder Verbände dürfen nicht unbesehen mit dem medizinischen Standard gleichgesetzt werden. ... Leitlinien ersetzen kein Sachverständigengutachten. Zwar können sie im Einzelfall den medizinischen Standard für den Zeitpunkt ihres Erlasses zutreffend beschreiben; sie können aber auch Standards ärztlicher Behandlung fortentwickeln oder ihrerseits veralten.“
()
"Zusammenfassung
Zusammengefasst bleibt es daher auch nach dem aktuellen Urteil des BGH bei der bekannten rechtlichen Einordnung von Leitlinien. Diese sind nicht aus sich heraus rechtlich verbindlich. Ihr Inhalt kann für eine konkrete Behandlung medizinisch und rechtlich verbindlich sein, sofern und soweit die Empfehlung der Leitlinie dem aktuellen medizinischen Standard entspricht und die Empfehlungen der Leitlinie auf den konkreten Behandlungsfall anwendbar sind. Ärztinnen und Ärzte sollten daher Kenntnis von aktuellen Leitlinien haben und die dortigen Empfehlungen – kritisch auf ihre Übertragbarkeit auf den konkreten Behandlungsfall geprüft – befolgen, sofern und soweit diese dem aktuellen medizinische Standard entsprechen. Insoweit unterscheiden sich Leitlinien nicht von sonstigen Erkenntnisquellen, die Ärztinnen und Ärzten zum Zwecke der Fortbildung zur Verfügung stehen."

http://www.egms.de/static/de/journals/awmf/2014-11/awmf000295.shtml