RE: EU-Rentenverlängerung -
borrärger - 25.10.2017
meine Rente läuft eigentlich bis 31.03.2018. Jetzt habe ich schon den
Antrag zur Weiterzahlung der Rente erhalten. Gibt es dabei irgendwas zu beachten ?? Behinderung habe ich 30%. ich wollte eigentlich noch mehr beantragen, aber jetzt ist schon der Antrag auf Rentenverlängerung gekommen, vielleicht versuch ich es trotzdem noch, wenn ich es schaffe, (kann man dann ja nachreichen) denn wir wollen renovieren und meine Mutter kommt ins Heim.
Der link den FreeNine eingestellt hat funktioniert leider nicht mehr. Die anderen links nutzen mir nicht viel.
Es ist ein Selbsteinschätzungsbogen dabei, da steht aber drauf, es ist kein Nachteil wenn amn ihn nicht ausfüllt. Ich glaub ich füll ihn lieber nicht aus um nichts falsch zu machen.
RE: EU-Rentenverlängerung - Ehemaliges Mitglied - 25.10.2017
Guten Tag Borreärger,
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/01_kontakt_und_beratung/02_beratung/01_beratung_vor_ort/04_versichertenaelteste_berater.html
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/01_kontakt_und_beratung/02_beratung/01_beratung_vor_ort/01_servicezentren_beratungsstellen_node.html
RE: EU-Rentenverlängerung -
Zotti - 25.10.2017
(25.10.2017, 12:35)borrärger schrieb: Gibt es dabei irgendwas zu beachten ??
Hi Borrärger,
es gilt vor allem in der "Ruhezeit" zwischen den Verlängerungsanträgen, immer schön die Krankenakte zu füttern.
Also regelmässig zum Doc, und gerne auch immer wieder die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit!
Das brauchst Du zwar gesetzlicherseits nicht mehr, macht sich aber als regelmässiges ärztliches Attest ganz gut.
Ich hole mir alle halbe Jahr son Schriebsel vom Doc und sammle das.
Ausserdem hole ich mir einen Gesprächstermin beim Doc und rede in Ruhe mit ihm über die Situation, damit er meine "gesundheitliche" Lage auch frisch auf dem Schirm hat, wenn der Fragebogen vom Rentenversicherer kommt.
Zitat: Ich glaub ich füll ihn lieber nicht aus um nichts falsch zu machen.
Den Selbsteinschätzungsbogen fülle ich in
jedem Fall aus!
Eine bessere Gelegenheit zu Gehör zu kommen habe ich nicht.
Und nicht zurückhaltend sein dabei. Alles auf den Tisch was anliegt, wegstreichen können die selber. Dabei im Ton sachlich und deutlich, aber nicht weinerlich.
Wenn möglich auch vom Partner einen Bericht aus seiner Sicht dazulegen, wie "katastrophal das Leben mit Dir" ist.
(Nach dem Bericht meiner Frau, frage ich mich jedesmal warum sie keine Scheidung einreicht

)
In Deinem Bericht keine Tippfehler korrigieren (Buchstabenverwechsler), auch die sagen etwas aus, oder wenn Handschriftlich darf es auch zitterig sein. Schönschrift bekommt man mit zB Tremor nämlich nicht hin.
Und nicht vergessen, Rente ist kein Almosen. Das ist eine Versicherungsleistung für die Du Beiträge gezahlt hast.
RE: EU-Rentenverlängerung -
borrärger - 25.10.2017
(25.10.2017, 13:40)Zotti schrieb: Also regelmässig zum Doc, und gerne auch immer wieder die Feststellung der Arbeitsunfähigkeit!
Das brauchst Du zwar gesetzlicherseits nicht mehr, macht sich aber als regelmässiges ärztliches Attest ganz gut.
Das mit der Urbeitsunfähigkeitsbescheinigung habe ich natürlich jetzt nicht gemacht. Ist aber vielleicht eine gute Idee für die Zukunft, falls ich in Rente bleiben kann, was ich sehr hoffe. Regelmäßige Arztbesuche bei meinen vier Ärzten habe ich gemacht und auch einen unschönen Befund vom Magen kann ich vorlegen, ist zwar eigentlich nicht Rentenrelevant aber es zählt ja hinterher das Gesamtbild.
Der Fuß hat ein MRT bekommen, auf dem man nicht viel sieht, das dauergeschwollene erklärt sich daraus leider nicht, nur ziemlich unbedeutende Zysten in Knochen und Gewebe als Zufallsbefund.
Soll ich die beiden Befunde trotzdem vorlegen ?? Was meinst Du ??
Mit allen vier Ärzten werde ich dann einen Termin machen und in Ruhe fragen ob sie mich weiter unterstützen bei der Rente. Hatte ich auch schon gedacht.
Danke Zotti
Und den Selbsteinschätzungsbogen werde ich dann eben, warscheinich handschriftlich, ausfüllen.
RE: EU-Rentenverlängerung -
Zotti - 25.10.2017
(25.10.2017, 14:55)borrärger schrieb: Soll ich die beiden Befunde trotzdem vorlegen ?? Was meinst Du ??
Alles was schlecht ist, und damit gut für die Rente, würde ich mit einreichen.
Wenn bei deinem "Fussbericht" die Schwellung erwähnt ist, auch ohne eine Erklärung dafür zu haben, mit einreichen. Wichtige Passagen ggf markern.
Und nicht darauf verlassen, das vom letzten Antrag ja schon Berichte vorliegen. Die alte Akte lesen die nicht nochmal!
Also das Amt schön mit Papier vollmüllen.
RE: EU-Rentenverlängerung -
KarlR - 25.10.2017
Wenn ich mir eure ganzen Berichte ansehe, scheint es, dass es mit der EU-Rente immer noch so bescheiden zugeht wie vor 13 Jahren bei mir. Auf anraten des Arbeitsamtes einen EU-Rentenantrag gestellt, von Gutachter zu Gutachter gefahren, Rehas absolviert und dann hab ich meine EU-Rente bekommen. Zu 50%, zu wenig zum leben und zuviel zum sterben. Einspruch erhoben, wieder der lange Gang durch sämtliche Instanzen und am Schluss mit der VdK im Rücken vor dem Sozialgericht gelandet. Dort wurde mir die volle EU-Rente zugesprochen und dass ich ohne erneuten Rentenantrag mit 60 in die Altersrente gehen kann. Es war eine verdammt harte Zeit, ohne meine Mutter hätte ich das finanziell nicht geschafft.
LG Karl
RE: EU-Rentenverlängerung -
Sabena - 25.10.2017
Guten Abend,
hab jetzt keinen post vorher (von euch), re: Eu-Rentenverlängerung, gelesen
Aber klinke mich jetzt einfach ein.
Ich habe die voller Erwerbsminderungsrente bekommen.
War vorher beim Arbeitsamt gemeldet, von dort sollte ich zur
Rentenversicherung (paar Häuser weiter) und dort Antrag stellen.
Von manchem was ich in meinem Leben gemacht habe, war dies
eine meiner leichtesten Aufgaben.
Ich wollte nie so früh in 'Rente gehen' - und wurde problemlos
bewilligt.
Tja, konform zu meiner Lebensweisheit.
Je mehr ich mich für was anstrengte, desto schwieriger zu erreichen.
Wenn ich etwas nicht (mehr) wollte, ging es leichter (durch).
Klar, allein von der EU-Rente könnte ich auch nicht leben.
Kann das sein, dass sie bei mir auf unbegrenzte Zeit bewilligt ist ?
Grüsse
RE: EU-Rentenverlängerung -
Extremcouching - 25.10.2017
(25.10.2017, 20:30)Sabena schrieb: (...) Klar, allein von der EU-Rente könnte ich auch nicht leben.
Kann das sein, dass sie bei mir auf unbegrenzte Zeit bewilligt ist ? (...)
Sabena, da solltest du mal in deinen Rentenbescheid schauen...
RE: EU-Rentenverlängerung -
borrärger - 25.10.2017
(25.10.2017, 15:33)Zotti schrieb: Die alte Akte lesen die nicht nochmal!
Bist Du Dir da sicher ? dann müsste ich ja alles nochmal einreichen. Die alte Akte ist doch maßgebend für die Rente, dann müsste ich ja alles nochmal kopieren. Eigentlich ist ja nur nach neuen Befunden gefragt.
(25.10.2017, 20:30)Sabena schrieb: Kann das sein, dass sie bei mir auf unbegrenzte Zeit bewilligt ist ?
Das steht auf dem Bescheid. Meistens bewilligen sie das erste mal nur für zwei Jahre, es gibt aber Ausnahmen.
RE: EU-Rentenverlängerung -
anfang - 25.10.2017
Laß den Dingen einfach ihren Lauf … wecke keine schlafende Hunde. Die arbeiten ihren Alltag einfach nur ab- in abgesicherter Form,da kannst eh nicht gegen anstinken. Das wissen die,sonst täten sie nicht dort sitzen. Sie haben keinen Grund gegrn,oder für dich zu entscheiden...dürfen sie gar nicht können. Denke- kommst gut bei weg. anfang -