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Borreliose während Ausbildung/Studium - welche Rechte? - Druckversion

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Borreliose während Ausbildung/Studium - welche Rechte? - Katie Alba - 08.01.2017

Ich gehöre zu den Betroffenen, die von der Borreliose während einer Ausbildung aus dem Leben gerissen wurde.

Über die dramatischen Auswirkungen der Borreliose für Betroffene in Erwerbstätigkeit wurde hier im Forum ja schon viel geschrieben und viele Hilfestellungen gegeben.

Aber über die Gruppe der Betroffenen, die in Ausbildung oder Studium erkrankten, finde ich hier kaum Informationen. Wie sehen für uns die rechtlichen Grundlagen aus?

Mein eigener Fall sieht so aus, dass ich schon einen Studienabschluss besitze, aber eine Ausbildung aufgenommen habe, aus der heraus ich krank geworden bin. Glücklicherweise ist man in der Ausbildung momentan noch kulant und erlaubt mir, formell weiterhin Teilnehmerin zu sein (wichtig für einen ermäßigten Krankenkassenbeitrag) und diese abzuschließen, sobald es meine Gesundheit zulässt.
Krankwerden aus dem Ausbildungsstatus heraus bedeutete für mich, kein Krankengeld zu bekommen und bis jetzt auch keinen Anspruch auf Hartz-IV zu haben. Überleben konnte ich zuerst durch meine Ersparnisse und danach durch die Unterstützung meiner Familie. Meines Wissens nach bestünde für mich auch keine Möglichkeit auf Erwerbsminderungsrente, da ich vor dem Beginn der Ausbildung nur auf 2,5 Jahre Erwerbstätigkeit komme und das ja auch schon länger her ist.

Mich interessieren euer Wissen und eure Gedanken.
Wie sehen die rechtlichen Grundlagen aus für Borreliosekranke im Ausbildungs-/Studienalter aus?
Die Unterstützung durch die Familie kann doch nicht die einzige Existenzsicherung sein!?

Und wie lösen die anderen Betroffenen diese existentiell bedrohliche Situation?


RE: Borreliose während Ausbildung/Studium - welche Rechte? - johanna cochius - 08.01.2017

Wir hatten ja schon mal darüber geredet vor längerer Zeit.
Es MUSS doch eine Möglichkeit geben!
Lies dir das hier mal ganz genau durch, soweit ich es verstanden habe gibt es eine Möglichkeit...


http://www.berlin.de/sen/soziales/themen/soziale-sicherung/sozialhilfe/hilfe-zum-lebensunterhalt/

Außerdem müsstest du unter den "Härtefall" fallen.


LG Jo


RE: Borreliose während Ausbildung/Studium - welche Rechte? - Ehemaliges Mitglied - 08.01.2017

Hallo Katie,
Link in #9 und ....
https://forum.onlyme-aktion.org/showthread.php?tid=8817

http://www.borreliose-nachrichten.de/datenerhebung/
https://forum.onlyme-aktion.org/showthread.php?tid=2168
Gruß fischera


RE: Borreliose während Ausbildung/Studium - welche Rechte? - borrärger - 10.01.2017

Hallo Katie,
eigentlich muss das Sozialamt für Dich bezahlen. Du hast doch nicht schwarz gearbeitet sondern ganz regulär in Ausbildung gestanden. Ich weiß nicht ob Du eine Ausbildungsvergütung vom Arbeitgeber erhalten hast oder von Deiner Familie unterstützt worden bist. Wenn vom Arbeitgeber müsstest Du doch sogar einen ganz geringen Beitrag von der KK erhalten, wie andere Arbeitnehmer auch, aber das weiß ich nicht genau, denn es war eine Ausbildung.

Wenn Du keine Familie und kein Geld gehabt hättest wäre es der ganz normale weg gewesen, daß Du gleich zum Sozialamt gegangen wärst, ganz verhungern und obdachlos werden hättest Du nicht müssen. Zum JobCenter Hartz IV Amt kannst Du nicht, denn Du bist krank geschrieben. Hättest Du da hin gewollt, hättest Du für zwei Tage gesund sein müssen, um Dich arbeitslos zu melden, also so lange gesund sein müssen, bis Dein Antrag bewilligt ist, denn nur wer dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht, bekommt Hartz IV. Warscheinlich hätte schon kurze Geszndheit zur Antragstellung gericht. Aber das wäre mit Deiner Ausbildung kompliziert. Dann müssten sie Dich freistellen oder sonst was.

Rente also Erwebslosenminderungsrente muss man beantragen, das kann dauern. Bei mir ging es schnell. Aber Du bist zu jung und willst doch bald gesund werden Wink Außerdem würdest Du dann auch beim Sozialamt landen, denn Deine Rente reicht nicht aus, nur 2,5 Jahre gearbeitet. In solchen Fällen zahlt wieder das Sozi.

Das Sozi, wie auch das JobCenter(Hartz IV) bezahlen nur, wenn man wirklich arm ist. Man darf nur 150 oder 200 € pro Lebensjahr an Geld besitzen. Was man mehr hat muss man für den eigenen Lebensunterhalt verwenden. Sie kontrollieren alle Konten, man muss alles angeben was man besitzt. Und kann auch nicht schnell größere Summen verschwiden lassen, da braucht man gute Ausreden.( Man sollte, wenn man so krank ist, solch eine Situation vorbereiten, falls man nicht gesund wird, Konten leer machen, so dass immer nur das nötigste drau ist.) Man muss Kontoauszüge von den letzten drei Monaten bringen, wie weit sie wirklich zurückgucken weiß man nicht, sie dürfen ja.
Die Miete darf nicht über, glaube 440€ kosten und die Wohnung darf nicht größer als 50 qm sein.(ich glaube das wird nicht mehr nicht so heiß gegessen) Wenn die Miete teurere ist, zahlen sie meist trotzdem erst mal, man soll dann irgendwann umziehen.
Wenn man mit seinen Eltern oder sonst wem zusammen wohnt, nicht alleine wohnt, muss man beweisen dass man mit der/den anderen Personen in der Wohnung (kein Verhältnis) keine Wohn und Wirtschaftsgemeinschaft hat, also einen eigenen Haushalt führt. Das wird auch unangemeldet kontrolliert.

Dich werden sie vorallem fragen, von was haben Sie denn bis jetzt gelebt und warum geht das nicht mehr ??
Da braucht man gute Einfälle. Aber Deine Eltern müssen Dich nicht unterstützen, Du bist bestimmt über 25J und wohnst auch nicht mehr dort. Du könntest sagen, Du hast Dich verschuldet, bei Ihnen oder sonst was.

Nicht desto trotz, ich würde soviel Geld niemals verschenken, man bekommt ca. 415€ und die Miete. Und wir werden schon genung im Regen stehen gelassen, daher würde ich wenn es irgendwie geht zum Sozi und mal mit denen reden und ein Antragsformular abholen, vorher einen Termin machen, wenn die Komten sauber sind. Mal sehen, was sie sagen.


RE: Borreliose während Ausbildung/Studium - welche Rechte? - Ehemaliges Mitglied - 10.01.2017

@ Katie
aus #1
Zitat:Aber über die Gruppe der Betroffenen, die in Ausbildung oder Studium erkrankten, finde ich hier kaum Informationen. Wie sehen für uns die rechtlichen Grundlagen aus?
Mein eigener Fall sieht so aus, dass ich schon einen Studienabschluss besitze, aber eine Ausbildung aufgenommen habe, aus der heraus ich krank geworden bin.
https://www3.arbeitsagentur.de/web/content/DE/BuergerinnenUndBuerger/Arbeitslosigkeit/Grundsicherung/index.htm

http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/


RE: Borreliose während Ausbildung/Studium - welche Rechte? - Katie Alba - 11.01.2017

Ich danke euch sehr herzlich für die hilfreichen Antworten - ihr habt geschafft, meine Frage zu beantworten!

Dass ihr besser als alle Ärzte seid, die ich je traf, wusste ich ja schon lange - aber nun habt ihr auch noch die Sozialberatungsstelle getoppt!
Danke dafür!

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Ich werde berichten, wie es für mich persönlich weitergeht.