Krankschreibung bei Hartz-IV-Patienten -
landei - 05.10.2012
Die Neuregelung tritt jetzt in Kraft:
Der Arzt soll künftig bei Patienten, die Hartz-IV beziehen, prüfen, ob diese mehr als drei Stunden täglich arbeitsfähig sind bzw. an einer Eingliederungsmaßnahme teilnehmen könnten. Wird dies verneint, darf der Arzt sie arbeitsunfähig schreiben. Das sieht ein Beschluss des G-BA für Hartz-IV-Empfänger vor.
http://www.medical-tribune.de/home/news/artikeldetail/krankschreibung-bei-hartz-iv-patienten.html
RE: Krankschreibung bei Hartz-IV-Patienten -
jojo - 05.10.2012
Na tolle wurs
RE: Krankschreibung bei Hartz-IV-Patienten -
Morbus Bahlsen - 05.10.2012
im Grunde gibts das doch schon ( nur "noch" ohne Rechtsgrundlage" ), denn die JC möchten schon seit langem ein ärztlichen Befundbericht der die erwerbsfähigkeit eines Empfängers bewertet.
Kostepunkt 5€ und irgendwas

mein Arzt weigert sich für diesen Betrag auch nur den Stift in die Hand zu nehmen, ausserdem stellt doch ein Arzt die arbeits oder eben AU fest
Über die Erwerbsfähigkeit entscheidet doch die DRV
was ist denn wenn ein Arzt sagen würde unter 3 St. der Amtsarzt sagt mehr als 6 St.?
hmmmmmm
also gilt in Zukunft das Wort meines behandelnden Arztes mehr als das des JC Amtsarztes?
Und soll das heissen wenn mein Arzt sagt unter 3 St. bekomm ich auch weniger Geld?
oder doch nicht wenn der Amtsarzt sagt 6 o. mehr St.?
Das kann doch gar nicht funktionieren

letztendlich wird es doch darum gehen Geld zu sparen...wie immer also
RE: Krankschreibung bei Hartz-IV-Patienten -
Amrei - 08.10.2012
Hallo zusammen,
das Theater mit der Krankschreibung haben wir auch einige Jahre mitgemacht, ( meine Tochter) und Borreliosekranke, die am Telefon Rat suchten.
Es war von Ort zu Ort unterschiedlich.
Ein Mensch, der mindestens 3 Std.pro Tag arbeiten kann, ist den meisten Jobcentern ein Dorn im Auge, weil er eh schlecht vermittelbar ist. Deshalb suchen sie Haus-Ärzte, die den Betreffenden dann nur bis zu 3 Stunden bescheinigen.
Damit fält man aus der Hartz- 4 Versorgung raus.
Leider finden sich immer mal wieder solche Ärzte, die den Jobcentern auf Kosten der Betroffenen "zuarbeiten".
Wenn sich die Krankschreibungen länger hinziehen, bekommen viele die Aufforderung, nun Sozialhilfe und Erwerbsunfähigkeitsrente zu beantragen.
Dabei könnten die meisten von zu Hause aus zum Beispiel durchaus bis zu 6 Stunden arbeiten ( am PC o.ä.)
Das wird aber nicht anerkannt.
Die Sachbearbeiter sind fast alle äußerst stur und wiegeln alle Vorschläge ab.
Wer dagegen gesund ist, aber jede Arbeit ablehnt, erhält noch jahrelang Unterstützung- im Gegensatz zu chronisch Kranken.
die will man nicht haben.
Das hat mich schon sehr oft auf die Palme gebracht.
Aber es gab auch einen Lichtblick in Pforzheim.
Dort brachte man mehr Verständnis auf, und der chronisch Erkrankte wurde nicht "rausgeworfen".
Es gibt sie also auch noch: die Sachbearbeiter, die sich einfühlen können und nicht nur stur ihre Vorschriften ausüben.
LG
Amrei
RE: Krankschreibung bei Hartz-IV-Patienten -
Morbus Bahlsen - 08.10.2012
logo ist man dem JC ein Dorn im Auge weil letztenendes können die mit unsereiner ja gar nichts anfangen :-/
Grusi ist aber auch erst dann wenn der JC Arzt sagt hier geht erst einmal gar nichts mit Job!
Wenn der anderer Meinung ist, wie z.B. in meinem Fall, hängste weiter beim JC und darfst dich mit denen rumärgern

Rente gibbet nicht, Rehabericht sagt unter 3 St., JC Arzt sagt sogar 6 St

, mein Arzt sagt AU
da wirste doch bekloppt