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Erfahrungen mit Anwaltskanzlei Z. XXX, Marburg - Druckversion

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Erfahrungen mit Anwaltskanzlei Z. XXX, Marburg - Papa - 07.09.2014

Hallo,

wer wird/wurde von der Anwaltskanzlei Z.XXX in Marburg vertreten und kann mir etwas von seinen Erfahrungen berichten?

Da ich neu im Forum in, kurz zu mir: Ich habe selbst keine Borreliose, mein Sohn ist aber seit seinem 2. Lebensjahr an (mittlerweile chronischer) Borreliose/Neuroborreliose erkrankt.

Unser damaliger Kinderarzt hatte trotz (von ihm auch dokumentierten) Zeckenstichs, trotz auf eine Borreliose hindeutender Symptomatik und trotz mehrmaligen Nachfragens von uns, ob eine Borreliose vorliegen könne, über Monate hinweg eine Borreliose immer wieder ausgeschlossen und sich auch die ganze Zeit über geweigert, eine Borrelienserologie oder eine prophylaktische Antibioatikatherapie durchzuführen.

Wir werden deshalb auch schon seit 3 Jahren anwaltlich vertreten und befinden uns noch in der außergerichtlichen Phase. Es liegt mittlerweile auch ein Gutachten des MDK vor, das den Behandlungsfehler bestätigt, trotzdem wird der Behandlungsfehler von der Gegenseite weiterhin bestritten.

Die Sache ist jetzt die, dass wir mit unserer momentanen Rechtsanwätin zwar grundsätzlich schon zufrieden sind, aber trotzdem überlegen, zur Kanzlei Z.XXX zu wechseln. Zum einen, da unsere Rechtsanwältin zwar Medizinrechtlerin ist, aber leider keine Erfahrung mit Borreliosefällen hat, was gerade wegen der speziellen Borrelioseproblematik (Verleugnen der chronischen Borreliose etc.) natürlich nicht ganz ideal ist, zum anderen, da sie außergerichtlich jetzt auch nicht mehr viele Möglichkeiten sieht (ein Einschalten der Schlichtungsstelle wäre noch eine Möglichkeit, da sind wir uns aber sehr unsicher, ob wir das machen sollten oder nicht), und da wir uns erhoffen, dass wir mit der Kanzlei Z.XXX außergerichtlich noch etwas erreichen können (RA Z.XXX betont ja immer, dass nach seinen Erfahrungen die Haftpflichtversicherungen bei berechtigten Behandlungsfehlervorwürfen i.d.R. an einer außergerichtlichen Einigung interessiert seien).

Was uns bei der Kanzlei Z.XXX auch noch etwas zögern lässt, ist, das Herr Z.XXX uns nicht selbst vertreten würde, sondern einer seiner Mitarbeiter. Ich werde zwar noch einmal nachfragen, ob auch eine Vertretung durch ihn selbst möglich wäre, erst einmal hat er mir im Erstgespräch aber gesagt, dass Borreliosefälle immer durch seinen Mitarbeiter bearbeitet würden. Das Thema „Gerichtsverhandlung Arzthaftung 23.01.2014 13:00 Uhr Landgericht Hannover“ hier im Forum habe ich mir auch schon durchgelesen.

Ich hoffe es ist okay, dass ich hier den Namen des Anwalts nenne, da aber in dem oben genannten Thema der Name genannt wurde, nehme ich mal an, dass das hier auch geht.

Ich freue mich über jede Antwort, gerne auch per PN.

Danke und Grüße,
Papa


Hallo Papa,

willkommen in diesem Forum.
Ich kann dein Anliegen gut verstehen, aber du kannst hier den Namen des Anwalts nicht offen nennen. Das widerspricht unseren Forumsregeln.
Den von dir genannten Thread schaue ich mir nochmal genauer an, es kann schon mal passieren, dass wir Moderatoren etwas übersehen.

Deinen Beitrag muss ich leider editieren.

Viele Grüße
Moderator



RE: Erfahrungen mit Anwaltskanzlei Z.XXX, Marburg - Hausel - 08.09.2014

Morgen Papa
Leider kann ich dir da nicht helfen werde von einer anderen Rechtsv vertreten.

Aber 1 mal Hut ab das du so um dein Kind Kämpfst, mache weiter so.

1 Nicht vergessen es ist ein schwieriger Kampf dann du hoffentlich gewinnst.

Hausel



Es wurde von mir nur der Anwaltsname im Titel editiert.

Gruß
Moderator



RE: Erfahrungen mit Anwaltskanzlei Z. XXX, Marburg - Rosa45 - 08.09.2014

Hallo Papa,

ich weiß, das es hier einige Erfahrungen mit der Kanzlei gibt und hoffe, das Du noch Infos bekommst.

Lese einmal nach folgenden Urteilen, die werden Dir bei Deiner Klage helfen:

Urteil 1 U 85/02 des OLG Stuttgart vom 04.02.2003 / http://lrbw.juris.de/cgi-bin/laender_rechtsprechung/document.py?Gericht=bw&nr=2744

Urteil des LG Osnabrück, vom 30.11.2005, Az. 2 O 3380/03 (hier habe ich im Moment nicht den Link)

Dabei sollten nicht so sehr die Ergebnisse im Fordergrund stehen, sondern die Einlassungen der Gutachter.
Wir sind bereits vor dem OLG in Berufung, da ich am Knie operiert wurde (massiver Gelenkerguss) und man bis auf eine massive Entzündung keine verursachende Schäden fand (was verheimlicht wurde) und erst ein Jahr später stellte sich heraus, das in den Gewebeproben schon ein Tag nach der OP eine floride Synovialitis nachgewiesen wurde.
Das interessierte die Richter in der ersten Instanz herzlich wenig, da ja ein angeblicher Meniskusriss als OP-Idikation reicht und man müsse natürlich nicht weiter untersuchen, da ja eh ungeklärt wäre was verursachend gewesen ist.
Letztendlich wäre alles schicksalshaft.

Wo Unrecht zu Recht wird, da wird Kämpfen zur Pflicht. Mache Dich auf einiges gefasst, aber im Interesse Eures Kindes würde ich das auch durch ziehen - es ist teilweise so schlimm mit der Ignoranz mancher Ärzte gegenüber dieser Erkrankung (ich habe inzwischen einen GdB von 70)...

LG Rosa


RE: Erfahrungen mit Anwaltskanzlei Z. XXX, Marburg - Oly - 08.09.2014

XXX
http://forum.onlyme-aktion.org/showthread.php?tid=3632&page=7


Hallo Oly,

auch dir ein herzliches Willkommen.
Ich musste deinen Beitrag leider komplett editieren, weil deine Aussagen als ehrverletztend und beleidigend eingeordnet werden können.
Zudem sind hier im Forum generell keine öffentlichen Bewertungen von Institutionen, Dienstleistern, Ärzten, Therapeuten etc. erwünscht.

Viele Grüße
Moderator



RE: Erfahrungen mit Anwaltskanzlei Z. XXX, Marburg - Ehemaliges Mitglied - 08.09.2014

Guten Tag Papa,
im Beitrag #1 - 3. Link
http://forum.onlyme-aktion.org/showthread.php?tid=5403

Zur Erweiterung des Wissens, und wenn möglich MITMACHEN Datenerhebung.
http://www.borreliose-nachrichten.de/umfrage/
Gruß


RE: Erfahrungen mit Anwaltskanzlei Z. XXX, Marburg - Papa - 09.09.2014

Hallo an alle,

vielen Dank für die bisherigen Antworten. Auch wenn bisher noch keine Erfahrungsberichte mit besagtem Anwalt dabei waren, tun Zuspruch und Interesse immer gut. Vielleicht findet sich ja noch jemand, der mir ein bisschen von seinen persönlichen Erfahrungen berichten kann.

@ Moderator: dann sorry für die Nennung des vollen Namens. Grundsätzlich frage ich mich allerdings schon, warum keine Namen von Ärzten etc. genannt werden dürfen, wenn der Inhalt nicht beleidigend ist o.ä.. Bei Arztbewertungsportalen oder auch in Foren wie z.B. unfallopfer.de geht das ja schließlich auch. Ich will aber gar nicht debattieren (d.h. ich erwarte hierauf auch gar keine Antwort), und Ihr werdet Euch bestimmt Gedanken gemacht haben, was geht und was nicht.

Ich weiß halt nur aus eigener Erfahrung, dass es gerade für frisch Betroffene, die zum ersten Mal mit der Diagnose Borreliose konfrontiert werden (bzw. wo es sich dann ja oft auch noch darauf beschränkt, dass zwar eine positive Serologie vorliegt, diese dann aber als nicht behandlungsbedürftige Seronarbe verkauft wird), sehr hilfreich wäre, wenn man sich in Foren informieren könnte, in denen offen über Erfahrungen mit Ärzten berichtet wird. So gleicht das Ganze schon einer – aus meiner Sicht relativ unsäglichen – Geheimniskrämerei, und die ein, zwei Tipps, die man dann vielleicht irgendwoher bekommt, stellen sich dann oft als ungeeignet heraus, so dass weitere wertvolle Zeit verstreicht, bis man endlich mal einen Arzt findet, der die Sache wirklich ernst nimmt.


@ Rosa45: Danke für die Links. Sind sehr interessante Urteile, die uns möglicherweise gerade deshalb weiterhelfen könnten, da die Fälle so anders gelagert sind als bei uns. Mir ist auch klar, dass es schwierig bis unmöglich sein dürfte, den eindeutigen Beweis zu führen, dass die bis heute bestehenden Beschwerden auf die Borreliose zurückzuführen sind. Allerdings müsste es bei uns „normalerweise“ zu einer Beweislastumkehr wegen der über Monate hinweg unterlassenen Befunderhebung kommen, und dann müsste – wieder normalerweise – der Arzt den Beweis führen, dass dem nicht so ist, was ihm eigentich auch nicht gelingen dürfte. Aber mir ist schon klar, dass bei Borreliose nichts „normal“ ist.

Dein Fall ist mir beim Durchlesen einiger Forenbeiträge auch schon aufgefallen, und der erinnert mich schon eher an unsere Geschichte. Dass es bei solch einem Ergebnis für rechtens erklärt wird, dass dem nicht weiter nachgegangen werden muss, lässt mich auch nur noch mit dem Kopf schütteln (während ich es in Anbetracht der auch für Ärzte zur Verfügung stehenden sehr widersprüchlichen Informationen zur Diagnose und Therapie der Borreliose schon irgendwo verstehen kann, dass der Arzt aus der Haftung raus ist, sobald er zumindest irgend etwas gemacht hat (d.h. entweder eine Borrelienserologie, die sich dann als negativ herausstellt, oder aber direkt eine Antibiose, welcher Art auch immer)).


@ Oly: sind das Deine persönlichen Erfahrungen oder nur das, was Du in dem von Dir verlinkten Beitrag gelesen hast?


@ fischera: auch Dir vielen Dank für Deine Antwort. Bei der Umfrage hatten wir schon mal mitgemacht. Die von Dir verlinkten Urteile fügen sich gut in die Reihe der sonstigen bekannten Borreliose-Urteile ein. Wenn es bei uns nicht eigentlich zu einer Beweislastumkehr kommen müsste, würden wir uns auch sehr genau überlegen, ob wir die Sache wirklich durchziehen oder ob wir das Geld nicht besser für weitere Therapieversuche ausgeben. Unter diesen Voraussetzungen würden wir uns aber vermutlich bis an unser Lebensende ärgern, wenn wir es nicht wenigstens versucht hätten.

Oder war Dein Link eine Empfehlung an mich, basierend auf meiner Ausgangsfrage? In dem Fall würde ich mich sehr über eine weitere Antwort freuen, aufgrund der Forumsregeln dann vielleicht am besten per PN.


Viele Grüße,
Papa


RE: Erfahrungen mit Anwaltskanzlei Z. XXX, Marburg - Rosa45 - 09.09.2014

Hallo Papa,

es gibt auch durchaus positive Urteile zum Thema Neuroborreliose und unterlassener Befunderhebungen und dadurch unterlassener Therapie.

Ich weiß von einem Fall, dort wurden der Klägerin hohe Summen insgesamt zugesprochen, auch in der Fallsammlung der Schlichtungsstelle Hannover ist solch ein Fall aufgeführt. Meist kommt es bei diesen Klagen allerdings nicht zum Urteil, sondern enden in Vergleichen - deshalb schwer zu finden.

Bei mir hätte ebenfalls eine Beweislastumkehr (wegen Befunderhebungsmangeln, vollständig fehlender Anamnese und Aufklärungsfehlern) greifen müssen, deshalb sind wir auch in Berufung gegangen.

LG Rosa


RE: Erfahrungen mit Anwaltskanzlei Z. XXX, Marburg - Papa - 09.09.2014

Hallo Rosa,

eben das meinte ich, was mich den Kopf schütteln lässt. Warum haben wir denn die Gesetze, wenn sie (bei Borreliose) nicht angewandt werden? Dir jedenfalls alles, alles Gute für die Berufung.

Liebe Grüße,

Papa


RE: Erfahrungen mit Anwaltskanzlei Z. XXX, Marburg - Papa - 09.09.2014

Ach ja, nochmal an Rosa:

wenn Du mir irgendetwas an positiven Urteilen / Vergleichen zur Verfügung stellen könntest, wäre ich Dir sehr dankbar. Mir ist eigentlich nur der eine Fall der Norddeutschen Schlichtungsstelle bekannt, den Du wahrscheinlich auch meinst (Frau in Rehaklinik, die dort einen Insektenstich mit Hautrötung o.ä. gemeldet hat, dem nicht nachgegangen wurde, wenn ich mich recht erinnere (ich müsste nochmal nachgucken, wie es genau war)).

Danke und Grüße,
Papa


RE: Erfahrungen mit Anwaltskanzlei Z. XXX, Marburg - Rosa45 - 09.09.2014

Hallo Papa,

schwierig wieder zu finden, da es bei mir nicht vorrangig um Neuroborreliose geht (obwohl selbst der Verdacht darauf im Raum steht). Wenn ich es finde, dann stelle ich es noch ein.
Aus welcher Region kommt ihr?

Ich hoffe, die Links helfen Dir:

http://www.metz-waenke.de/neueste-rechtsprechung/
http://www.patientenanwalt-hamburg.de/urteil.htm
http://openjur.de/u/641043.html

Liebe Grüsse, Rosa