Informationen zur Erwerbsminderungsrente und Begutachtung -
Amethyst - 09.04.2014
Hallo!
Wenn jemand einen Antrag auf Erwerbsminderungrente stellen will bzw. muss, weiß er in der Regel nicht, was auf ihn zukommt, wie das alles rechtlich ist, was zu beachten ist, es fällt schwer, die Formulare auszufüllen...
Ich möchte deshalb einige grundlegende Informationen und Links zur Thematik zusammenfassen, um einen Überblick zu geben.
Das Renten-ABC
Über 150 Fachbegriffe
> Was steckt hinter den Begriffen?
> Welche weiteren Informationen Sie erhalten können
Das Renten-Lexikon Von Altersgrenze bis Zeitrente-Das Rentenlexikon
Merkblatt Das Rentenantragsverfahren
Rente bei teilweiser Erwerbsminderung
Rente bei voller Erwerbsminderung
Erwerbsminderungsrente - Broschüre des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
Die Rentenversicherung-Verlässlicher Partner von Anfang an (leider sind das oft nur schöne Worte). Da ist auch ein Kapitel zur EM-Rente drin.
Erwerbsminderungsrente-Das Netz für alle Fälle
Reha und Rente für schwerbehinderte Menschen
Rentner und ihre Krankenversicherung
Kranken- und Pflegeversicherung der Rentner
Erwerbsminderungsrentner-soviel können Sie dazuverdienen
Rente und Scheidung (Versorgungsausgleich)
Wichtig zu wissen ist, dass die Gesetzliche Rentenversicherung wie alle Versicherungsträger laut zur Aufklärung, Beratung und Auskunft verpflichtet ist.
Auskunftspflicht
Adressen von Beratungsstellen, Gemeinsame Reha-Service-Stellen sowie Versichertenberater und Versichertenälteste, in der Nähe, wo man sich beraten lassen kannst, findet man hier:
Suche nach Auskunfts- und Beratungsstellen und Versichertenberatern/-ältesten
kostenloses Servicetelefon
Onlinie-Terminvereinbarung
Welcher Versicherungsträger ist zuständig
Kommunikation mit der DRV
Wenn man wissen möchte, ob man die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente erfüllt und wie hoch die Brutto-Rente in etwa sein wird, kann man bei der DRV eine Renteninformation anfordern.
Die Renteninformation-Mehr wissen
Konto-Information
Man kann den Antrag auch direkt in einer Geschäftsstelle stellen, mir hat der Sachbearbeiter die Fragen vorgelesen, die Antworten gleich am PC eingegeben und den Antrag dann sofort online nach Berlin geschickt, ein Formular über meine Beschäftigungsverhältnisse musste ich dann noch nachreichen.
Es ist sinnvoll, zum Termin alle Versicherungsunterlagen mitzunehmen, auch wenn die das im Prinzip alles im Computersystem haben.
Antragsformulare Komplettpaket Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit einschließlich Krankenversicherung der Rentner
Komplettpaket verkürzter Antrag auf Versichertenrente (Weitergewährungsantrag)
Anträge online stellen
In der Regel wird man während des Rentenverfahrens zu mindestens einem Gutachter geschickt. Leider läuft es dort oft nicht so, wie es sollte, deshalb ist es sinnvoll, vorher zu wissen, was einen ungefähr erwarten könnte und dort nicht ganz unvorbereitet hinzugehen.
Merkblatt für den behandelnden oder Hausarzt
Auf S. 5 steht was Interessantes:
Sollte eine Begutachtung bevorstehen, ist es oftmals zweckmäßig etwa 1 bis 3 Tage vor dem Gutachtenstermin vom Haus- oder behandelnden Arzt den momentanen Gesundheitszustand feststellen zu lassen. Unmittelbar nach dem Gutachtenstermin sollte der momentane Gesundheitszustand nochmals festgestellt werden, wenn eine Verschlechterung eingetreten wäre. Oftmals ist ein Gutachtenstermin anstrengend und der momentane Gesundheitszustand wird durch den Gutachtenstermin verschlimmert.
Diese Verschlimmerung sollte ärztlich festgehalten werden, weil dies ein Argument im Rentenverfahren darstellt. Verschlechtert sich durch einen Gutachtenstermin der Gesundheitszustand, kann man davon ausgehen, dass sich der Gesundheitszustand durch eine Erwerbstätigkeit ebenfalls verschlechtern wird. Dies lässt darauf schließen, dass eine Erwerbstätigkeit nur noch auf Kosten der Restgesundheit stattfinden könnte. Eine Erwerbstätigkeit auf Kosten der Restgesundheit darf nicht sein und dies würde auf die Notwendigkeit der Zahlung einer Erwerbsminderungsrente hindeuten.
Zusammenfassung von http://www.krank-ohne-rente.de -Beiträgen zum Thema Begutachtung
Begutachtung von Schmerzen
(nur mit Registrierung lesbar, Übertragung hierher für alle lesbar schwierig, zumal die Texte nicht alle von mir sind, Urheberrecht)
Merkblatt Gewährung öffentlicher Leistungen wegen gesundheitlicher Einschränkungen
Verhalten beim Gutachter Merkblatt für Invaliditäts- und Rentenangelegenheiten
Leitlinien zur Sozialmedizinischen Beurteilung diverser Erkrankungen zum Download
Ärztliche Begutachtung in der Psychosomatik und Psychotherapeutischen
Medizin - Sozialrechtsfragen (Auszug)
Der ärztliche Reha-Entlassungsbericht (bei mir war er rentenrelevant, galt als Gutachten)
Das ärztliche Gutachten für die gesetzlicher Rentenversicherung-Hinweise zur Begutachtung
Es ist nicht leicht, Erwerbsminderungsrente zu bekommen, aber lasst Euch nicht einschüchtern und abwimmeln, wehrt Euch bei Ablehnung! Dazu bitte auch mal hier
http://www.krank-ohne-rente.de/viewtopic.php?p=6426#p6426 das blau geschriebene lesen!
"Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren. " (Bertold Brecht)
Liebe Grüße
Annette
RE: Informationen zur Erwerbsminderungsrente und Begutachtung -
FreeNine - 11.10.2016
Begutachtung
Leitfaden für die arbeitsamtsärztliche Begutachtung
(derzeit in Überarbeitung)
Zwischenstand: 1. September 2000
Herausgeber: Bundesanstalt für Arbeit
Der Leitfaden enthält sehr übersichtlich und umfangreich generell viele Informationen wie eine Begutachtung ablaufen sollte und m.E. leicht verständlich.
Wer psychische und körperliche Schäden zu verzeichnen hat, kann sich hier auch eine kurze Information zur Bewertung und Einteilung der Schwere und damit verbundenen Einschränkungen holen.
Ist ggf. hilfreich zur Gesprächsvorbereitung generell einer Begutachtung, wenn es um diverse Einschränkungen geht.
RE: Informationen zur Erwerbsminderungsrente und Begutachtung - Ehemaliges Mitglied - 11.10.2016
Etwas über Gutachter.
http://www.focus.de/finanzen/recht/revolution-an-deutschen-gerichten-gutachter-muessen-kuenftig-ihre-unabhaengigkeit-beweisen_aid_975384.html
Seite 8 - 3. Aus welchem Lager kommt ihrer ?
http://www.borreliose-nachrichten.de/Schweiz_med_RID-Foundation.pdf
[/quote]
RE: Informationen zur Erwerbsminderungsrente und Begutachtung -
Red-Road81 - 21.11.2016
1)
Hallo und einen hoffentlich schönen Montag wünsche ich Euch.
Ich habe mir mal die Mühe gemacht ein paar Links zusammen zu stellen und markante Stellen heraus zu arbeiten. Es geht um Gutachten und darum, dass es vollkommen legitim ist einen Zeugen oder eine vertraute Person mit dabei haben zu wollen! Denn das wird ja gern immer abgeschmettert. Und das ist grundsätzlich nicht einfach so *schnipp" wie diese hohen Herrschaften es uns machtvoll suggerieren: Ein Nein und Du hast zu kuschen. Das ist falsch! Ihr dürft, könnt und müsst Euch widersetzen.
Ich starte mal mit diesem folgenden Link:
Der erste Satz sagt direkt schon Einiges aus. Denn genau so und nicht anders wird da oft verfahren! Mit Fragen die mitunter auch einfach unverschämt sind. Insbesondere dann, wenn es mal wieder ein Gutachten ist welches letztendlich nur psychiatrisch ist. Und DAS wird vorher nämlich meistens so explizit nicht genannt!
>>> DENN ANGESICHTES DER TIEF IN DIE PERSÖNLICHKEIT UND MENSCHENWÜRDE DES ZU UNTERSUCHENDEN EINGREIFENDE BEWEISAUFNAHME DURCH EINEN ÄRTZLICHEN SACHVERSTÄNDIGEN KANN - SELBST AUS UNSACHLICHEN GRÜNDEN - EINE BEGLEITUNG DURCH EINE VERTRAUENSPERSON BEI DER UNTERSUCHUNG GERECHTFERTIGT SEIN ::::: Dann mag zwar der Sachverständige die Untersuchung ablehnen, wenn er hierfür sachliche Argumente hat. Wenn er sie aber nicht durchführen will, weil in Anwesenheit einer Vertrauensperson des zu Untersuchenden nicht das "notwendige Vertrauensverhältnis" hergestellt werden könne und eine "ordnungsgemäße Begutachtung" so nicht möglich sei, wie der vom Sozialgericht bestellte Sachverständige ohne weitere überzeugende sachliche Begründung in den Telefaxen vom 01.12.2005 mitgeteilt hat, dürfte das Misstrauens des zu Untersuchenden in DIE OBJEKTIVITÄT des Sachverständigen nachvollziehbar und
der Sachverständige damit ausgeschlossen sein <<<
http://www.dystonie-forum.de/viewtopic.php?t=762
2)
Auszug:
>>> Die Begründung ließt sich wie Vernunft und Verstand. Gar so als ob diese in der Entscheidung die übergeordnete Rolle einnahm. Meistens ist es so, dass die Gerichte „Ihre“ Gutachter gewähren lassen und einer Begleitperson eher kritisch und ablehnend als zusprechend gegenüber stehen.
Das sich das im OLG Hamm so nun zu getragen hat, kann durchaus als Meilenstein in der Gerichtsbarkeit bezeichnet werden.
Es bleibt nun zu hoffen, dass viele Unfallgeschädigte dies zum Anlaß nehmen und Mithilfe dieser Entscheidung sich zu den anstehenden med. Begutachtungen begleiten lassen. Die Richter am OLG Hamm erteilen eine Aussicht auf Erfolg eines Zeugenbeweis, wenn begleitet wird. Ein hohes Gut das es gilt auch umzusetzen. Umzusetzen mit der richtigen Begleitperson und mit den richtigen „Handwerkszeug“ – dem Gedächtnisprotokoll. Das Protokoll muss bereits im Vorfeld mit den wichtigsten Inhalten gefüttert werden und mit der Begleitperson erstellt und von dieser mit unterschrieben werden. Nur dann hat‘s Gewicht ! .... <<<<
https://nw.crps-netzwerk.org/cms/koeln/begleitperson-bei-gutachten-zugelassen/
3)
Durch den Anspruch auf ein faires Verfahren und den Grundsatz der Parteiöffentlichkeit sollte jedoch der Wunsch nach Hinzuziehung einer Begleitperson grundsätzlich berücksichtigt werden (siehe Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 23. Februar 2006, Aktenzeichen: L 4 B 33/06). Der generelle Ausschluss von Begleit- und Vertrauenspersonen – ob Ehepartner oder Anwalt – ist nicht möglich.
http://www.vdk.de/rheinland-pfalz/pages/67791/anwesenheit_von_begleitpersonen_bei_begutachtung
4)
In einer weiteren Entscheidung des
LSG Rheinland-Pfalz vom 20.Juli 2006 – Az.: L 5 KR 39/05 –
wird ausgeführt, dass der Gutachter im Verwaltungsverfahren dem Begehren des Probanden, die Anwesenheit einer Vertrauensperson bei der Untersuchung zu gestatten, nicht ohne Weiteres widersprechen darf.
http://www.reha-recht.de/fileadmin/download/foren/c/2013/C1-2013_Anwesenheit_Begleitpersonen_bei_Begutachtung.pdf
5)
Am 3. Februar 2015 fällte das Oberlandesgericht Hamm ein wichtiges Urteil in Sachen psychologischer Begutachtung. Das Gericht urteilte, dass man zu einer familienpsychologischen oder psychiatrischen Begutachtung durch ein Gericht eine Begleitperson mitnehmen oder das Gespräch aufzeichnen darf.
Im Verfahren ging es um eine behauptete, unsachliche Äußerung der Sachverständigen, die der damalige Proband nicht nachweisen konnte. Die Sachverständige verweigerte die Anwesenheit einer Begleitperson und die Anfertigung einer Tonaufnahme.
Eine eindeutige Rechtslage im Sinne einer gefestigten oder gar höchstrichterlichen Rechtsprechung, die regelt ob jemand bei einer psychologischn oder Begutachtung eine Begleitung durch einen Beistand oder eine Tonaufzeichnung beanspruchen könne, existierte bisher nicht.
Das Gericht begründete seine Entscheidung damit, dass ein medizinisch oder psychologisch zu begutachtender Beteiligter ansonsten keine Möglichkeit hätte, gegenüber „Wahrnehmungsfehlern“ des Sachverständigen effektiven Rechtsschutz zu erlangen. Im Zweifel würde sich der Sachverständige in der Regel darauf berufen, den Hergang des Explorationsgesprächs nach seiner Überzeugung und Erinnerung richtig aufgezeichnet zu haben.
In jüngster Vergangenheit sind Psycho-Gutachter immer wieder öffentlich für ihre fragwürdigen Methoden kritisiert worden. Fälle wie Gustl Mollath, Ulvi Kulaç oder der hessischen Steuerfahnder, die auf Grund eines psychiatrischen Gutachtens kaltgestellt wurden, werfen unangenehme Fragen auf.
Mehr Informationen zum Thema:
http://www.meinungsverbrechen.de/urteil-begleitperson-oder-tonaufzeichnungen-bei-psychologischer-begutachtung-gestattet/
6)
>>> Angesichts dessen, daß bei 48,8% der befragten Psychologen und 29,2% der befragten Psychiater mehr als die Hälfte der Einnahmen aus Gutachtertätigkeiten stammen, sieht die Studie die Neutralität gefährdet <<<<
>>> Das DSM (auch bekannt als die Bibel der Psychiatrie) ist ein von der American Psychiatric Association (APA) herausgegebenes, psychiatrisches Diagnosehandbuch. Die darin enthaltenen Krankheitsbilder werden jedoch nicht, wie bei körperlichen Krankheiten entdeckt. Bei jeder Revision des Buchs treffen sich Vertreter der APA und stimmen darüber ab, welches Verhalten nun als psychisch Krank pathologisiert werden soll und welches nicht. Das DSM dient auch als Referenz für das Kapitel F des in Europa gebräuchlichen, von der WHO herausgegebenen Diagnosehandbuchs ICD. Dort finden wir dann z.B. unter dem Diagnoseschlüssel ICD-10 F99 die Psychische Störung ohne nähere Angabe.
Mit solchen schwammigen Krankheitsbildern können Psychologen und Psychiater wirklich jeden nach belieben pathologisieren <<<<
>>> Der Diplom-Psychologe Dr Hans-Ulrich Gresch meint deshalb : Psychiater haben vor Gericht nichts zu suchen. Es sei denn als Angeklagte <<<
http://www.meinungsverbrechen.de/psycho-gutachter-im-kreuzfeuer-der-kritik/
7)
Gerichtsgutachten: Oft wird die Tendenz vorgegeben
Bei einer Befragung von Gutachtern gab etwa ein Viertel an, beim Gutachtenauftrag durch das Gericht eine Tendenz signalisiert bekommen zu haben
http://www.aerzteblatt.de/archiv/154014/Gerichtsgutachten-Oft-wird-die-Tendenz-vorgegeben
8)
Auszug (alles lesen sehr empfehlenswert) :
>>>> Dr.med.Rolf-R-Frieling
FA f. Anaesthesiologie
FA f. Allgemeinmedizin
Spezielle Schmerztherapie
Herner Str.351, 44807 Bochum
e- mailRolf.Frieling@t-online.de
Bearbeitung einer STELLUNGNAHME des BUNDESVERSICHERUNGSAMTES zur Frage der Gutachterpraxis der BfA bei Betroffenen der Schmerzkrankheit genannt Fibromyalgie- Syndrom (FMS) vom 19.02.2003
Sehr geehrte Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen, ,
die Schilderung der aktuellen Gutachterpraxis der BfA gegenüber Betroffenen mit Ganz-körperschmerzen als Hauptsymptom einer chronischen Schmerzkrankheit ist kritisch zu bewerten, da in der Gutachtensituation in der Regel die falschen Fragen gestellt und die im folgenden beschriebenen falschen Antworten gegeben werden.
Ein Orthopäde fragt und untersucht im Gebiet die Gelenkbeweglichkeit, der Neurologe findet apparativ keine erfassbare Pathologie, der Psychiater will von Schmerzen nichts wissen. Muskeln und der neuropathische Schmerz sind die unbekannten Wesen der Gutachterpraxis, besonders der chronische Schmerz in seinen vielschichtigen Dimensionen.
Zugrunde liegende gemeinsame Lücke ist eine nicht existente Aus-/Weiter-/Fortbildung zum Erkennen algesiologisch relevanter Probleme, die in der aktuellen Gutachterpraxis bei chronischen Schmerzfragestellungen ihren (traurigen) Höhepunkt finden.
Eine FEHLENDE Funktionsstörung im Bewegungssystem, ausser Relief- und Tonusprüfung der MUSKULATUR keine weitere Untersuchung/Prüfung des grössten menschlichen Organs, keine pathologische Neurologie – dies ist für diese Gebiete unfassbar, also nicht vorhanden: nur jahrelange Schmerzen?
Ab, marsch in die Psychiatrie, keine Leistungseinschränkung vorhanden, psychogen überlagert, depressive Anpassungsstörung, sofort vollschichtige Tätigkeit mit Einschränkungen möglich (die Einschränkungen resultieren aus der jahrelangen Praxis, Diagnostik mit Roentgen, CT und wiederholten MRTs zu gestalten): und das bei chronischer Schmerzkrankheit und Chronifizierungsstadium III ..... <<<<
http://www.zwergdavid-riesegoliath.de/sozialmedizinische-begutachtung-und-gutachten-durch-die-rentenversicherung/
RE: Informationen zur Erwerbsminderungsrente und Begutachtung -
Markus - 21.11.2016
Es ist schwierig jemanden von einem Sachverhalt zu überzeugen, wenn das Einkommen dieser Person davon abhängt genau diesen Sachverhalt zu negieren.
RE: Informationen zur Erwerbsminderungsrente und Begutachtung - Ehemaliges Mitglied - 21.11.2016
@ #5
Die Revolution von 2013
Zitat:Gutachter und Sachverständige vor Gericht sollen künftig etwaige Zweifel an ihrer Unabhängigkeit
selbst ausräumen.
ABER
http://www.focus.de/finanzen/recht/revolution-an-deutschen-gerichten-gutachter-muessen-kuenftig-ihre-unabhaengigkeit-beweisen_aid_975384.html?fbc=fb-shares
RE: Informationen zur Erwerbsminderungsrente und Begutachtung -
FreeNine - 08.12.2016
Hier findet man auch die ein oder andere ggf. hilfreiche Information:
unter
Selbsthilfe eines Fachanwalts für Medizinrecht:
(es geht zwar eher um Behandlungsfehler ect., aber einiges überschneidet sich ja eh...)
- Gedächtnisprotokoll und Krankenunterlagen
- Zweitmeinung
- MDK-Gutachten
- Schlichtungsverfahren
- Anwalt für Arzthaftungsrecht
- Strafanzeige/Presse/Internetbewertungen
-
Musterschreiben zum Download
Zitat:Außerdem finden Sie bei den folgenden, externen Links weitere hilfreiche Informationen:
Anwalt.de: Stöbern Sie in den Rechtstips auf Anwalt.de
AWMF: Leitlinien für medizinische Behandlung
Medilaw: Gesetzessammlung zum Medizinrecht
Netdoktor: Lexikon medizinischer Begriffe
Rechtsanwälte Kotz: Urteilssammlung zum Medizinrecht
ÖRA: (kostenlose) Öffentliche Rechtsauskunft Hamburg
Patienteninitiative: Umfrage zu Patientenbeschwerden
Patientenverfügung/Vorsorgevollmacht: Muster des BMJ
Prozesskosten-Rechner
Prozesskostenhilfe-Rechner
Schmerzensgeld.info: Fallsammlung zu Schmerzensgeldern
UPD: kostenfreies Orientierungsgespräch
Zahnarzt-Abkürzungen in der Patientenkartei nach BEMA-Z
DAV-Prozesskostenrechner
PKH-Rechner
Prozesskostenhilferechner
PS. auf die Seite gehen und dann funktionieren auch die Links im Zitat
RE: Informationen zur Erwerbsminderungsrente und Begutachtung -
bine - 09.12.2016
(09.04.2014, 11:49)Amethyst schrieb: [...]
Liebe Grüße
Annette
Edit:
Hallo bine,
ich habe Deinen Beitrag gekürzt, da er ausschließlich den Eingangsbeitrag von Amethyst enthielt.
Vielleicht hast Du ja vergessen, Deine eigenen Gedanken dazuzuschreiben oder Dein Rechner ist währenddessen abgestürzt, dann kannst Du selbstverständlich den Beitrag noch einmal bearbeiten.
Gruß Moderator