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Anerkennung Berufskrankheit - Druckversion

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Anerkennung Berufskrankheit - Stefan - 08.12.2014

Hallo
ich habe ein schreiben der BG bekommen dort schreiben sie die Borreliose wird als Berufskrankheit anekannt aber es werden keine weiteren kosten übernommen !

was bedeutet das für mich ?
habe direkt alles zu meinem Rechsanwalt weitergeleitet aber bisher noch keine Rückmeldung erhalten

vielen dank und lieben Gruß


RE: Anerkennung Berufskrankheit - anfang - 09.12.2014

Das war wohl das beste was machen konntest. Wünsch Dir viel Glück,ausdauer,erfolg - gute Nerven und ein gut gefülltes Konto. Aber mehr noch wichtiger ist....werde einfach Gsund - anfang -


RE: Anerkennung Berufskrankheit - Helena - 10.12.2014

Stefan, das darfst du dir nicht gefallen lassen! Wenn die Berufskrankheit anerkennen müssen sie auch für die Krankheitskosten aufkommen. Diese Schlitzohren versuchen es ja wirklich mit aller Macht...
Hast du bleibende gesundheitliche Einschränkungen, die auf die Borreliose zurückzuführen sind? Dann MUSST du widersprechen und auf einer Anerkennung des Grads der Behinderung (hat nichts mit dem Schwerbehindertenausweis des Versorgungsamtes zu tun) bestehen. Ab - ich glaube 20 oder 30 % müssen die eine Rente zahlen.
Die werden versuchen, dich zu einem Vergleich zu animieren. Das haben sie bei mir während des Besuches von zwei Mitarbeitern der tollen Organisation an meiner Haustür versucht. Die haben mir gleich einen Scheck vor die Nase gehalten und einen Vertrag, den ich mal schnell unterschreiben sollte.
Hätte ich das gemacht, hätte ich die Ar... karte gehabt.
Das haben die, so merkte ich kurz darauf, gemacht, weil ich den Prozess praktisch schon gewonnen hatte. Ich wusste es nur noch nicht. Die anscheinend aber.
Also: Weiter viel Glück!
Helena


RE: Anerkennung Berufskrankheit - Stefan - 16.12.2014

Vielen dank für eure antworten
mein Rechtsanwalt sagt das dieses schreiben erstmal positiv zu sehen ist da sie die Berufskrankheit ja schon mal anerkannt haben da können sie nicht zurück.Wegen der kosten wird er Einspruch einlegen und dann klagen

ich habe da aber noch eine frage ich habe ja schon einige Wochen starke Schmerzen in Arm und Schulter jetzt war ich zum Röntgen und der Arzt hat auf den Bildern eine Zyste in der Schulter gesehen und fragte mich anschließend unter anderem ob ich mich auf Borreliose mal hab untersuchen lassen ?
meine frage wie er darauf komme sagte er das Zysten öfter bei Borreliose Patienten auftreten würden.
ist das so ich habe da bisher noch nie von gehört HuhExclamation


RE: Anerkennung Berufskrankheit - Amethyst - 16.12.2014

(16.12.2014, 20:32)Stefan schrieb:  mein Rechtsanwalt sagt das dieses schreiben erstmal positiv zu sehen ist da sie die Berufskrankheit ja schon mal anerkannt haben da können sie nicht zurück.

Genau. Aber die geben nur gerade so viel zu, wie sie zwangsläufig müssen und versuchen dann, es so zu drehen, dass sie trotzdem nichts zahlen müssen, in der Hoffnung, der Antragssteller lässt sich damit abspeisen. Ob das logisch ist, was sie an Begründungen anbringen, ist unwichtig, es wird einfach dreist versucht und sie kommen ja leider sehr oft damit durch, egal um welchen Bereich des Sozialrechts es geht. Ich könnte aus meiner über 13-jährigen Selbsthilfetätigkeit und auch eigenen Erfahrungen Bücher über unzählige Fälle schreiben, es ist einfach ein Skandal, was da abgeht. Angry Gesetze? Interessieren nicht, oft genug wird bewusst dagegen verstoßen, natürlich immer zum Nachteil des Antragsstellers. Angry

Zitat:Wegen der kosten wird er Einspruch einlegen und dann klagen

Gut so!!! Je mehr dies tun, umso besser, weil das, was Du da gerade erlebst, System hat

http://www.rehakids.de/phpBB2/viewtopic.php?p=1244244#1244244

und sich nur etwas ändern kann, wenn sie damit bei möglichst vielen nicht durchkommen.

Mein BG-Verfahren hat gerade seinen 7. Geburtstag seit Antragsstellung "gefeiert", bin im Klageverfahren und warte immer noch auf die Begutachtung nach SGG § 109 bei einem bekannten Spezie, nun schon 1 1/2 Jahre. Undecided

Bei mir hat die BG ja die berufliche Gegebenheit sofort anerkannt, aber sie haben die Krankheit als nicht existent hingestellt. Sämtliche Symptome wurden ignoriert, die Wanderröte wurde als nicht den Kriterien genügend bezeichnet (welche das sind und warum sie denen nicht genügt, dazu keinerlei Aussage) und die positiven Laborbefunde als unspezifische Kreuzreaktion hingestellt.

Der Brüller war die Begründung der Ablehnung des Widerspruchs. Dafür hat die BG mehr als 3 Jahre gebraucht, die rechtlich zulässige Dauer für die Bearbeitung eines Widerspruchs beträgt 3 Monate...

"Zwar ist bei Ihnen in Ihrer Eigenschaft als Erzieherin in einem Waldkindergarten von einer Exposition gegenüber Zecken auszugehen, jedoch konnte in Ihrem Falle das Vorliegen einer Borrelioserkrankung nicht bewiesen werden. Aufgrund der bei Ihnen sofort durchgeführten Antibiotikatherapie, die eine Ausbildung von Antikörpern verhindert, kann ein Nachweis von Borreliose nicht mehr (erst aus dem Jahre 2007) geführt werden.

Aha... Dodgy Die AB-Behandlung bekam ich erst einige Wochen nach Infektionsbeginn und die bestand in 100 mg Cotrim forte für 7 Tage mit der Diagnose Sommergrippe. Und dass erst 2007 ein Borreliosetest gemacht wurde, ist nicht meine Schuld.

Weil also 2006 kein Test gemacht wurde und ich diese lächerliche AB-Dosis bekommen habe und weil sich laut BG keine Antikörper gebildet hätten, habe ich also keine Borreliose. (Der Test 2007 war positiv, wo kamen denn da plötzlich die Antikörper her? Dodgy )

Symptomatik? Nicht relevant... Angry Deutliche zumindest (vorübergehende) Besserung unter Antibiotika? Nicht relevant!
Meine gesicherte Diagnose Polyneuropathie ist neben vielen vielen Symptomen einer chronischen Borreliose und Neuroborreliose bestimmt auch eine Folge der Sommergrippe oder psychosomatisch (Achtung Sarkasmus). Vor dem Zeckenstich war ich körperlich völlig gesund und fitt, der zeitliche Zusammenhang ist eindeutig.

Was bei mir im bisherigen Verfahren gelaufen ist, ist einfach nur eine Frechheit, einziges Ziel, keine Leistungen erbringen zu müssen. Aber nicht mit mir! Angry

Und Du solltest das auch keinesfalls hinnehmen!

Zitat:sagte er das Zysten öfter bei Borreliose Patienten auftreten würden.
ist das so ich habe da bisher noch nie von gehört HuhExclamation

Naja, ich habe z.B. Zysten in der rechten Leiste, wurde beim MRT festgestellt. Zitat im MRT-Bericht:
"Kleine Ganglionzysten ventral des Hüftgelenks im tiefen Leistenbereich auf der rechten Seite".
Irgendwo müssen die ja herkommen, die sind ja nicht einfach so ohne Ursache da. . Dodgy


RE: Anerkennung Berufskrankheit - Bluesun - 04.03.2015

Hi,
gibts was Neues in Eurer Sache?

LG


RE: Anerkennung Berufskrankheit - Stefan - 05.03.2015

Hallo
noch nicht ganz viel ich war letzte Woche bei einem Gutachter der vom Sozialgericht beauftragt wurde
jetzt ist warten angesagt :-(


RE: Anerkennung Berufskrankheit - Amethyst - 05.03.2015

Bei mir war letzten Freitag die Begutachtung beim Borreliosespezialisten, mehr neues gibt es noch nicht.