Erwerbslosenminderungsrente und erben ?? -
borrärger - 11.09.2015
Weiß jemand, ob man Erwerbslosenminderungsrente weiter bekommt wenn man erbt. Oder ob es wie bei Sozialleistungen ist, daß diese dann wegfällt ??
Witwenrenten und verschiedene Renten werden ja auch gegeneinander aufgerechnet.
Erst sagte man mir am telefon, man darf es auf jeden Fall behalten. Heute habe ich Erwerbslosenminderungsrente beantragt, dort sagte man mir, so sicher wäre das gar nicht und Sie weiß es nicht genau.
RE: Erwerbslosenminderungsrente und erben ?? - Ehemaliges Mitglied - 11.09.2015
Das wird nicht so einfach zu beantworten sein, in Deutschland.
Mein Tipp - hier ein Beispiel.
Zitat:Versichertenälteste sind ehrenamtlich tätig.
Sie erteilen kostenlos Rat und Auskunft in allen Fragen der Rentenversicherung, nehmen Anträge auf und sind behilflich bei der Beschaffung von Unterlagen. Sie sind das Verbindungsglied zwischen den Versicherten, Rentnern und der Verwaltung der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Oldenburg-Bremen und gelten auch als "Helfer in der Nachbarschaft".
Aus
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/OldenburgBremen/de/Navigation/6_Wir_ueber_uns/Infos_zum_Unternehmen/Unternehmensprofil/Organisationsstruktur/Versichertenaelteste/Versichertenaelteste_node.html
Sieht aber gut aus, für Dich, würde ich einmal sagen. Ohne Gewähr !
http://www.helpster.de/erwerbsunfaehigkeitsrente-und-erbschaft-hinweise_176619
RE: Erwerbslosenminderungsrente und erben ?? -
Luddi - 11.09.2015
Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass man be EU Rente nicht erben darf bzw. dass das angerechnet wird. EU Rente ist eine Leistung aus Beiträgen, die man vorher einbezahlt hat, die ist vermögensunabhängig. Man darf allerdings nicht unbegrenzt dazuverdienen. Ich weisss es allerdings nicht, es würde mich aber mehr als wundern.
RE: Erwerbslosenminderungsrente und erben ?? -
borrärger - 11.09.2015
@fischera
danke Dir,
der eine Limk untermauert ja das was Luddi schon sagte und ich eigentlich auch denke, aber ich werde mich mal an den Versicherungsältesten wenden, das war ein super Tip.
RE: Erwerbslosenminderungsrente und erben ?? -
Amethyst - 11.09.2015
Hallo Borrärger!
Du meinst sicher Erwerbsminderungsrente, den Begriff "Erwerbs
losenminderungsrente" habe ich noch nie gehört, obwohl ich ganz gut in der Thematik EM-Rente drinstecke.
Mit EM-Rente darfst Du selbstverständlich erben, ohne dass der Rentenanspruch gekürzt wird oder erlischt. Eine Erbschaft ändert doch nichts an Deiner Erwerbsfähigkeit und ist ebensowenig Einkommen durch Erwerbstätigkeit (wo man nur in begrenztem Rahmen ohne Rentenkürzung dazuverdienen darf). Durch eine Erbschaft oder auch einen Lottogewinn wird man nicht plötzlich gesund und wieder erwerbsfähig, d.h. die Voraussetzungen für die Rente bestehen weiter.
Die EM-Rente ist eine Versicherungsleistung, für die Du Beiträge gezahlt hast, Du hast Anspruch darauf, wenn Du die rechtlichen und gesundheitlichen Voraussetzungen dafür erfüllst. Altersrentnern wird die Rente auch nicht gekürzt oder gestrichen, wenn sie erben.
Geld aus einer Erbschaft spielt nur dann eine Rolle, wenn man
zusätzlich zur Rente andere Sozialleistungen bezieht. Dazu zählen Grundsicherung und Eingliederungshilfe (letzteres trifft z.B. auf meinen autistischen Sohn zu, der vollstationäre Eingliederungshilfe übers Sozialamt erhält, er darf nur 2600 € Vermögen besitzen).
Dann muss man erst das Geld aus der Erbschaft aufbrauchen, bevor mal diese Leistungen wieder erhält.
Liebe Grüße
Annette
RE: Erwerbslosenminderungsrente und erben ?? -
borrärger - 11.09.2015
das hört sich ja alles schonmal sehr beruhigend an, das mit den Sozialleistungen ist klar.
Die frage ist bloß ob ein Geldzufluß in der Erwerbsminderungsrente und nicht Erwerbs
losenminderungsrente
nicht plötzlich auch als Einkommen gewertet wird.
Aber ich denke ihr habt recht.
RE: Erwerbslosenminderungsrente und erben ?? -
Amethyst - 11.09.2015
Geerbtes Geld ist definitiv kein Einkommen aus
Erwerbstätigkeit, also führt es
nicht zur Rentenkürzung/-streichung.
Rentenzahlungen werden nur dann gekürzt oder ganz eingestellt, wenn neben der Rente noch arbeitet und dabei die persönlichen Hinzuverdienstgrenzen und/oder die erlaubte maximale Arbeitszeit überschreitet.
Bei einer Vollrente sind das unter 3 Stunden tgl. bzw. unter 15 Stunden wöchentlich sowie 450 €, zweimal im Jahr darf man das doppelte verdienen.
Details:
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232618/publicationFile/58838/erwerbsminderungsrentner_hinzuverdienen.pdf
Einkünfte aus Minijobs, die unter die so genannte Übungsleiterpauschale fallen, dürfen auf den Hinzuverdienst nicht angerechnet werden, weil es die rechtlich eine Aufwandsentschädigung sind.
Liebe Grüße
Annette
RE: Erwerbslosenminderungsrente und erben ?? -
Rosa45 - 12.09.2015
Hallo Borrärger,
mach Dich auf einen langen Kampf gefasst, ich wünsche Dir das Du nicht den Ärger hast wie ich ihn durchleben mußte.
Ich weiß erst seit kurzem das ich volle Erwerbsminderungsrente aus med.Gründen bekomme und das ganze hat über 3,5 Jahre gedauert davon mehr als die Hälfte der Zeit vor Gericht.
LG Rosa
RE: Erwerbslosenminderungsrente und erben ?? -
borrärger - 12.09.2015
Danke nochmal @Annette,
daß Du mir das alles so, gut dargelegt hast, hat Hand und Fuß
klingt gut
@ Rosa
oh man
das war bestimmt kein einfacher Weg für Dich, so ein Stress.
Ja ich geh jetzt einfach drauf los. Ob man Glück oder pech hat kann man vorher nicht wissen. Anders kann man das wohl nicht nennen. Habe einige Tips von Bekannten. Bei manchen klappt es gleich und andere müßen ewig kämpfen. Wobei ich festgestellt habe, daß das mit dem Gesundheitszustand wenig zu tun hat. Eben Glückssache.
RE: Erwerbslosenminderungsrente und erben ?? -
johanna cochius - 12.09.2015
Hallo borrärger,
traurig das auch du jetzt eine EU-Rente beantragen musst.
Musst du da vorher nicht noch in eine Reha ?
LG Jo