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Laborreform - Wirtschaftlichkeitsboni für Ärzte - Druckversion

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Laborreform - Wirtschaftlichkeitsboni für Ärzte - urmel57 - 22.03.2018

Sparen Ärzte an Laborleistungen, bekommen sie am Ende des Quartals satte Boni. Diese liegen derzeit bei bis zu 2024,32 Euro pro Quartal.

Auch eine angekündigte Reform, die ab 1.4 in Kraft tritt, wird das nicht abschaffen. Diese soll lediglich dazu dienen, dass die Auszahlung des Wirtschaftlichkeitsbonus mit höherem Bürokratismus verbunden sein soll.

Darüber berichtet die Ärztezeitung in ihrer Ausgabe vom 21.03.2018. Der volle Artikel steht den Fachkreisen zur Verfügung.
https://www.aerztezeitung.de/praxis_wirtschaft/aerztliche_verguetung/article/960063/laborreform-wirtschaftlichkeitsbonus-kuenftig-berechnet.html?sid=960063&ticket=ST-8577-PK7vIYwievVExPJ42Qgh-aa29da17-cb4c-4bec-4713-6ab4
Dieses Bonus-System bei der Abrechnung von Laborleistungen führt in meinen Augen dazu, dass viele Ärzte damit ein Grundeinkommen generieren (müssen?). In der Folge werden auch notwendige Laborleistungen nicht angefordert und statt dessen Patienten in Facharztpraxen oder Kliniken überwiesen. Dadurch werden Doppeleistungen fällig - ohne dass es zu Erkenntnisgewinn zur Diagnose bei den Patienten führt. Es führt jedoch zu erhöhten Wartezeiten für die Patienten, in denen dann wichtige Diagnosefenster verpasst werden können. Wie soll eine ordentliche Diagnose durchgeführt werden, wenn bereits an diesem Punkt der Patient im wahrsten Sinn des Wortes totgespart wird?

Im vorliegenden Artikel wird beklagt, dass es künftig einen erhöhten Mehraufwand für Ärzte geben wird, um diesen Bonus zu erhalten und dass die Auszahlungregelungen durch die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) noch beeinflusst werden können.


RE: Laborreform - Wirtschaftlichkeitsboni für Ärzte - Markus - 22.03.2018

Dieser "Wirtschaftlichkeitsbonus" ist m.E. rein orwell'sches Neusprech. Meine Erfahrung ist auch, dass häufig an Laboruntersuchungen geknausert wird. Wobei ichs mir nicht so wirklich erklären kann. 8 k€ pro Jahr mehr fällt bei einem Mediziner eigentlich nicht wirklich ins Gewicht, selbst die Hausärzte dürften locker auf 100 - 150 k€ kommen.


RE: Laborreform - Wirtschaftlichkeitsboni für Ärzte - urmel57 - 22.03.2018

Dann gibt es wohl die "Geiz ist geil" Mentalität. ..


RE: Laborreform - Wirtschaftlichkeitsboni für Ärzte - Ehemaliges Mitglied - 22.03.2018

@ #3
Geiz ist geil, ist nicht mehr in, denke ich.
Verschwendung ist geil in Deutschland, hier ein Beispiel
(von X angefangen bei blutiger Entlassung bis zur Einteilung von Sauerstoff für Lungenkranke)
aus dem Bereich Gesundheit.
Zitat:Hochrangige Mitarbeiter von Ärzteverbänden und gesetzlichen Krankenkassen berichten, es gebe in der Bundesregierung Pläne, die E-Card nach der Bundestagswahl für gescheitert zu erklären. Damit bliebe die Plastikkarte nichts weiter als ein Versicherungsnachweis, heißt es aus Kassenkreisen. Die E-Card hat nach Berechnungen des Dachverbands der Innungskrankenkassen bis jetzt rund 1,7 Milliarden Euro an Kosten verursacht.
Aus:
https://www.focus.de/gesundheit/news/elektronische-gesundheitskarte-massive-zweifel-an-zukunft-der-karte_id_7440534.html

40 % SUPER Dodgy
Zitat:Wiesloch/Berlin, 21.09.2016 – Rund 40 Milliarden Euro zusätzlich lenkt die Politik laut Rheinisch-Westfälischem Institut für Wirtschaftsforschung (RWI) bis 2020 für Mehrleistungen ins Gesundheitssystem. Das führt dazu, dass mit 40 Prozent erstmals mehr Bürger einen guten Eindruck von der Gesundheitspolitik haben als einen schlechten.
Aus:
https://mlp-se.de/presse/pressemitteilungen/2016/mlp-gesundheitsreport-2016-mehrleistungen-reichen-buergern-nicht-aus-aerzte-beklagen-versorgungsluecken/


RE: Laborreform - Wirtschaftlichkeitsboni für Ärzte - FreeNine - 28.03.2018

Hier ist mehr über die neue Laborreform zu lesen:
Laborreform: Ab dem 1. April gelten neue Regeln – endlich mehr Gerechtigkeit für Hausärzte?


RE: Laborreform - Wirtschaftlichkeitsboni für Ärzte - Inkognito - 28.03.2018

Zur Info:
Erkrankungen, oder Verdacht auf Erkrankungen, bei denen eine gesetzliche Meldepflicht besteht bleiben bei der Ermittlung des arztspezifischen Fallwertes unter Kenn-Nr. 32006 (auch) ab 1. April 2018 unberücksichtigt.
Darunter z.B. GOP Nr.
32586 quantitative Bestimmung - Borrelia burgdorferi-Antikörper
32662 Borrelia-Antikörper Immunoblot
32743 Gezielte kulturelle Untersuchung - Nachweis von Borrelien

https://www.aerztezeitung.de/pdf/2018-03-14-labor.pdf