Erwerbsminderungsrente -
Antje 1973 - 09.04.2014
So ihr lieben
Ich sollte Erwerbsmiderungsrente beantragen
Bin gerade 40 und steh da vor einem Problem ..was muss ich tun was muss ich beachten ...
Glgl
Edit:
Nur Rechtschreibfehler in Threadtitel geändert für bessere Auffindbarkeit mit der Forumsuche.
Gruß Moderator
RE: Erwerbsminderunsrente -
leonie tomate - 09.04.2014
Hallo Antje,
ich beschäftige mich (leider) auch gerade mit dem Thema und bin am recherieren.
Bei der Beantragung kann so einiges schief laufen, schau mal hier...die Tpps finde ich ganz gut:
http://www.erwerbsminderungsrente.biz/ihre-hausaufgaben/krankengeschichte-ausarbeiten/
Außerdem sollte man sich vor Antragstellung individuell beraten lassen, Oder das Ganze direkt komplett über einen Rentenberater laufen lassen.
Das kostet zwar etwas, aber das kann sich durchaus lohnen.
Eine kostenlose Erstberatung gibt es in Sozialberatungsstellen, oder bei den sogenannten Versicherungsältesten (Ehrenamt).
Liebe Grüße
Leonie
RE: Erwerbsminderunsrente -
johanna cochius - 09.04.2014
Hallo!
Da ich schon die EU-Rente erhalte gebe ich Dir nur den Tipp:
Versuche es nicht alleine mit der Diagnose Borreliose...
Z.B. Somatoforme Schmerzstörung und Fibro sind dafür anscheinend besser geeignet.
In der Regel muss man vorher noch in eine Reha gehen, dort hat mir ein Gespräch mit dem Sozialdienst sehr geholfen...
Alles Gute!
RE: Erwerbsminderunsrente -
Rosa45 - 09.04.2014
Hallo Antje,
stimme Leonie und johanna zu.
Ich habe es allein beantragt, alle behandelnden Ärzte haben sehr ausführlich meine Beeinträchtigungen geschildert und trotzdem bin ich vor Gericht.
Bei mir stehen die Diagnosen wie Polyneuropathie, Pseudoneurasthnie (CFS), chronische Sinusitis, chronische Immunschwäche mit häufiger Infektanfälligkeit, chronische Kniegelenksbeschwerden, Wirbelsäulenverkrümmung mit ständiger Schmerzsymptomatik, erhebliche Schwäche der Rumpf und Schultermuskulatur, Tachykardie, häufige Krämpfe in Beinen und Händen, erhebliche schmerzbedingte Ein- und Durchschlafstörungen, starke somatoforme Schmerzstörung....
Das schon vor meinem Unfall und die Rentenversicherung hat das wegbegutachtet und ist immer noch der Meinung, das man mit dem Krankheitsbild über 6 Stunden im Schichtsystem leichte Arbeiten verrichten kann.
Nach dem Unfall habe ich noch erhebliche Behinderungen im re. Schultergelenk, Hemiparese mit motorischer Darmstörung u.s.w. So das ich die starken Schmerzmittel wie Tillidin u.s.w. überhaupt nicht mehr nehmen darf (sorgt sonst zusätzlich für Darmträgheit) - das würde trotzdem nichts ändern
LG Rosa
RE: Erwerbsminderunsrente -
Amethyst - 09.04.2014
Hallo!
Ich habe meine Erwerbsminderungsrente völlig problemlos durchbekommen (zum Zeitpunkt der Erstgewährung 2008 war ich auch 40), auch die beiden Verlängerungen (die letzte erfolgte unbefristetnach nur etwas mehr als 4 Jahren), allerdings nicht wegen Borreliose, sondern wegen der Psyche. Das ist auch berechtigt. Es gab entsprechende Vorerkrankungen, die Borreliose war bei mir nur noch eine "Zugabe".
Ich habe ursprünglich nicht für die Rente gekämpft, sondern dagegen, weil mein Job im Waldkindergarten mein Lebensinhalt war, aber in der Reha, die ich mir im Widerspruchsverfahren erkämpft hatte, wurde schon in der ersten Oberarztvisite von Vollrente gesprochen und irgendwann musste ich einsehen, dass es wirklich nicht mehr geht.
Den offiziellen Rentenantrag habe ich dann in der hiesigen Geschäftstelle der DRV gestellt.
Mein Rat an Dich wäre, Dich hier
http://www.krank-ohne-rente.de
zu registrieren, da habe ich eine Zusammenfassung zum Thema Erwerbsminderungsrente gepostet, mit diversen Links zu Formularen und was sonst noch wichtig ist.
http://www.krank-ohne-rente.de/viewtopic.php?p=4436#p4436
(da ich festgestellt habe, dass ich das hier im Forum noch gar nicht gepostet habe, werde ich das mal nachholen, dann ist es für alle zugänglich).
Und nach Tipps zum Thema kann man ohnehin auch dort immer fragen.
Liebe Grüße
Annette
RE: Erwerbsminderunsrente -
Oolong - 09.04.2014
Hallo Antje,
zu diesem Thema habe ich im Forum schon viel geschrieben, das für dich interessant wäre, bitte gehe mal über die Suchfunktion und suche über Oolong meine Beiträge und schaue dir dann diejenigen zum thema Rente usw. an.
Jetzt das:
Borreliose gilt offiziell als heilbare Krankheit, und darauf kriegt man keine Rente!
Ich bin über "Zustand und bleibende Leistungseinschränkung
nach Borreliose gleich im ersten Analuf berentet worden mit ungefähr 54.
Meine borreliose ist bewiesen, Befunde vorgelegt.
Berentet wird man nicht auf eine Krankheit, sondern auf absehbar bleibende Leistungseinschränkung mit weniger als 6 Std. täglicher Belastbarkeit (= Teilrente) oder weniger als 3 Std. tgl. (= Vollrente), je nach Zustand/Prognose und wahrscheinlich auch Alter befristet oder wie bei mir unbefristet.
Also nicht auf der Borreliose rumreiten, das kann nur schief gehen.
Warum man nicht voll leistungsfähig ist, ist bei der Rentenbewilligung sekundär, wichtig ist,
daß man nicht voll leistungsfähig ist, warum auch immer.
Es kommt eine Neuregelung per Gesetz zu den Abzügen. Nach der bisherigen Regelung bleiben Abzüge wegen vorzeitiger EU-Rente bis ans Lebensende, nach der kommenden Regelung nicht mehr.
Bestandsrenten sollen
nicht angepaßt werden, also nicht voreilig sein für den Fall, daß es schnell geht und du noch unters alte Gesetz fallen solltest.
Vorherige Reha ist gängige Praxis, auch dort nicht auf Borreliose rumreiten, sondern bleibende Folgen durch nicht genügend behandelte Borreliose anführen, der Reha-Abschlußbericht wird meist als Gutachten für die Entscheidung über Rente ja/ nein verwendet.
Wird positiv entschieden, wird dann das Datum der Antragstellung für die Reha rückwirkend als Datum für den Rentenantrag verwendet und es gibt entsprechende Nachzahlung.
Vorher ausrechnen lassen, wie hoch jetzt deine volle oder teilweise EU-Rente wäre. Ev. kommt dann nur Teilrente infrage, weil die Vollrente samt zulässiger Zuverdienstregelung zu niedrig ausfallen würde, um damit auszukommen.
Ablehnung einer Reha kann zum Vorwurf mangelnder Mitwirkungsbereitschaft bei der Wiederherstellung der Leistungsfähigkeit führen mit Leistungskürzung beim Arbeitsamt, Vorsicht!
LG Oolong
RE: Erwerbsminderunsrente -
Rosa45 - 09.04.2014
Hallo Oolong,
darf ich mal fragen, wie die Borreliose bei Dir bewiesen wurde?
Hattest Du PCR oder ähnliches und wenn ja, aus welchen Gewebe?
LG Rosa
RE: Erwerbsminderunsrente -
FreeNine - 09.04.2014
Hallo Antje,
bist du noch in dem Arbeitsverhältnis und krank geschrieben?
Bekommst du noch Krankengeld? Oder bist du schon ausgesteuert?
Wenn du einen Rentenantrag stellen willst, haben dir ja schon andere Foris einige nützliche Informationen mitgeteilt.
Solltest du Ausgesteuert sein, und stellts den EM-Rentenantrag, dauert ja die Bearbeitung auch seine Zeit. Da kannst du aber im Zuge der
Nahtlosregelung Arbeitslosengeld beantragen, d.h. vorrausgesetzt du hast beim ALG1 noch Ansprüche. Das bedeutet, du kannst mit der Nahtlosregelung sprich ALG1 deine Zeit der Rentenbeantragung überbrücken und wirst als nicht vermittelbar eingestuft. Allerdings musst du auch Lückenlos arbeitsunfähig geschrieben sein, geschrieben werden für die Zeit. Ja und durch die Meldung bei der Agentur für Arbeit bist du somit auch weiter versichert.
Also bis dahin kann ich dir auch weitere Fragen beantworten. Aus persönlicher Erfahrung heraus.
Ist das ALG1 alle, kommt ALG2 (Allerdings ist es da mit dem Anspruch etwas anders, da kommt dann die Bedarfsgemeinschaft ins Spiel). Da ich in einer WG wohne, mußte dies auch bewilligt werden. Auch hier bei ALG2 bist du bei paralleler Krankschreibung und laufendem Rentenantrag erst mal abgesichert und giltst als nicht vermittelbar.
Ist deine Rente dann mal rückwirkend durch, werden sie dann diese Leistungen mit Tag der Bewilligung verrechnen. Ich hoffe, das ich alles nach besten Wissen und Gewissen aufgeschrieben habe.
Natürlich ist es auch wichtig, einen Arzt an der Hand zu haben, der dich unterstützt und dir bescheinigt, das du nicht mehr die volle oder halbe Leistungsfähigkeit hast und dir das auch so bescheinigt. Egal was für eine Erkrankung es in diesem Fall ist.
LG FreeNine
PS: Viele dieser Abläufe, waren den Mitarbeitern in den Ämtern nicht bekannt /bewußt z.B. die Nahtlosregelung, da mußten ich/wir auch erst mal nachstoßen und dann wurde das erste Geld binnen zwei Stunden überwiesen. D.h. die spielen nach meinen Verlauf und der daraus gewonnenen Erfahrung alle mit dir und deinen Nerven, denn keiner will vom "Kuchen" was abgeben und muss bzw. soll sparen. D.h. du musst dich darauf einstellen, mit Zeit wird sehr gern gespielt, warscheinlich das man einen Fehler macht usw.
Bedenke: Wer möchte dir freiwillig und letztendlich mit 40 ect. schon Rente zahlen... Außer du hast eine "hieb- und stichfeste" Erkrankung, die keine Zweifel mehr aufkommen lässt...
Ich habe schon 13 Jahre mehr auf dem Rücken und der Antrag quält sie unendlich!!
RE: Erwerbsminderunsrente -
Morbus Bahlsen - 10.04.2014
wenn da mehr ist als "nur" die Borreliose macht es wohl Sinn
Ich kenne niemenden der "nur" wege einer Borreliose in Rente gegangen ist
Mein Fehler war auch darauf zu bestehen das meine Probleme durch die LB kommen - DAS WAR EIN FEHLER -
Das passiert mir jetzt nicht mehr. Aber da sind bei mir auch noch einige Dinge (Diagnosen) sowie die damit verbundenen Einschränkungen hinzu gekommen im laufe der Letzten Jahre
In meinem Fall hat der Reha Bericht der klar ausgesagt hat unter 3 Stunden absolut nichts genützt
RE: Erwerbsminderunsrente -
landei - 10.04.2014
....hat sich erleidgt, Leonie war schneller ...