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Bewertung über einen Arzt abgegeben, der droht mit Strafanzeige - mikky - 29.07.2017

Vielleicht erinnern sich manche noch an diesen Beitrag von mir:

(12.02.2017, 10:39)mikky schrieb:  Ich habe meinen Orthopäden, der das Knie behandelt, mal angeschrieben, ihm mitgeteilt, daß bei mir Borreliose festgestellt wurde und ihn gefragt, ob es da einen Zusammenhang geben könnte. Die Antwort, die ich da bekommen habe (per E-Mail), hat mich schockiert:

"Die Wanderröte gehört zum Stadium I der Borreliose und tritt wenige Wochen nach der Infektion auf, während die Gelenkentzündung (Borrelien - Arthritis) erst Monate oder Jahre nach der Infektion auftreten kann. Stadium I und III treten nicht gleichzeitig auf, so dass die Reizung des Gelenkes 100%ig nicht auf die Berreliose sondern auf den Knorpelverschleiß zurückzuführen ist. Ob Ihre Borreliose durch die Antibioticabehandlung abklingt, lässt sich am Rückgang der Wanderröte und der Veränderung der Laborwerte für Borreliose Antikörper bei 2 aufeinanderfolgenden Blutabnahmen im Anstand von 3 Monaten feststellen. Bedenken Sie aber, dass auch ohne Antibiotica von 100 Infektionen mit den Borrelien 99 spontan (vergleichbnar mit einem Schnupfen) ausheilen und nur eine in das nächste Staadium II übergeht. Betroffen sind meist Menschen mit geschwächten Abwehrkräften."

Bei diesem Arzt war ich bereits Mitte November und habe ihm die Hautrötung gezeigt. Er hat das nicht einmal als Wanderröte erkannt. Also ich denke, ich werde mir einen Borreliose-Spezialisten UND einen anderen Orthopäden suchen müssen.

Ich habe nun folgende Bewertung ins Internet gestellt:

"Ich hatte eine Rötung und leichte Schmerzen am Knie. Der Arzt diagnostizierte einen Knorpelschaden und verschrieb mir Einlagen. Einige Wochen später diagnostizierte ein anderer Arzt die Rötung am Knie als die für Borreliose typische Wanderröte. Ich bekam Antibiotika; Rötung und Knieschmerzen verschwanden wieder. Es ist mir unvorstellbar, daß ein Orthopäde, Borreliose mit einer so deutlichen Wanderröte nicht erkennt. Wäre ich gleich mit Antibiotika behandelt worden, hätte mir das einige Wochen an Schmerzen erspart.

Obwohl ich den Arzt inzwischen darauf aufmerksam gemacht habe, daß ich Borreliose habe, bleibt er bei seiner Diagnose, wonach meine Beschwerden mit Borreliose nichts zu tun hätten. Komisch nur, daß die Beschwerden dann unter Antibiotika recht schnell verschwunden sind. Ich frage mich, wie viele Menschen hier schon unters Messer gelegt wurden, obwohl sie eigentlich Antibiotika gebraucht hätten!"

Und prompt bekomme ich folgende Antwort von meinem Orthopäden:

"Die Bewertung enthält medizinisch falsche Aussagen, die ich nie getroffen habe. Zudem impliziert die Bewertung, ich würde eine unermessliche Anzahl an Patienten unters Messer legen, die eigentlich Antibiotica benötigten. Richtig ist lediglich, dass ich gesagt habe, dass Wanderröte zum Stadium I der Erkrankung gehört und ein Gelenkbefall zu einem Spätstadium der Erkrankung (nach Monaten oder Jahren). Dass ferner die Gelenkbefunde nicht einem Spätstadium der Borreliose entsprächen, die Schmerzen sich aber unter Einsatz von Antibiotica auch am Gelenk vorübergehend besserten, da das eingesetzte Antibioticum gewissermassen als Nebenwirkung einen schmerzstillende Wirkung aufwiese. Somit ist die Beobachtung der Pat. nicht überraschend, nur leider wurden die falschen Schlüsse daraus gezogen.
Ich bitte daher um Löschung der Bewertung, da ich anderenfalls eine Strafanzeige erstatten muss mit allen Konsequenzen auch in zivilrechtlicher Hinsicht."

Vielleicht habe ich mich mal wieder zu krass ausgedrückt. Soll ich die Bewertung jetzt löschen lassen? Was würdet ihr tun?


RE: Bewertung über einen Arzt abgegeben, der droht mit Strafanzeige - Free - 29.07.2017

Ich würde den artzz verklagen wegen ferlerhafter behandlung. eien wanderröte ist beweisend für borreliose und muss behandelt werden ohne die borreliosse tests zu machen.

Hast du eine Rechtschutzversicherung ?
Hast du fotos vom letzten jahr deiner wanderöte ?

Ich würde die bewertung nicht löschen lassen und es darauf ankommen lassen notwendigenfalls das vor gericht ausfechten.


RE: Bewertung über einen Arzt abgegeben, der droht mit Strafanzeige - anfang - 29.07.2017

Würde es sein lassen - manche " Sprüche " hören sich derb an, aber alle Wahrheiten kann man auch ihnen auch Heute noch nicht absprechen...

...wer mit den großen Hunden pissen gehen will - der sollte auch das Bein heben können...
Sprich: ...das nötige Kleingeld und die Nerven besitzen...

- anfang -


RE: Bewertung über einen Arzt abgegeben, der droht mit Strafanzeige - claudianeff - 30.07.2017

mikky:
Zitat:Vielleicht habe ich mich mal wieder zu krass ausgedrückt. Soll ich die Bewertung jetzt löschen lassen? Was würdet ihr tun?

Ich finde, dass du dich nicht krass ausgedrückt hast, sondern dass du deine Meinung geäußert hast, was auch dein Recht ist. Die Drohung des Arztes zeigt nur, dass deine Bewertung ihm Probleme bereitet. Nicht du, sondern er steht in Erklärungspflicht. Ich würde die Bewertung auf keinen Fall löschen und vielleicht nochmals öffentlich machen, dass der Arzt auf deine Meinungsäußerung derart abwegig reagiert hat.
Was ich nicht verstehe: War die Bewertung nicht anonym? Wieso schreibt der Arzt dich an?
Und soweit ich weiß, darf nur der Betreiber die Beiträge löschen... Dazu muss aber der Arzt zunächst nachweisen, dass die Bewertung falsche Aussagen liefert.
Viele Grüße,
claudia


RE: Bewertung über einen Arzt abgegeben, der droht mit Strafanzeige - Luddi - 30.07.2017

Unfassbar!
Ich finde deinen Kommentar überhaupt nicht überzogen. Du kritisierst ihn. Das ist alles!
Jetzt scheint es aber so zu sein, dass manche Ärzte mit Kritik nicht umgehen können. Dieser Orthopäde scheint ein wunderbares Beispiel für einen solchen Arzt zu sein. Ich finde es grausam und unterirdisch einer Patientin mit einer Klage zu drohen.

Du musst jetzt entscheiden, ob Du die Nerven und das Geld hast (Rechtsschutz?) das Ding bis zum Letzten auszufechten. Vermutlich tut es deiner Gesundheit besser, wenn Du - wie wir alle - einfach "Klein bei" gibst und den Mächtigen ihre Macht lässt.

Eine Alternative wäre vielleicht:
- Du kopiertst alles und löscht den Beitrag und wendest dich "ganz naiv" an die Ärztekammer und fragst an, wie die Rechtslage ist. Du erkundigst dich dort einfach und schickst deinen (gelöschten) Kommentar und das Schreiben des Arztes ein. Ich bin sicher, der kriegt eine Rüge von der Kammer
- Du machst das Gleiche wie oben und schickst das Ganze mal an die Presse oder an Herrn Laumann (Patientenbeauftragten der Bundesregierung) und fragst wieder an, wie sich das verhält. Einfach fragen. Vielleicht hat der Arzt recht. Vielleicht aber auch nicht und dann kriegt er von Laumann ein Schreiben.

Meine Vorschläge kosten dich keinen Pfennig und könnten trotzdem dazu führen, dass dieser Arzt mal in sich geht.

lg Luddi


RE: Bewertung über einen Arzt abgegeben, der droht mit Strafanzeige - Ehemaliges Mitglied - 31.07.2017

2014
http://www.zeit.de/digital/datenschutz/2014-09/aerzte-bewertung

2016
http://www.spiegel.de/netzwelt/web/bundesgerichtshof-bewertungsportale-muessen-strenger-pruefen-a-1079993.html

Wenn man die Lager, die ?????? der Borreliose Problematik aufzeigen möchte.
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/B/Borreliose/Lyme-Borreliose_Bgbl_1108.pdf?__blob=publicationFile
http://www.borreliose-nachrichten.de/Schweiz_med_RID-Foundation.pdf
https://www.bundestag.de/blob/510388/baa593c34d8a69b231021ab2db95a208/wd-9-012-17-pdf-data.pdf


RE: Bewertung über einen Arzt abgegeben, der droht mit Strafanzeige - mikky - 01.08.2017

Vielen Dank für die vielen Antworten.

(30.07.2017, 08:10)claudianeff schrieb:  Was ich nicht verstehe: War die Bewertung nicht anonym? Wieso schreibt der Arzt dich an?
Und soweit ich weiß, darf nur der Betreiber die Beiträge löschen... Dazu muss aber der Arzt zunächst nachweisen, dass die Bewertung falsche Aussagen liefert.

Die Bewertung war anonym, aber vermutlich war ich im November letzten Jahres die einzige, die mit einer Wanderröte bei diesem Orthopäden war. Dadurch weiß er, wer die Bewertung abgegeben hat. Ich habe im Februar, als ich erfahren habe, daß ich Borreliose habe, diesen Arzt selber angeschrieben und ihm dies mitgeteilt. Er wird keine zwei solchen Fälle haben.

Die Betreiber der Plattform löschen eine Bewertung automatisch für 21 Tage, wenn der Arzt behauptet, daß sie falsche Aussagen enthält. Innerhalb dieser 21 Tage muß der Patient die Bewertung noch einmal bestätigen, dann wird sie wieder online gestellt. Macht er es nicht, dann wird sie endgültig gelöscht.

(30.07.2017, 12:24)Luddi schrieb:  Du musst jetzt entscheiden, ob Du die Nerven und das Geld hast (Rechtsschutz?) das Ding bis zum Letzten auszufechten. Vermutlich tut es deiner Gesundheit besser, wenn Du - wie wir alle - einfach "Klein bei" gibst und den Mächtigen ihre Macht lässt.

Ich glaube das auch: Das Leben ist schöner ohne Streit. Ich werde aber beiden Empfehlungen von Luddi nachkommen, also die Ärztekammer und den Herrn Laumann, vielleicht auch die Presse anschreiben. Im Moment bin ich im Urlaub, aber sobald ich wieder zurück bin, werde ich das angehen. Ist übrigens ein herrlicher Urlaub. Dank eurer Hilfe bin ich wieder völlig schmerzfrei und seit über 2 Monaten ohne AB! Da wird dann später auch noch ein Erfolgsbericht in der entsprechenden Rubrik erscheinen.


RE: Bewertung über einen Arzt abgegeben, der droht mit Strafanzeige - mikky - 07.10.2017

Ich wollte hier noch mal Rückmeldung geben, wie es weitergegangen ist.

Luddi's Empfehlung zufolge habe ich am 11.8. schon die Ärztekammer angeschrieben. Kurze Zeit später kam von denen ein Bestätigungsschreiben mit dem Hinweis, daß sie meinen Brief an den Ärztlichen Kreisverband des entsprechenden Ortes weitergeleitet haben. Eine Antwort habe ich von diesem nicht bekommen. Ich denke, ich werde nie erfahren, ob das nun was gebracht hat oder nicht. Ich habe überlegt, ob ich Herrn Laumann noch anschreiben soll. Ich denke inzwischen aber eher, daß das auch nichts bringen wird.

Ich habe noch 2 weitere Ärzte bewertet, die meine Bewertung ebenfalls haben löschen lassen. Hierzu mache ich noch einen neuen Thread auf, da das sonst wohl zu unübersichtlich wird.


RE: Bewertung über einen Arzt abgegeben, der droht mit Strafanzeige - Ehemaliges Mitglied - 24.01.2018

Zitat: Ärzte-Bewertungsportale im Internet boomen. Es gibt allerdings viele Mediziner, die diese Portale für manipulationsanfällig halten. Eine Ärztin ist bis vor den Bundesgerichtshof gezogen, weil sie nicht im Internet bewertet werden möchte. Heute verhandelt der BGH.
Von: Nikolaus Nützel - 22.01.2018
Aus:
https://www.br.de/nachrichten/aerztin-klagt-gegen-bewertungsportal-jameda-bgh-verhandelt-100.html

Auch hier als 1 Std Beitrag, oder als Podcas, allgemeiner diskutiert
"Wie bewerten Sie Bewertungen im Netz?
Das letzte Urlaubshotel, der neue Bestseller aber inzwischen auch Lehrpersonal und sogar Ärzte: Immer öfter machen Verbraucher ihrem Ärger Luft. Oder ihrer Begeisterung. Das Tagesgespräch fragt: Wie gehen Sie mit Bewertungen im Netz um? "
Aus:
http://www.br.de/radio/bayern2/punkte-sterne-likes-wie-bewerten-sie-bewertungen-im-netz-100.html


RE: Bewertung über einen Arzt abgegeben, der droht mit Strafanzeige - anfang - 24.01.2018

Ich halte davon ganz+garnichts.... das schau ich mir erst garnicht an.- anfang -