Haftungsfragen - Arzt und Arzthaftung - Überblick -
FreeNine - 08.12.2016
Eine umfangreiche Zusammenfassung!
Aus
Schlichtunggsstelle der Ärztekammer:
Zitat:Arzt und Arzthaftung
Für das Saarländische Ärzteblatt überarbeitete Version der Artikelserie „Haftungsfragen“ aus dem Niedersächsischen Ärzteblatt 2011
Im Saarländischen Ärzteblatt erschienen 8/2013 – 1/2014.
Themen:
1) Grundlagen der Arzthaftung
2) Allgemeine Qualitätsanforderungen
3) Diagnostik
4) Therapie
5) Verantwortlichkeit bei Arbeitsteilung
6) Anforderungen an die Kommunikation
7) Aufklärung 1
8) Aufklärung 2
9) Dokumentation
10) Der Arzthaftpflichtschaden
11) Zivilprozessuale Konfliktlösung
12) Norddeutsche Schlichtungsstelle
Beispiel:
Zitat:Der Diagnosefehler ist ein Unterfall des Behandlungsfehlers.
Vielfach wird von Patienten aus der Tatsache, dass der Arzt
eine Diagnose gestellt hat, die sich im weiteren Verlauf als
unzutreffend erwiesen hat, auf einen Behandlungsfehler
geschlossen.
....
Allein ausschlaggebend für die Bewertung der Haftungsfrage
ist, ob der Arzt eine fachgerechte Diagnostik durchgeführt hat.
Die Rechtsprechung unterscheidet zwischen (haftungsrechtlich
folgenlosem) Diagnoseirrtum und (haftungsrechtlich
relevantem) Diagnosefehler.
Begründet wird dies in der Rechtsprechung damit, dass die
Symptome einer Erkrankung nicht immer eindeutig sind, sondern
auf verschiedene Ursachen hinweisen können. Daneben
kann jeder Patient aufgrund der Unterschiedlichkeiten im
menschlichen Organismus die Symptome ein und derselben
Krankheit in unterschiedlicher Ausprägung aufweisen. Deshalb
sind Irrtümer bei der Diagnosestellung oft nicht Folge
eines vorwerfbaren Versehens des behandelnden Arztes.
Unzutreffende Diagnosen, die lediglich auf eine Fehlinterpretation
der Befunde zurückzuführen sind, werden von der
Rechtsprechung deshalb stets nur mit Zurückhaltung als
Behandlungsfehler gewertet [3].
.....
RE: Haftungsfragen - Arzt und Arzthaftung - Überblick -
Die Ratte - 08.12.2016
Ich finde dein Bericht spannend. Ich hatte auch schon mal überlegt meine Ärztin zu verklagen, sie hat meine Wanderöte nicht behandelt und zeimal einen Test gemacht und gesagt sie wird sich Gedanken machen woher der Fleck kommt. Ich bin teilweise wütend,so behandelt worden zu sein. Vier Monate Streß und zwischendrin Depressionen von den Medikamenten. Jetzt ist auch noch alles aus dem Gleichgewicht. Ich bin aber zu sehr Mensch um das durchzuziehen. Aber vielleicht kommt noch ein Leidensdruck. Grüsse von Ratte
RE: Haftungsfragen - Arzt und Arzthaftung - Überblick -
bine - 09.12.2016
(08.12.2016, 21:46)Die Ratte schrieb: Ich finde dein Bericht spannend. Ich hatte auch schon mal überlegt meine Ärztin zu verklagen, sie hat meine Wanderöte nicht behandelt und zeimal einen Test gemacht und gesagt sie wird sich Gedanken machen woher der Fleck kommt. Ich bin teilweise wütend,so behandelt worden zu sein. Vier Monate Streß und zwischendrin Depressionen von den Medikamenten. Jetzt ist auch noch alles aus dem Gleichgewicht. Ich bin aber zu sehr Mensch um das durchzuziehen. Aber vielleicht kommt noch ein Leidensdruck. Grüsse von Ratte
Mein Hausarzt hat meine Wanderöte als Pilz diagnostiziert und mit Pilzsalbe behandelt. Ich hatte einige Zeit davor den Bluttest bei diesem Arzt selber bezahlt. Der Test war viel zu früh und wie sich viel später rausstellte, als ich irgendwann einmal den Labortest in Langform beim Labor selber anforderte, stand ganz klar drauf (in meinen Worten):Wenn eine Wanderröte sichtbar ist, die Blutwerte was anderes aussagen, wird eine erneute Prüfung per Blut in 4 bis 6 Wochen empfohlen...Der nächste Blutttest wurde bei mir erst viele Monate später gemacht, mein Doc hatte dann auf Rheuma getippt und ohne mein Wissen auch einen erneuten Borre Test angeordnet!
Ich empfehle deshalb immer:Last Euch die Langausfertigung des Labors geben, ich hatte damals nur, wie viele andere auch, die Kurzausfertigung bekommen
RE: Haftungsfragen - Arzt und Arzthaftung - Überblick -
Die Ratte - 09.12.2016
Hallo bine .Gut, das du das sagst mir fehlt das erste Test Ergebnis. Da Stand ich mit meiner Wanderröte und es zeigte sich nur die Antikörper aber keine Banden dazu, daraufhin meint meine Ärztin, sie würde noch mal in drei Wochen einen machen. Aber Wanderröte ist doch ein Eindeutiges Indiz dachte ich.und dazu kamen noch eindeutige Begleiterscheinungen wie, Grippeähnliche Symtome, dickes Knie. Viele zu denen ich später kam hätten sofort behandelt. Im Zusammenhang mit mit Antkörper im Blut. Hast du schon mal ans verklagen gedacht? Hast duimmernoch mit der Krankheit zu tun? Grüüsse Ratte
RE: Haftungsfragen - Arzt und Arzthaftung - Überblick -
hanni - 09.12.2016
http://www.ihranwalt24.de/2012/01/10/verjahrung-bei-behandlungsfehler-arztfehler/
Die Verjährungsfrist beträgt bei ärztlichen Behandlungsfehlern, da es sich bei Ansprüchen auf Schmerzensgeld und Schadensersatz wegen Arztfehlern vorrangig um solche aus einem Behandlungsvertrag handelt, grundsätzlich 3 Jahre.
Die Frist beginnt in der Regel in dem Jahr, in welchem der Patient Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis von dem Behandlungsfehler erlangt hat (z.B. durch ein Gutachten oder durch Nachbehandler etc.).
gruss
hanni
RE: Haftungsfragen - Arzt und Arzthaftung - Überblick - Ehemaliges Mitglied - 09.12.2016
Lange her, aber hat Informationen im Text
http://www.norddeutsche-schlichtungsstelle.de/die-nicht-rechtzeitig-diagnostizierte-lyme-borreliose/
Klagen bei Borreliose
http://www.metz-waenke.de/neueste-rechtsprechung/
Mehr
https://www.google.de/?gws_rd=ssl#q=die+neueste+rechtsprechung+borreliose+onlyme
RE: Haftungsfragen - Arzt und Arzthaftung - Überblick -
FreeNine - 12.12.2016
(08.12.2016, 21:46)Die Ratte schrieb: Ich hatte auch schon mal überlegt meine Ärztin zu verklagen,...
Das hatte ich mit dem Beitrag eigentlich gar nicht bezweckt, sondern ganz einfach mal zu wissen, wie die Gegenseite so denkt und arbeitet ...
Und das es nicht einfach ist, sowas generell durchzuziehen, vorallem in unserem Fall bei einer Borreliose. Deshalb auch die Zitate zu Diagnosefehlern. Wir sprechen zwar immer von Fehldiagnosen bei Borreliose. Aber das zu beweisen ist wohl so gut wie unmöglich....
Bei z.B. einer missratenenen OP ist es ggf. eher nachvollziehbar bzw. durchführbar, aber auch schwer!
LG FreeNine
RE: Haftungsfragen - Arzt und Arzthaftung - Überblick -
hanni - 12.12.2016
gute chancen hätte ich wohl gehabt, leider war ich über jahre viel zu krank und viel zu beschäftigt, eine angemessene therapie zu kriegen, um auch noch fristgerecht zu klagen. dann war es zu spät.
das ärgert mich heute noch sakrisch !!!
mein riesiges und sehr rotes erythem kurz nach zeckenstich wurde vom hausarzt per blickdiagnostik als
eindeutige FSME-infektion "erkannt" und so auch "therapiert"......meine borreliosevermutung ließ ich mir ausreden.
jeder arzt danach, dem ich das berichtete, war erschüttert - sogar die mit dem ewigen pokerface.
hanni
RE: Haftungsfragen - Arzt und Arzthaftung - Überblick -
bine - 13.12.2016
(09.12.2016, 07:24)Die Ratte schrieb: Hallo bine .Gut, das du das sagst mir fehlt das erste Test Ergebnis. Da Stand ich mit meiner Wanderröte und es zeigte sich nur die Antikörper aber keine Banden dazu, daraufhin meint meine Ärztin, sie würde noch mal in drei Wochen einen machen. Aber Wanderröte ist doch ein Eindeutiges Indiz dachte ich.und dazu kamen noch eindeutige Begleiterscheinungen wie, Grippeähnliche Symtome, dickes Knie. Viele zu denen ich später kam hätten sofort behandelt. Im Zusammenhang mit mit Antkörper im Blut. Hast du schon mal ans verklagen gedacht? Hast duimmernoch mit der Krankheit zu tun? Grüüsse Ratte
Hallo Ratte,
ja, ich hab immer noch damit zu tun und ja, ich habe ans verklagen gedacht. Wenn Du magst, können wir gerne per PN schreiben. Solltest Du bei Facebook sein, ich bins, kannst mich auch da kontaktieren.
LG Bine