Aufschläge bei der Berufsunfähigkeitsversicherung wegen Borreliosevorerkrankung -
lymepa - 18.11.2016
Hallo liebe Forenmitglieder,
ich habe aktuell Diskussionen mit der Berufsunfähigkeitsversicherung wegen einer verschleppten Borrelioseinfektion. Die Versicherung will natürlich nicht zahlen und will die Sache vor Gericht zwingen. Natürlich war ich bereits beim Versicherungsgutachter, der eine dauerhafte Erkrankung in Folge der Infektion komplett ablehnt.
Mich interessiert, ob jemand von Euch versucht hat eine neue Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, wenn ja gab es Aufschläge seitens der Versicherer für die Vorerkrankung Borreliose? Wie hoch waren die Aufschläge?
Vielleicht können ja einige mal einen Antrag auf den Neuabschluß einer Berufsunfähigkeitsversicherung stellen und die Borreliose angeben. Es würde mir sehr helfen in der Argumentation.
Danke & Viele Grüße
RE: Aufschläge bei der Berufsunfähigkeitsversicherung wegen Borreliosevorerkrankung -
anfang - 18.11.2016
Meiner Einschätzung nach wirst da mit Hessenloto besser bedient sein - muß ja nich gleich der tschäkpott im €roloto sein.- anfang -
...gibts da bei Antrag auch eine Gwinnbeteiligung...!?
RE: Aufschläge bei der Berufsunfähigkeitsversicherung wegen Borreliosevorerkrankung -
lymepa - 18.11.2016
@anfang
Das Ziel ist ja nicht der Abschluss eines Vertrages (also auch keine Gewinnbeteiligung). Wenn jedoch die Versicherungen das Risiko einer vorangegangenen Infektion so beurteilen, dass Sie auf einen Kunden mit Zuschlägen oder gar Ablehnung reagieren, dann ist die Argumentation bei einer Ablehnung von Versicherungsleistungen doch sehr zweifelhaft. Oder?
LG
RE: Aufschläge bei der Berufsunfähigkeitsversicherung wegen Borreliosevorerkrankung -
urmel57 - 19.11.2016
Ich fürchte lymepa, hier werden die meisten gerade keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen, da sie gar nicht arbeitsfähig sind.
Ganz interessant wäre es aber tatsächlich, wenn mal jemand genau bei der Versicherung, bei der du bist, sich konkret ein entsprechendes Angebot machen lässt, am besten schriftlich. Versicherungen sitzen da auf einem ziemlich hohen Ross, wenn es zu einem Leistungsfall auf Grund von Borreliose kommen soll. Ein Rechtsstreit geht dabei über mehrere Jahre mit mehreren Instanzen, was die Versicherer billiger kommt als lebenslange Renten auszubezahlen.
Da bisher Spätfolgen/ persistierende Borrelioseerkrankung in direktem Zusammenhang einer Lyme-Borreliose wissenschaftlich nicht anerkannt und eindeutige nachweisbar sind, ist es äußerst schwierig Recht zu bekommen, da sich die Gutachter in der Regel dann auch auf diese Position zurückziehen. Ein Vergleich ist da noch am ehesten erzielbar, man braucht gute Nerven und am besten auch eine gute Rechtschutzversicherung, wenn man vor Gericht anfangen will.
Liebe Grüße Urmel
RE: Aufschläge bei der Berufsunfähigkeitsversicherung wegen Borreliosevorerkrankung -
Hans-Bert - 19.11.2016
Kurz zusammengefasst:
Ein Gartennachbar hatte vor Jahren Gelenkprobleme, vor allem Knie. Es wurden Borrelienantikörper gefunden. Nach Therapie geht es ihm wieder gut, als wäre nichts gewesen. Er hat daraufhin eine BU abgeschlossen, jedoch wurde Borre und sich alle daraus ergebenden Folgeerkrankungen ausgeschlossen, da, laut BU, "Borre nicht heilbar".
Soviel zum Thema dazu.
RE: Aufschläge bei der Berufsunfähigkeitsversicherung wegen Borreliosevorerkrankung - Ehemaliges Mitglied - 19.11.2016
Wie urteilen Gerichte dazu ?
" Ob ein Zeckenstich mit nachfolgen-
der Borreliose als „Unfall“ gilt, wird
von den Gerichten kontrovers beurteilt.
Die Richter des Amtsgerichts Dortmund
(Az.: 128 C 5745/03) verurteilten eine
Unfallversicherung zur Zahlung, da es
sich dabei um ein „plötzlich von außen
auf den Körper einwirkendes Ereignis“
gehandelt habe. Zwei Urteile des Land-
gerichts Dortmund heben dagegen her
-
vor, dass Unfallversicherungen dafür
nicht aufkommen müssen, da die Fol-
gen eines Zeckenstichs nach den AUB
nicht vom Versicherungsschutz gedeckt
seien (Az.: 2 S 5/05 und 2 O 123/05).
Das Landgericht Düsseldorf (Az.: 11 O
198/04) sah einen Zeckenstich als eine
nur geringfügige Hautverletzung an, die
keiner ärztlichen Behandlung bedürfe
und verneinte daher den Versicherungs-
schutz. Ein Beschluss des OLG Köln
(Az.: 20 U 218/07) wertete die Aus-
schlussklausel in den AUB als recht-
mäßig. Die Unfallversicherung müs-
se nur zahlen, wenn ein Krankheitser
reger durch einen Unfall in den Körper
gelange. Ein Zeckenstich sei indes kein
Unfall.
Aus S.25: (Nichts für schwache Nerven)
https://www.aerztekammer-bw.de/10aerzte/20fortbildung/20praxis/65medSach/1406.pdf
Diese Versicherung wirbt, ob sie zahlen muss ? Nach den Urteilen hier drüber beschrieben ? 50:50 schätze ich.
https://www.hannoversche.de/aktuelles/schutz-vor-zeckenbissen-unfallversicherung-zahlt-im-ernstfall.htm
Der öffentliche Dienst, macht sich da schon seine Gedanken.
" Klauseln bei Krankheiten
.....
Bei Kindern ist es ratsam darauf zu achten, dass bei der Versicherung Insektenstiche als Unfallauslöser gelten. Durch Insektenstiche können Infektionen ausgelöst werden, die dann später zu einer Behinderung des Kindes führen können. Hier beispielsweise kann die Borreliose durch einen Zeckenbiss aufgeführt werden. "
Aus:
http://www.oeffentlichen-dienst.de/unfallversicherung/sinnvoll.html
RE: Aufschläge bei der Berufsunfähigkeitsversicherung wegen Borreliosevorerkrankung -
Inkognito - 19.11.2016
Eine Borreliose (bestehend) ist neben Alzheimer die einzige Krankheit, die zur gemäß dieser Diagnoseliste „automatisch zur sofortigen Ablehnung„ aller Versicherungen wie BU Berufsunfähigkeitsversicherung, RL Risikolebensversicherung etc. führt.
Dagegen wäre z.B. selbst bei div. Krebserkrankungen nach individueller Einschätzung eine Versicherung mit evtl. Risikoaufschlag möglich!
https://schlemann.com/wp-content/uploads/Diagnoseliste_Risiko_CL_092014_SF_RIS_07.pdf
Achtung: Sollte sich eine (folgenlos ausgeheilte) Borreliose nach Versicherungsbeginn doch noch mal melden, wird die Versicherung wegen Vorerkrankung vermutlich alle Leistungen verweigern.