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Behandlungsfehler - ja oder nein? - Druckversion

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Behandlungsfehler - ja oder nein? - hoffnung - 04.06.2016

Ich hab mal eine Frage an die Profis hier Wink

Also ich hatte ja vor 10 Jahren die Zecken, daraufhin wurde ich 6 Wochen später schlimm krank mit starken Grippesymptomen. Ich hattee keine Wanderröte.
Ich war damals wegen der Grippesymptome bei einem Arzt und ihm von den Zecken erzählt. Er hat dann gemeint, das ist eine Sommergrippe, trotzdem nahm er Blut ab und hat auf Borreliose + EBV getestet.

Paar Tage später hatte ich mit ihm telefoniert. Zuerst sagte er mir, es ist Borreliose. Einen Tag später rief die Praxis wieder an und sagten mir, es ist keine Borreliose, sondern EBV. Damals waren die EBV Antikörper erhöht und die Borrelien Antikörper nicht.

Nachdem ich ihm vertraut hatte, habe ich auch nicht weiter geforscht wegen der Borreliose. Aber mit mir ging es ja von Jahr zu Jahr bergab und jetzt geht gar nichts mehr. Mittlerweile (nach 10 Jahren unbehandelter Borreliose) bin ich gesundheitlich am Boden (Nahrungsmittelunverträglichkeiten, Hashimoto, Allergien, MCS, psychische Symptome, neurologische Symptome etc.)

5 Jahre später hatte ich dann einmal erhöhte Borrelien Antikörper. Auch der CD57 Test war positiv (+ Chlamydien). Im Dunkelfeld sind auch viele Borrelien zu sehen.

Meine Frage diesbezüglich: Der Arzt von damals, der sich nicht ganz sicher war, hätte mir doch zur Vorsorge ein Antibiotika geben müssen, oder sehe ich das falsch? Ist das nicht ein schwerwiegender Behandlungsfehler? Kann ich da im Nachhinein Klagen?


RE: Behandlungsfehler - ja oder nein? - Borrimaus - 04.06.2016

Hallo,

ich glaube, vielen geht es ähnlich. Aus meiner Sicht hat der Arzt falsch gehandelt. Vermutlich war dein Test negativ oder nur der IGM positiv. Dann hat er das als Kreuzreaktion mit EBV interpretiert und jetzt hast Du den Salat. Einige vernünftige Ärzte würden nach Zeckenstich, Grippesymptomen trotzdem AB verschreiben. Du wirst aber vor Gericht keine Chance haben, da der Arzt sich vermutlich an die Leitlinien gehalten hat. Weisst Du denn noch wie dein Blutergebnis war damals?

lg borrimaus


RE: Behandlungsfehler - ja oder nein? - hoffnung - 04.06.2016

Hallo borrimaus,

herzlichen Dank für deine Antwort Icon_winken3

Ich habe noch die Testergebnisse hier:

Juli 2005:

Borrelia b. (Lyme) Ak
Borrelia b. IgG EIA <6 U/ml Grenzbereich: 6-20
negativ

Borrelia b. IgM EIA <8 U/ml Grenzbereich: 8-12
negativ

Serologisch z.Z. kein Anhalt für Borrelien-Infektion.
Hinweis: ca. 50% der Patienten sind zum Zeitpunkt eines Erythema chronicum migrans noch seronegativ.




Epstein Barr Vir. Ak
EBV - Capsid IgG LIA 62 U/ml Grenzbereich: bis 20
positiv

EBV - Capsid IgM LIA negativ

EBV - Nucleus - 1 IgG 45 U/ml Grenzbereich: bis 5
positiv

EBV Interpretation
Abgelaufene Infektion.



Ich denke mir halt immer, wenn der Arzt mir damals zur Vorsorge ein AB gegeben hätte, wäre alles nicht so weit gekommen SadAngry


RE: Behandlungsfehler - ja oder nein? - Borrimaus - 04.06.2016

Hallo,

hattest Du denn ein Erythema Migrans als das Blut abgenommen wurde? (weil Du schreibst den Hinweis, dass 50 % der Patienten unter EM seronegativ seien).. Wenn Du ein Erythema Migrans hattest und kein Antibiotika bekommen hast, dann ist das in jedem Fall ein Behandlungsfehler, der vielleicht auch vor Gericht durchkäme - aber Du müsstest es beweisen und hast vermutlich kein Foto... der Arzt würde sagen, dass es ein untypisches war etc.... es ist auf jeden Fall schlimm, dass einem Patienten nach Zeckenstich und Bescherden kein AB gegeben wird... aber es ist zulässig und deshalb wirst Du keine Chance haben mit einer Klage... denke ich..


RE: Behandlungsfehler - ja oder nein? - borrärger - 04.06.2016

Da schließe ich mich voll und ganz an. Du schreibst, dass Du kein EM hattest da muss der Arzt sowieso nicht behandeln. Dann noch das uneindeutige- , oder evtl. kreurzeaktive Testergebnis. Selbst bei klaren Ergebnissen hat man mit einer Klage beim Thema Borreliose wohl kaum Erfolg, da die Ärzte selbst im Meinungsstreit liegen und die Testkids nicht standardisiert sind. Womöglich wird es schwierig zu beweisen, dass Du jetzt an Borreliose leidest.

Ärztl. Behandlungsfehler sind auch bei anderen Kh schwer nachzuweisen, kaum jemand klagt, weil sowas oft nicht von Erfolg gekrönt ist und kranke meist andere probleme haben. ich denke die gerichte wären voll wenn jeder vor Gericht ziehen würde, der sich falsch behandelt fühlt.

Allerdings wäre es gut, wenn viele von uns klagen würden, immer wieder. Vielleicht würde uns das, bei hartnäckigkeit, über die Jahre was nutzen.


RE: Behandlungsfehler - ja oder nein? - hoffnung - 04.06.2016

Danke euch beiden.

Ich hatte kein EM, das macht es wohl etwas schwierig.

Naja, ich hätte trotzdem Lust, diesem Arzt mal meine Meinung zu sagen...


RE: Behandlungsfehler - ja oder nein? - borrärger - 04.06.2016

Wem sagst Du das, eigentlich würde man da gerne mal richtig seine Meinung sagen. Geht mir auch so. Ich denke auch, wenn ich von kompetenten Ärzten gleich richtig behandelt worden wäre, ginge es mir jetzt viel besser.


RE: Behandlungsfehler - ja oder nein? - Ehemaliges Mitglied - 04.06.2016

Aus #4
Zitat:hattest Du denn ein Erythema Migrans als das Blut abgenommen wurde? (weil Du schreibst den Hinweis, dass 50 % der Patienten unter EM seronegativ seien)

Das halte ich für einen Hinweis des LABORS
http://www.labor-enders.de/244.98.html

Der Western Blot hätte folgen müssen, denke ich.

Zitat: Dabei ist allerdings zu beachten, daß insbesondere in den ersten vier bis sechs Wochen oft noch keine Antikörper nachweisbar sind. Diese humorale Immunantwort benötigt mindestens 14 Tage, bis die ersten Antikörper nachweisbar werden. Beim Erythema migrans sind daher nur 40-50% der Patienten bereits seropositiv, beim Bannwarth-Syndrom sind es je nach Verfahren etwa 60-80%.
Aus.
http://www.dieterhassler.de/index.php?id=73

Klagen, Huh Hinweise

http://www.praxis-berghoff.de/wissenschaftliches.html

Nachtrag:
http://www.norddeutsche-schlichtungsstelle.de/die-nicht-rechtzeitig-diagnostizierte-lyme-borreliose/


RE: Behandlungsfehler - ja oder nein? - linus - 04.06.2016

Klagen bringt nichts, außer viel Arbeit und Ärger. Der Arzt macht sich juristisch nur schuldig bei grober Fahrlässigkeit, was schwer ist, ihm nachzuweisen.


RE: Behandlungsfehler - ja oder nein? - bine - 06.06.2016

(04.06.2016, 09:21)borrärger schrieb:  Da schließe ich mich voll und ganz an. Du schreibst, dass Du kein EM hattest da muss der Arzt sowieso nicht behandeln. Dann noch das uneindeutige- , oder evtl. kreurzeaktive Testergebnis. Selbst bei klaren Ergebnissen hat man mit einer Klage beim Thema Borreliose wohl kaum Erfolg, da die Ärzte selbst im Meinungsstreit liegen und die Testkids nicht standardisiert sind. Womöglich wird es schwierig zu beweisen, dass Du jetzt an Borreliose leidest.

Ärztl. Behandlungsfehler sind auch bei anderen Kh schwer nachzuweisen, kaum jemand klagt, weil sowas oft nicht von Erfolg gekrönt ist und kranke meist andere probleme haben. ich denke die gerichte wären voll wenn jeder vor Gericht ziehen würde, der sich falsch behandelt fühlt.

Allerdings wäre es gut, wenn viele von uns klagen würden, immer wieder. Vielleicht würde uns das, bei hartnäckigkeit, über die Jahre was nutzen.
An dieser Stelle lieber Borreträger möchte ich Dir zustimmen, dass leider viel zu wenige von uns Klage einreichen bzw. ihren Arzt diesbezüglich in Regress nehmen. Ganz sicher hast Du recht, wenn man sich so schlapp fühlt, wie die meisten von uns, haben die wenigsten die Kraft und das Geld vor Gericht zu ziehen. Da es diesbezüglich auch sehr wenig Informationen oder Austausch unter uns gibt, denn auch das kostet wieder viel Kraft und Zeit, sehe ich selber auch sehr betrübt in die Zukunft.
Ich habe mich nach einem Jahr des absoluten Horrors mit der Borre dann doch entschieden gegen meinen Hausarzt vorzugehen. Im März 2016 hat dieser nach diversem Schriftverkehr, mit jeder Menge Unschuldbekundigungen endlich die Segel gestreift und den Vorgang an seine Haftpflichtversicherung weiter gegeben. Bisher habe ich nicht einmal von dort etwas bekommen und mein Anwalt hat jetzt eine letzte Frist geschickt zur Nennung des Unternehmens.

Das der Streit mit der Haftpflichtversicherung ganz bestimmt nicht einfach wird, weiß ich jetzt schon. Ich kann also aus Erfahrung sagen, dass es alles sehr schwierig und kräfteraubend ist, aber ich werde es so lange durchziehen, notfalls auch, bis ich tot umfalle.
Ob ich das allerdings finanziell so lange durchhalte, dass kann ich nicht beurteilen...

GglG Bine