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Korruptes Verhalten f. Ärzte kein Straftatbestand - Druckversion

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Korruptes Verhalten f. Ärzte kein Straftatbestand - urmel57 - 04.12.2012

Korruptes Verhalten
Kein Straftatbestand für Kassenärzte

Berlin - Eine gesetzliche Klarstellung, dass Korruptionshandlungen niedergelassener Vertragsärzte strafbar sind, wird es vorerst nicht geben. Der Bundestag lehnte am 30. November einen entsprechenden Antrag der SPD-Fraktion mit den Stimmen der Koalition bei Enthaltung der Linken und der Grünen ab. Seitdem der Bundesgerichtshof im März entschied, dass Kassenärzte nach aktueller Gesetzeslage nicht strafbar sind, wenn sie von einem Pharma-Unternehmen Geschenke für die Verordnung von Arzneimitteln entgegennehmen, fordert die SPD die Schaffung einer entsprechenden gesetzlichen Grundlage.

DAZ 04.12.12

Das ganze bezieht sich auf ein Urteil vom 29.März 2012

http://www.recht-hilfreich.de/medizinrecht-frankfurt/medizinrecht/leitentscheidung-des-bundesgerichtshof-pharmageschenke-fur-arzte-nicht-strafbar/

Fragt man sich immer wo fängt es an und wo hört es auch.

Viele Grüße vom Urmel [Bild: d040.gif]


RE: Korruptes Verhalten f. Ärzte kein Straftatbestand - Stahlkocher - 04.12.2012

Die Kassen machen es doch mit ihren Rabattverträgen nicht anders.
Auch sie nehmen.Rabatt ist doch bares Geld,oder?
Und bekommen die Versicherten den erwirtschafteten Rabatt,der ja als Mrd Überschussbetrag nachweislich vorhanden ist zurück?