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Urteil: Leitlinien der DBG werden nicht anerkannt - Druckversion

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Urteil: Leitlinien der DBG werden nicht anerkannt - Inkognito - 30.08.2013

Nach einem neuen Urteil des OLG München wird der gesicherte medizinisch-wissenschaftliche Erkenntnisstand nur durch die Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Neurologie widergespiegelt, nicht auch durch die Leitlinien der Deutschen Borreliose Gesellschaft e. V.


„… die Leitlinien der Deutschen Borreliose Gesellschaft keine den gängigen Leitlinien vergleichbaren wissenschaftlich gesicherten medizinischen Erkenntnisse, die gleichrangig zu beachten wären“ wie die Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Neurologie.

http://www.honsell-rechtsanwaelte.de/de/blog/do/detail/id/43.html


RE: Urteil: Leitlinien der DBG werden nicht anerkannt - Rosa45 - 30.08.2013

Kenne ich auch schon, ich werde Euch berichten wie mein Gerichtsverfahren gegen die private Unfallversicherung ausgeht .... wir stecken mitten drin.

Allerdings gibt´s bei mir nur noch die Frage, was an den geltend gemachten Schädigungen durch die Borreliose ausgelöst wurde und wie hoch der Invaliditätsgrad ist, nicht ob die Borreliose besteht.

LG an Alle


RE: Urteil: Leitlinien der DBG werden nicht anerkannt - Uschi - 30.08.2013

Beim OLG München wundert mich das überhaupt nicht.
Würde mich nicht wundern wenn der Gutachter aus der Klinik Großhadern kommt.

Liebe Grüße
Uschi


RE: Urteil: Leitlinien der DBG werden nicht anerkannt - Regi - 31.08.2013

Zitat:Insgesamt seien „… die Leitlinien der Deutschen Borreliose Gesellschaft keine den gängigen Leitlinien vergleichbaren wissenschaftlich gesicherten medizinischen Erkenntnisse, die gleichrangig zu beachten wären“ wie die Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Neurologie.

Mich würde brennend interessieren, was die DBG zum Vorwurf der fehlenden Evidenz bei ihren Leitlinien meint. Weiss da jemand was? Liest die DBG mit? Ich habe nämlich gerade eine ähnliche Herausforderung zu lösen. DBG und ILADS-Leitlinien sollen nicht über belastbare Evidenz verfügen. Nur Evidenz der IDSA sei belastbar.

LG, Regi


RE: Urteil: Leitlinien der DBG werden nicht anerkannt - Hausel - 31.08.2013

Morgen

Sags ja so lange die Herrschaften keine Druck bekommen und man ihnen nicht die Hose runterzieht wird sich nichts ändern.

Kann es nicht verstehen eine Sauerei .

Warum stellt die Deutschen Borreliose Gesellschaft e. V. keine Strafanzeige ?

***Text entfernt***

Kann man keine Sammelklage gegen die Leitlinien Deutschen Gesellschaft für Neurologie machen ?

Und die Verantwortlichen mal Dingfest machen

Oder eine Neue Homepage über die Sauerein was da abläuft!

München ist Hochburg von Sauerei.

Könnte 10 Bücher schreiben was ich dort schon erlebt habe.

Richter + Gutachter

Hausel

***Vergleiche mit Unrechtsregimen dieser Art können wir nicht dulden. Gruß Moderator


RE: Urteil: Leitlinien der DBG werden nicht anerkannt - Rosa45 - 31.08.2013

Hausel, das Problem ist ein medizinisch rechliches.

Da man bei Unfallversicherungen den Vollbeweis der Kausalität als Geschädigter beweisen muss, ist es oftmals das Problem der schlechten Vorgeschichte eines Verfahrens.

Darauf spekulieren die Gesellschaften sehr oft und bei Infektionen steht ihnen ein riesen Scheunentor als Hintertürchen offen. Du selbst musst durch ein Mauseloch.

Was mir ganz doll an der Schilderung aufgefallen ist, es gibt ja noch andere Leitlinien, Kutante Manifestationen der Lyme Borreliose u.s.w. - einer der Fehler war es auf Neuroborreliose die Klage aufzubauen (ich kenne die Vorgeschichte ja leider nicht) - eine Borreliose macht auch neurologische Beschwerden, ohne das Liquorveränderungen nachgewiesen werden müssen - das steht so in allen Leitlinien / die Neuroborreliose steht ja ausschließlich für Hirnhautentzündungen und entzündliche Veränderungen im Gehirn - bei den Leitlinienautoren der DGN. Da kann man sich das von der DGN ausgezeichnete Video des Herrn Hünerfeld doch z.B. zu Nutze machen - Nervenwurzelentzündungen (Radikulitis) z.B. sind nach deren Definition keine Neuroborreliose ..... führen aber zu Nervenausfällen im peripheren Nervensystem und Sensibilitätsstörungen z.B. Ich hoffe das ich Euch ein bischen helfen kann damit


RE: Urteil: Leitlinien der DBG werden nicht anerkannt - urmel57 - 31.08.2013

Man muss sich vorstellen, dass bis vor kurzem in USA nur ein einziger Test auf Antikörper(Borrelien) bestand. Nicht nur das, man hat aus einer Zecke (die noch nie einen Menschen gesehen hat), EINE Borrelie isoliert und diese geklont und daraus alle Tests der letzten Jahre (25?) in den USA gemacht. http://forum.onlyme-aktion.org/showthread.php?tid=2903&pid=28357#pid28357

Die variablen Antigene, die unterschiedliche Stämme dabei hervorbringen, werden dabei noch nicht mal ansatzweise berücksichtigt. Mittlerweile sind 101 Borrelienstämme bekannt, man vermutet, dass es weit mehr gibt.

Das erklärt weshalb die Zahlen der Infektionen der USA nach oben korrigiert wurden. http://forum.onlyme-aktion.org/showthread.php?tid=2868

Auf diese Tests und auf dieser Evidenz beruht ein Großteil des Gebäudes der IDSA-Leitlinien. Auf diese IDSA-Leitlinie ist die Leitlinie der Neurologen aufgebaut. Icon_seb_atommuell1

Ich bezweifle, dass Juristen sich dieser Tatsachen bewußt sind, wenn sie die Evidenz der Leitlinien der DNG so hoch halten.

Grüße vom Urmel


RE: Urteil: Leitlinien der DBG werden nicht anerkannt - Rosa45 - 31.08.2013

Glaube mir Urmel,

das wissen die meisten Rechtsanwälte, die Versicherungsgesellschaften vertreten (private wie gesetzliche) und auch die Ärzte an Unikliniken wissen das und nutzen das auch aus. Richter müssen das nicht wissen, da zur Entscheidungsfindung ja ärztliche Gutachten herangezogen werden und zur Entscheidungsfindung des Richters führen (inkl. des Vortrages der Parteien).
Das die Entscheidungsträger egal Gericht oder Schlüchtungsstelle im Süden anders ticken als die im Norden ist wohl allgemein bekannt

Mal ein kleines Beispiel von unserer Seite:

in meinem ersten "Gutachten" steht, das durch die Borreliose keine körperliche Einschränkung vorhanden wäre, weiter untern das die Borreliose (Lymearthritis) eine körperliche Einschränkung von 5 % verursacht habe - davon wahrscheinlich zu mehr als 50 % durch einen Knorpelschaden.
Widerspricht sich schon allein dadurch!

Darauf hin habe ich dieses Gutachten (nicht den Gutachter) angefochten - vorgerichtlich. In der Stellungsname des Gutachters dazu (später vor Gericht als Beweis der Gegenseite eingereicht - einfach nur überheblich und unklug), das eine Lymearthritis und eine Knorpelschädigung vorgelegen haben (nun ist die Knorpelerweichung aber so gering gewesen, das diese keinen Krankheitswert hat - Orthopäde) und schon habe ich den Vollbeweis einer Borreliose im Endstadium, den Rest muss ich dann nur mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit zur Überzeugung des Gerichts beweisen.
Das der Knorpelschaden angeblich etwas verursacht hätte, das muss nunmehr die Gegenseite im Vollbeweis beweisen (im Zivilprozess muss immer die Partei das für sie günstigere beweisen).

Liebe Grüße an alle, Rosa´s Mann LightbulbWink

PS. ich schreibe in der Ich-Form, da ich Versicherungsnehmer bin und die Klage führen muss.


RE: Urteil: Leitlinien der DBG werden nicht anerkannt - Hausel - 31.08.2013

Eben um das Gehts ja

das wissen die meisten Rechtsanwälte, die Versicherungsgesellschaften vertreten (private wie gesetzliche) und auch die Ärzte an Unikliniken wissen das und nutzen das auch aus. Richter müssen das nicht wissen, da zur Entscheidungsfindung ja ärztliche Gutachten herangezogen werden und zur Entscheidungsfindung des Richters führen (inkl. des Vortrages der Parteien).

So was muss unterbunden werden.

Und ich kann es nicht verstehen das sich der Bund so eine Blöse geben läst, es ist ja nicht das 1 mal .

Man muss gegen die Leitlinien vorgehen !

Bsp underourskin habe Boston Lyme auf der Platte so 3 Tage ja mit sochen Sachen kann man was anfangen + Kl + 3 Tage Video.

So was muss jeder wissen + Rechtsverdreher + Richter .

Nur so kann man die Mafia Knacken mit Strafanzeige werden ja alle Beschiessen .

Zum Gutachten kenne den Fall nicht aber, mit Sicherheit wäre eine Pet Gehirn hilfreich gewesen .

Hausel


RE: Urteil: Leitlinien der DBG werden nicht anerkannt - Rosa45 - 31.08.2013

Hausel,

leider kannst Du das nicht unterbinden - als Kläger bist Du ja in der Beweislast und wie willst Du Aussagen wider besseres Wissen beweisen?
Solange man durch sichere diagnostische Verfahren die Krankheit nicht beweisen kann, kommt es immer auf die Überzeugung der Entscheidungsträger an und die Unterlagen die man vorbringen kann.

Das kann man sich bei entsprechenden Grundlagenwissen aber auch zu seinen eigenen Vorteil machen, ebenso wie die Gegenseite. Es geht um Geld und da kannst Du Dir sicher sein, das da die Gegenseite versucht alle Lücken im System auszunutzen.
Da brauchst Du aber Rechtsvertretungen die mitdenken und mit Dir selbst ganz eng zusammen arbeiten. Du selbst bist als Kläger immer erstmal der, der etwas beweisen muss (so ist nunmal das deutsche Recht) - der Anscheinsbeweis greift hier nur sehr selten im Zivilrecht.